27-01-2020, 16:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 16:42 von Vater Morgana.)
(27-01-2020, 16:08)Bitas schrieb: Wenn nur du Unterschrieben hast, wirst auch nur du zur Kasse gebeten.Das ist der Preis, den Mann dafür zahlt, dass er Frauen für etwas anderes hält, als sie tatsächlich sind. Und den werde ich wohl zahlen müssen.
Klar ist aber auch: Die Forderung ist erst ab Fälligkeit eintreibbar und dies ist das Rechnungsdatum. Diese Rechnung ist aber nicht an mich gerichtet, sondern an eine dritte Person, die nicht Vertragspartnerin ist (entsprechend der mündlichen Vereinbarung mit dieser dritten Person). Daher ist es für mich schon relevant, ob formal meine Namen und Adresse auf der Rechnung stehen müssen, um daraus eine gerichtsfeste Forderung gegen mich zu begründen. Ich habe nicht schlecht Lust, der Arzthelferin eine kleine Szene zu machen und brauche einen Grund für das Theater...
VM