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Gemeinsame Wohnimmobile versus Unterhaltsschulden bzw. Pfändbarkeit
#2
Die Frage ist nicht zu beantworten, weil die Vollstreckung immer nach Landesrecht geht. Das "europäische Ausland" besteht aus 47 Staaten mit unterschiedlicher Rechtsordnung. Es können also 47 Landesrechte zum Einsatz kommen und genau davon hängt die Antwort auf deine Frage ab. Erwarte jetzt bitte nicht, dass wir dir 47 Ausarbeitungen mit den Möglichkeiten vorlegen, aus der du dir dann die zutreffende ziehst.
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RE: Gemeinsame Wohnimmobile versus Unterhaltsschulden bzw. Pfändbarkeit - von p__ - 29-11-2019, 21:37

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