29-01-2020, 11:24
Dann nehme ich mal für die Fragen in #2 an, der letzte Kontakt liegt schon Monate zurück, es gab keinerlei Helfer bisher, du hast in deinen Off-Phasen die Kinder nicht gesehen und du bist weiterhin mit deiner Freundin zusammen.
Dann solltest du mal den Dreisprung zu einer Umgangsregelung versuchen. Erste Stufe ist die Aufforderung mit Frist an die Ex, einer Umgangsregelung zuzustimmen. Dass die Kinder angeblich nicht wollen, ist kein Hindernis. Wenn das so ist, wird darüber eben ebenfalls sprechen sein. Die zweite Stufe ist die Bitte ans Jugendamt um Vermittlung. Die dritte Stufe ist ein Gerichtsantrag, ohne Anwalt, das Gericht möge vorgelegte Umgangsregelung beschliessen.
Bis dahin ist es noch einfach. Das ist ein Versuch, setze aber nicht zu viel Hoffnung hinein dass etwas dabei herauskommt. Verberge ansonsten dein Privatleben, es geht die Ex nichts an welche Freunde und Freundinnen du eventuell hast. Du musst eine ganz klare Linie fahren: Es ist Exens Sache, zu akzeptieren dass ihr geschieden seid und für die Kinder ist es wesentlich besser, wenn die Eltern diesen on/off Wahnsinn einstellen.
Dann solltest du mal den Dreisprung zu einer Umgangsregelung versuchen. Erste Stufe ist die Aufforderung mit Frist an die Ex, einer Umgangsregelung zuzustimmen. Dass die Kinder angeblich nicht wollen, ist kein Hindernis. Wenn das so ist, wird darüber eben ebenfalls sprechen sein. Die zweite Stufe ist die Bitte ans Jugendamt um Vermittlung. Die dritte Stufe ist ein Gerichtsantrag, ohne Anwalt, das Gericht möge vorgelegte Umgangsregelung beschliessen.
Bis dahin ist es noch einfach. Das ist ein Versuch, setze aber nicht zu viel Hoffnung hinein dass etwas dabei herauskommt. Verberge ansonsten dein Privatleben, es geht die Ex nichts an welche Freunde und Freundinnen du eventuell hast. Du musst eine ganz klare Linie fahren: Es ist Exens Sache, zu akzeptieren dass ihr geschieden seid und für die Kinder ist es wesentlich besser, wenn die Eltern diesen on/off Wahnsinn einstellen.