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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#1
Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche in meinem Fall eure Erfahrung und Unterstützung beim Thema „Häufigkeit Auskunftspflicht innerhalb eines Jahres“ sowie „Mehrbedarf private Krankenversicherung“.

Übersicht
Beistandschaft: ja, seit April 2019, kurz nach Geburt
Beziehung zur Kindsmutter: gab es nie
Weitere Kinder: nein
 
Sorgerecht: nur Kindsmutter – gem. Sorgerechtsanfrage durch meine Person im November, JA prophezeit eine Klärung über das Familiengericht, da Seitens der Mutter kein Einverständnis vorliegt.
 
Kindsmutter: Angestellt, Nettogehalt vermutlich 4500-5000€, aktuell in Elternzeit, Elterngeld 1800€, zwei Immobilien, Unterhaltsvorschuss sowie Kindergeld
Meine Person: Angestellt, bereinigtes Nettogehalt 1900-2000€, kein Vermögen
 
Erste Auskunftspflichtanforderung: Mai 2019, Unterlagen seit Juli 2019 dem JA vorliegend
Unterhaltsberechnung: ausstehend, Berechnungsverzögerung durch JA seit Juli 2019
 
Sachlage Auskunftspflicht: Meine Unterlagen liegen seit Juli 2019 dem Jugendamt vor. Die Verantwortliche hatte bisher die Unterhaltsberechnung verzögert und ist nun seit über zwei Monaten erkrankt. Im November 2019 erhielt ich von ihr noch eine zweite Auskunftsanforderung, die ich ablehnte, da keine Veränderung. Da sich aufgrund einer Vertretung der erkrankten Mitarbeiterin die Berechnung weiter in die Zukunft schiebt, wurden nun erneut im Januar 2020 Unterlagen für Dezember 2019 angefragt, da die Berechnung zukunftsgerichtet sein soll. Die Vertretung kennt die hollywoodreife Geschichte noch nicht, dafür werde ich aber Sorgen.

Frage: Wie oft darf das Jugendamt meine finanziellen Daten innerhalb eines Jahres anfordern? Muss ich dieser erneuten Aufforderung nachkommen? Was sagt die Rechtslage dazu? Kann mich dagegen wehren (Auskunftspflicht nur alle zwei Jahre)?

Fazit: Durch Verzögerung Seitens des Jugendamtes wächst die theoretische Berechnungsgrundlage für den Unterhalt, deren Höhe dann rückwirkend greift. Das ist für mich absolut lächerlich.


Sachlage Mehrbedarf private Krankenversicherung des Kindes: Die Kindsmutter ist aufgrund ihres sehr gut bezahlten Jobs privatversichert. Ich kann mich selbst nicht privatversichern, soll nun aber für den Mehrbedarf der privaten Versicherung des Kindes aufkommen. Ein Vorschlag auf kostenfreie Mitversicherung über meine Person (gesetzlichen Krankenkasse) lehnt die Kindsmutter nach einem Gespräch mit dem Kinderarzt ab, da die private Krankenkasse den besseren Versicherungsschutz bieten und somit dem Kindeswohl dienen würde.

Frage: Die Kindsmutter macht Mehrbedarf für die Bezahlung der privaten Krankenversicherung des Kindes geltend und lehnt den Vorschlag auf gesetzliche kostenfreie Mitversicherung über meine Person ab – fordert aber die Finanzierung für ihre Entscheidung - darf sie das? Werde ich anteilsmäßig zahlen müssen?

Fazit: Auch ein Arzt hat monetäre Interessen und würde seinem eigenen Geschäftsmodell nicht schaden wollen. Wenn die Kindsmutter auf eine Privatversicherung des Kindes besteht, soll sie auch selbst dafür aufkommen. Ich kann mir keine Privatversicherung leisten, soll aber die einer anderen Person finanzieren – was ein schlechter Scherz.
 

Zusatz: Ich hatte über das Jugendamt eine Auskunftssperre erwirken lassen, um jetzt zu Erfahren, dass diese gegenstandslos sei, da die Kindsmutter jederzeit auf alle Unterlagen zugreifen kann. Wie ich feststellen durfte, gibt das Jugendamt sämtliche Informationen ungefiltert an die Kindsmutter weiter - auch sensible Informationen, die nichts mit der Unterhaltsberechnung zu tun haben. Datenschutz: Fehlanzeige - erst vor kurzem sind SSD-Festplatten mit Informationen von Beistandschaft und Unterlagen auf Ebay aufgetaucht. Da wird mir ganz anders.

Ankündigung: Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht – jeder von uns geht durch die Hölle, es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Kein gesunder Menschenverstand kann unser derzeit geltendes (Un-)Recht gutheißen. Gut zu leben ist die beste Rache. Ich hoffe auf eine Welle der Entrüstung.
 
Vielen Dank für dieses wertvolle Forum und eure Hilfe.
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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von BlauerWolf - 18-01-2020, 16:02

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