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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#12
Big Grin 
@Kay
Die Mutter bekommt bei der Botschaft auch keine Ausnahme in Dokumentenangelegenheiten. Dadurch ändert sich aber der Sachstand nicht. Es dauert nur länger.

@p Der Gerichtsstand ist nicht notwendigerweise das Land in dem man sich aufhält. Bei Madagaskar wäre sogar noch zu prüfen, ob die Scheidung überhaupt ohne weiteres anerkannt würde. Da aber auch die Heirat dort war, sollte das Problem nicht durchschlagend sein, könnte aber zum Problem werden, wenn er die Scheidung in Deutschland einreicht.


@p Genau deshalb hätte er noch die Chance gehabt, nach der Trennung noch die Scheidung in D einzuleiten, obwohl sie ab ist. Beim Gerichtsstand hat oft der die besseren Karten, der schneller ist. Ist das Verfahren angenommen, hat er fast gewonnen und Verlagerungen danach durch die Gegenseite sind viel schwieriger geworden.

Hallo,
ich bedanke mich für eure Antworten. 
Natürlich habe ich Fehler gemacht und bin hinsichtlich dieser Thematik nicht genug aufgeklärt und/oder gutmütig. Ich bereue mein Verhalten und Durchsetzungskraft. Der Ist - Zustand bleibt und meine Sorgen sind z.Z. groß und suche nach guten und respektablen Lösungen.

Ich möchte mich auf jeden Fall jetzt scheiden lassen. Ist es folgerichtig das ich den Scheidungsantrag in Deutschland stellen soll? Was sind die Vorteile, anstatt die Scheidung in Madagaskar vorzunehmen? 

In Madagaskar ist die Deutsche Botschaft seit 2012 geschlossen. Die deutsche Botschaft in Antananarivo hat keine Konsularabteilung. In Notfällen, wie z.B. bei Passverlust, bei Unfall oder Todesfall, können sich Hilfesuchende an die deutsche Botschaft in Daressalam, Tansania


@p Dazu muss man sagen, dass Deutsche Gerichte anfangen zu schummeln, wenn Kinder im Spiel sind. In meinem Fall hat das Deutsche Gericht den Fall einfach zwei Jahre liegen gelassen, dann die eigene Zuständigkeit in Frage gestellt und zuletzt das Oberlandesgericht zur Klärung der Zuständigkeit angerufen. Das OLG hat dann den unglaublichen Schritt unternommen, den Scheidungsverbund aus Scheidung und Sorgerecht aufzutrennen und das Sorgerecht wieder in das Aufenthaltsland des Kindes verwiesen und gleichzeitig den Rechtsmittelausschluss erklärt.

Was kann dies unter Umständen für diese Person bedeuten?

Für weitere Hilfestellung bin ich aufgeschlossen. Vergangenes kann man leider nicht mehr rückgängig machen. 
Bin bereit zu kämpfen. 
Ich freue mich über eure Rückmeldungen. 
Dankeschön.

Das habe ich noch zur deutschen Staatsangehörigkeit gefunden: https://www.youtube.com/watch?v=ZtGohzbFqNY
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RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von marecello - 12-11-2019, 12:20

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