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Zwangsvollstreckungsbescheid - Reaktionsmöglichkeiten?
#2
Vermögensauskunft heisst das heute. Früher eidesstattliche Versicherung. Früher Offenbarungseid. Noch früher noch was anderes. Die typischen Pfändungen sind in dieser Reihenfolge zunächst Konto und Gehalt beim Arbeitgeber. Der Selbstbehalt spielt keine Rolle, nur der Pfändungsfreibetrag, der geht nach §850d ZPO und nicht nach §850c ZPO.
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RE: Zwangsvollstreckungsbescheid - Reaktionsmöglichkeiten? - von p__ - 23-01-2020, 22:27

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