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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren
#8
Die Fälle, in denen es auf Null runter geht, sind irregulär, es ist nie nachvollziehbar oder reproduzierbar. Alle Kriterien sind grossartig mit Worten zu definieren, aber der Inhalt wird rein subjektiv beurteilt. Beurteilung von Möglichkeiten durch Beamtenrichter....

Natürlich sinds meist gesundheitliche Gründe. Körperliche Einschränkungen werden sehr selten akzpetiert, wenn dann psychische Krankheiten. Der stärkste Faktor ist, welcher Furz gerade dem Richter quer sitzt. Und was vom Pflichtigen noch zu erwarten ist. Jemand, der sich bisher ehrlich bemüht hat wird immer nur weiter unter Druck gesetzt.

Wesentlich leichter ist es, den Unterhalt selbst auf Null zu setzen. Als ich die Forderungen an mich ganz am Anfang meiner Unterhaltspflichtigenkarriere heruntergesetzt habe und dann nur noch Zeit gekostet habe, hat es mich bis heute gewundert, wie lustlos die Geldeintreiber geworden sind. Am Anfang war noch Druck dahinter, längst wird aber hinter den Kulissen abgewunken, nicht mal Pfändungsversuche gab es.
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RE: Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren - von p__ - 15-11-2019, 10:26

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