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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#8
Eure Informationen helfen enorm, vielen Dank.

Das mit dem Sorgerecht ist für mich leider Neuland - erschütternd, mehr braucht man darüber nicht sagen. Die Berechnung des anfallenden Mehrbedarfs lautet sodann: Bereinigtes Nettoeinkommen - Selbstbedarf - Kindesunterhalt = Betrag zur Berechnung des Mehrbedarfs - Da bleibt wirklich nicht mehr viel übrig.

Mich würde nun interessieren, wie es sich mit dem Elterngeld in der Elternzeit verhält. Ich muss doch davon ausgehen, dass die Kindsmutter damit ein Nettogehalt von €1800,- hat, welches noch nicht nettobereinigt ist. Basierend auf meinem Betrag zur Berechnung des Mehrbedarfs und dem bereinigten Nettogehalt der KM wird dann anteilhaft der Mehrbedarf berechnet. 

Sollten mir ihre finanziellen Unterlagen über das JA zugehen, so erfahre ich durch die hoffentlich gelieferte Steuererklärung auch, was sie in einem Jahr Vollzeit verdienen kann - oder erhalte ich nur Informationen über ihren aktuellen Monatsverdienst?

Da noch nicht geklärt wurde, ob der KM auch Betreuungsunterhalt zusteht bzw. sie auf diesen besteht, würde mich interessieren, wie dessen Berechnung aussieht, wenn die KM Elterngeld i.H.v. €1800,- bezieht - hat hier jemand eine aussagekräftige Quelle oder kann mir seine Berechnungserfahrung teilen?

In den ersten drei Lebensjahren gibt es auch für Väter die Möglichkeit Elternzeit zu beantragen - hat jemand Erfahrung mit Elternzeit gemacht und wie man diese Möglichkeit als "Trennungsvater" strategisch nutzen kann?

Ein wirklicher Trennungsvater bin ich nicht, werde aber vom Gesetz so behandelt. Mir wurde leider von politischer und rechtlicher Seite zugetragen, dass es keine Einzelfallbetrachtung gibt, egal wie unverfroren Frau vorgeht. Traurige Tatsache.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von BlauerWolf - 19-01-2020, 21:28

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