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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#26
Kurzes Statusupdate von meiner Seite:

- Antwortschreiben inklusive eigenem Berechnungsvorschlag ging ans JA 
- Ich warte seit über zwei Wochen auf eine schriftliche Eingangsbestätigung, meine gesetzte Frist läuft bald ab
- Aufgrund von Covid-19 ist das JA geschlossen, die Verantwortlichen sind nicht zu erreichen obwohl täglich neue Bandaufsagen aufgesprochen werden
- Eigentlich sollte ich den Titel bis in zwei Wochen unterschreiben, allerdings geht aktuell gar nichts


Fragen:

- Das JA möchte, dass ich neben dem Kindesunterhalt ebenfalls den rückwirkenden Mehrbedarf für die Krankenversicherung sowie den Sonderbedarf in Form von Säuglingserstausstattung tituliere. Da die Basis für den Mehr- und Sonderbedarf u.a. das verfälschte Einkommen der KM ist, würde es doch aufs erste ausreichen, wenn ich den Kindesunterhalt beim Notar befristet bis zum 18. Lebensjahr tituliere und zwar in der entsprechend von mir berechneten Stufe (gleichhohen Stufe, wie in der Berechnung des JAs), ohne Hochstufung? Warum soll ich denn den Mehr- und Sonderbedarf, die beide in der Vergangenheit liegen auch titulieren? Für mich ist eine Richtigstellung der Berechnung sowie eine vollständige Auskunft Grundvoraussetzung. Solange dies nicht der Fall ist, sehe ich mich auch nicht gezwungen, aktiv zu werden - interpretiere ich das korrekt?

- KM verweist auf das JA. Dieses hätte alle Unterlagen. Über den Betreuungsunterhalt will sie entscheiden, sobald der Mehr- und Sonderbedarf geregelt ist. Sie weiß wohl noch nichts von ihrem Glück, "Eigentumsbesitzerin zu sein". Was mache ich, wenn das JA die Auskunftsdaten nicht liefert und überhaupt nicht auf mein in juristischer Sprache (inkl. Urteilsverweise) verfasstes Antwortschreiben reagiert - Frist wurde gesetzt? Von mir erwartet man Kooperation, die andere Seite darf lügen und betrügen, ohne irgendeine Konsequenz fürchten zu müssen - das ähnelt einer Diktatur.

- Ich habe das Gefühl, dass das JA die Situation nun aussitzt und überhaupt nicht auf mein Schreiben reagieren wird. Wie ist mit Fristen in so einer ungewöhnlichen Situation "Covid-19 & Shut- bzw. Lockdown" umzugehen?


Zitat:Vergiss nicht, mal die dahinterliegende Story zu schildern. Der Fall klingt, als wäre er nicht nach Schema F abgelaufen.

Das kommt noch - versprochen. Eigentlich hatte ich gehofft, euch schon im früher etwas weit größeres als einen Foreneintrag liefern zu können. Die Geschichte ist unendlich weit vom Schema F entfernt, sie ist nämlich ein richtiger Hollywood-Knaller - die Spannung muss noch etwas aufrecht erhalten werden. Die aktuelle Pause ist dem Covid-19 zuzuschreiben. Vermutlich werdet ihr die Geschichte bald zu lesen bekommen (ich teile zum gegebenen Zeitpunkt), hier im Forum könnte ich dann gewisse Dinge ergänzen. Das Warten wird sich lohnen.
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#27
Tituliere nur den Kindesunterhalt, den du jetzt bereit bist zu zahlen. Das Jugendamt will jetzt halt Maximalforderungen durchsetzen, das ist deren offizieller Job. Das ist keine Einrichtung, die eine Einigung herstellen soll, sondern der Beistand ist einem Anwalt gleichgestellt. Einem Anwalt, der allein die Interessen des Kindes, vertreten allein durch die Mutter vertritt. Gegen dich. Du bist der Idiot in diesem Spiel, der seine Kenntnisse und seine Vertretung selber machen muss. Gegen schweres Geld. Dein Geld.

Aber ich habe es ja schon öfter geschrieben: Einige dieser Forderungen sind fraglich und es dürfte besser sein, diesbezüglich nicht nachzugeben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Dein Risiko dabei sind die Kosten für deinen Anwalt. Anwaltspflicht.

Dein Ansprechpartner ist der Jugendamtsbeistand, der die Mutter vertritt. Liefert der nötige Unterlagen nicht, zahlst du die darauf aufgebauten Forderungen nicht und begründest das kurz. Der Beistand macht keine Rechtsberatung für dich und interessiert sich nicht für deine Argumente. Mach du bitte auch keine Rechtsberatung für den Beistand. Der fordert einfach drauflos und wenn ihm ein Furz quer im Darm sitzt, klagt er halt und lässt sich das vom Richter ausrechnen. Er hat dafür Null Prozessrisiko, kriegt sein Geld auch dann, wenn seine Anträge alle abgelehnt werden. Es ist dein Job, erst einmal zu sortieren, was vermutlich berechtigte Forderungen sind und was nicht.

Durch Covid-19 kommt es vielleicht zu einer Verzögerung beim Gerichtsverfahren falls eines beginnt, aber das ist eine rein formale Frage. Keinerlei Ansprüche werden dadurch verändert. Du wirst dann halt statt Ende April beispielsweise erst Ende Juni vor Gericht stehen und über den Mehrbedarf streiten.
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#28
#bitte löschen
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#29
Einmal mehr zapfe ich das hier vorhandene Schwarmwissen an bzw. gebe meines in die Masse, damit nicht ein anderer auch darauf reinfällt.

Hintergrund: Übernahme der PKV Beiträge des Kindes (Mehraufwand) als gesetzlich Versicherter werden vom Finanzamt in meiner Steuererklärung nicht anerkannt.

Fall: Das JA hatte sich vor mehr als 2 Jahren extrem viel Zeit bei der Berechnung der Unterhaltshöhe gelassen (über 8 Monate), um mir dann auch mitzuteilen, dass ich als Mehraufwand die privaten Krankenkassenbeiträge des Kindes rückwirkend übernehmen dürfte. Der Umstand, dass ich selbst gesetzlich versichert bin und daraufhin angeboten hatte, das Kind kostenfrei mitzuversichern, hat mir nur ab diesem Zeitpunkt geholfen (da KM und JA eine gesetzliche Mitversicherung des Kindes ablehnten). Rückwirkend bestand das JA jedoch auf die Begleichung der PKV Beiträge. Wenn ich daran denke, dass ich mich damals gebeugt habe, um einfach Ruhe zu haben, ärgere ich mich wirklich.

Nun meldet sich das Finanzamt und meint, sie könnten die PKV Beiträge für das Kind nicht berücksichtigen, da die Versicherung die Zahlung durch mich nicht gemeldet hätte - ein Witz?! Das Finanzamt hat sämtliche Unterlagen: JA-Schreiben, Überweisungsauszug, etc. - Ich zähle 1+1 zusammen und stelle fest: "Ein Schelm, wer böses dabei denkt...". Es geht nicht um viel, es geht eher um das Prinzip und darum, wie man bes******* wurde.

Lessons Learned: Zahle rückwirkend keine private Krankenversicherung, wenn man gesetzlich Versichert ist. Am Besten gleich vom ersten Kontakt anbieten, dass man das Kind kostenfrei mitversichern kann und nicht erst auf die Berechnung warten.
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#30
Du könntest beim Finanzamt in Widerspruch gehen. Relevant ist nicht die Meldung der Versicherung, sondern die tatsächliche Zahlung durch dich, die entstandenen und von dir bezahlten Kosten für die Versicherung.

Dass du den behaupteten Mehrbedarf dann einfach gezahlt hast, war nicht gut. Solche Kunden hat das Jugendamt am liebsten, die zahlen um Ruhe zu haben. Passiert das am Anfang einer Unterhaltspflichtigenkarriere, werden sie dich um so lieber auch in Zukunft so anpacken. Damit setzst du Markierungen zu deinem Nachteil.

Bei Unterhalt geht es nur darum, deine ausgestreckte Hand schnellstmöglich in der nächsten Tür einzuklemmen, um deine Bewegungslosigkeit dafür zu nutzen, um dich schamlos auszurauben. Gib diesem Gesockse nur, was es verdient: Ärger.
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