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Zwangsvollstreckungsbescheid - Reaktionsmöglichkeiten?
#1
Shocked 
Hallo zusammen,

einen Kameraden hat es erwischt, die Ex will mehr Kohle, als er auf einmal zahlen kann.
Sie hat leider einen Gerichtstitel dafür und er hat jetzt den Zwangsvollstreckungsbescheid zugestellt bekommen.

Welche Möglichkeiten hat er?

Wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn ein Kind mit im Haushalt wohnt?

Wie ist das Standardprozedere? Wird kurzerhand Konto und Gehalt gepfändet, oder...
... geschieht das erst, wenn der Gerichtsvollzieher einen besucht, um den Offenbarungseid einzufordern?
Wenn man den verweigert, gibt es ja Gefängnis.
Die Aufenthaltskosten werden dem Gläubiger also der Ex aufgebrummt, oder?  Tongue

Nützt Wohnort ummelden, nach unbekannt verzogen oder ohne festen Wohnsitz ihm irgendwas?
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#2
Vermögensauskunft heisst das heute. Früher eidesstattliche Versicherung. Früher Offenbarungseid. Noch früher noch was anderes. Die typischen Pfändungen sind in dieser Reihenfolge zunächst Konto und Gehalt beim Arbeitgeber. Der Selbstbehalt spielt keine Rolle, nur der Pfändungsfreibetrag, der geht nach §850d ZPO und nicht nach §850c ZPO.
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#3
Hat er denn Einfluss darauf, wieviel monatlich von seinem Gehalt gepfändet wird?
Könnte er bei krankheitsbedingter, unselbstverschuldeter Kündigung zum Aufstocker werden?
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#4
Da werden erst mal nur rund 900 EUR übrigbleiben. Er kann dann beim Vollstreckungsgericht die Erhöhung des Freibetrags beantragen, wenn er Gründe dafür hat.

Aufstocker nur mit Job, nicht nach Kündigung.
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#5
900€ auweia, besteht RA-Pflicht um die Erhöhung zu beantragen?
Was kostet einen das ganze über den Daumen gepeilt?
Also ich meine Pfändungskosten plus Kosten für Erhöhungsantrag.
Wenn er selber Stunden reduziert, wird es aber mit dem Aufstocken wohl eher nix.

Ist mir schleierhaft warum die Ex die Pfändung in diesem Fall fährt, wo er doch monatliche Zahlung freiwillig anbietet.
Damit versaut sie es sich unter Umständen selbst, wenn er hinschmeisst und bekommt am Ende weniger.
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#6
(23-01-2020, 23:11)Maestro schrieb: Ist mir schleierhaft warum die Ex die Pfändung in diesem Fall fährt, wo er doch monatliche Zahlung freiwillig anbietet.

Keine Ahnung in welchem Stadium er ist...denk aber an die Ratenzahlungen beim GVZ!
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#7
Weil die Ex deinen Kollegen erstmal richtig plattmachen will. Solchen Frauen darf man nichts anbieten, ausser der kalten Schulter und nach Möglichkeit auch kein pfändbares Einkommen.
Durchschaubare Tricksereien und Flucht vor dem GV sollten vermieden werden.
Er kann ja spontan sein Konto leer räumen, das Geld irgendwo unterbringen und sich kündigen lassen.
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#8
Geht ohne Anwalt.
Aufstocken ist ein weites Feld. Da kommts auf die Bedarfsgemeinschaft an, in der er lebt. Wenn er eine neue Frau hat, die verdient wirds sowieso nichts. Die Arbeitsagentur zahlt ihm auch die bereits entstandenen Schulden nicht. Die hat hat er ja bereits und die wird er nicht wieder los, wenn er nicht zahlen kann.
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#9
Die Dame ist mal wieder psychisch krank gemeldet, und macht sich so bedürftig.
Mies an dem Vorgehen ist v.a., dass sie ihm damit jegliche Freude am Job verdirbt und Zusatzkosten aufbürdet, die es nicht bräuchte, wenn man vernünftig miteinander redet.

Meine Ex-Frau und Ex-Freundin sagten mir beide, dass sie es schrecklich fänden, dass Männer Geld immer so wichtig nähmen. Mir kommt es so vor als wären die irgendwie schizophren. Selber abkassieren und dann die Augen rollen, wenn das Finanzenthema angeschnitten wird.
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#10
Männer mit Geld waren wir gestern, heute sind wir Unterhaltspflichtige :-)
Mies, gut, wichtig, unwichtig - das ist doch alles irrelevant, muss man sich auch nicht von Frauen anhören. Die Zahlen sagen schon genug aus. Einen Titel, der er nicht bedienen kann muss er ändern. Geht das nicht und kann er sein Einkommen nicht erhöhen, rauscht er zwingend in die Pleite. In diesem Fall ist alles egal, dann ist ihm das hinwerfen bereits abgenommen worden.
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#11
Der Titel entstand am Scheidungstermin. Warum hier Einmalzahlung statt Raten- oder monatliche Zahlung vereinbart wurde, ist mir schleierhaft. Monatlich ist zwar psychologisch nerviger, aber wg. der Steuerrückerstattungsmöglichkeit über Anlage U lohnt es sich doch eher.
Also wegen eines Fehlers bei Gericht, darf er jetzt nochmal eine teure Abänderungsklage führen. Irre.

Übrigens TV-Tipp: MDR - Justiz in Not
(OK kein Wort über Flüchtlingsklagen und Scheidungen) spricht aber trotzdem Bände!
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-374678.html
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#12
Er kann auch mit dem GV Ratenzahlung vereinbaren bis max. 12 Monate ( § 802b Abs. 2 ZPO). Der Gläubiger muß aber einverstanden sein und der Schuldner
muß glaubhaft machen, daß er die Schuld in der Zeit tilgen kann.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
Den Großbetrag kann er leider nicht binnen 12 Monaten tilgen. Benötigt locker 3-5 Jahre dafür.
Aber für die nach Gehaltspfändung verbleibenden 900 Euro monatlich netto hat er weder Lust zu arbeiten noch kann er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Evtl. würde es helfen die Arbeitszeit so weit über Teilzeit zu reduzieren, damit die Gläubigerin nichts holen kann. Evtl. gibt sie dann nach 1-3 Jahren auf und auch die RA verlieren ihre Lust.
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#14
Er kann die Raten auch in einem längeren Zeitraum bezahlen, Voraussetzung ist halt eine Einigung mit der Gläubigerin.

Die macht natürlich Druck und lässt ihre Ansprüche verfolgen. Solchen Leute ist es piepegal, wie es auf der anderen Seite aussieht. Da an irgendeinen Verstand zu appellieren, ist verschwendete Liebesmühe. Wenn er nicht zahlen kann und er nicht für den Pfändungsfreibetrag arbeiten will, bricht es halt zusammen. Die Schulden wird er damit nicht los. Alle zwei Jahre darf er eine Vermögensauskunft abgeben und ohne Job wird sein Leben auch nicht von Wohlstand geprägt sein.
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#15
Insgeheim frage ich mich, ob p__ irgendwie ein Jurist ist mit Nebenjob im Kabarett? Big Grin
Immer treffgenau sowohl inhaltlich wie auch sarkastisch pointiert.
Darf man fragen: Hast Du eine Rechtsausbildung genossen? Wink
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#16
Jugendamt, Familiengericht & Co haben mich ausgebildet, sogar ein live-Training :-)
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#17
Klingt nach einer abartigen Horrorscheidung, die exemplarisch mit allen Zutaten gespickt war, welche die Familienrechts-Folterkammer so zu bieten hat. Wink
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#18
(27-01-2020, 15:06)Maestro schrieb: Den Großbetrag kann er leider nicht binnen 12 Monaten tilgen. Benötigt locker 3-5 Jahre dafür.

Auf jeden fall Zahlungen anbieten...

20,50, was auch immer...Leber,Lunge und Niere...auch wenn der Gerichtsvollzieher ablehnt oder Gläubiger.

Kann nochmal SEHR behilflich sein....

Lg
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