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Auskunftspflicht über Wochenenden bei fehlendem Sorgerecht?
#1
Hallo,

leider habe ich mir das Sorgerecht für mein Kind vom Jugendamt abschwatzen lassen (der Klassiker).

Nun ist die Mutter der Meinung, daß ich an Wochenenden/Urlaub Auskunft über Aufenthalt des Kindes (sehr selbständiger Teenager) geben müsse
- Zeit
- Ort
- Tätigkeit..

Ich denke, dass sie kein Recht darauf hat, außer den Informationen über Ort und Zeit der Übergabe (was im Alltag keine große Rolle spielt, da das Kind sich gut selbst organisieren kann).

Ich ignoriere solche Fragen, aber das Problem ist, dass sie das Kind damit belästigt. Dem Kind geht es damit nicht gut. Die Mutter behauptet gegenüber dem Kind, daß sie Sorge-verantwortlich wäre, und deshalb alles wissen müsse. Ich glaube das stimmt so nicht und wünsche mir das sie das Kind in Ruhe läßt.

Ich vermute, dass es gesetzliche oder übliche Vorgaben gibt, was ich mitteilen muss und was nicht. Ich würde gerne diese Vorgaben zitieren können, und mich entsprechend verhalten.

Vielen Dank und Grüße
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#2
Du musst während Deines normalen Umganges keine Auskunft darüber geben, was ihr wo macht. Wo ihr hin fahrt, welche Aktivitäten ihr macht o.ä. Die Ausgestaltung des Umgangs obliegt Dir.

Du bist mächtig ins Räderwerk geraten. Da wieder raus zu kommen, wird eine völlige Umkehr Deiner bisherigen Herangehensweise erforderlich machen. Ansonsten setzt Du Dich weiteren Forderungen terroristischen Charakters aus - weil Du es mit Dir machen lässt.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#3
(26-04-2023, 11:26)Nappo schrieb: Du musst während Deines normalen Umganges keine Auskunft darüber geben, was ihr wo macht. Wo ihr hin fahrt, welche Aktivitäten ihr macht o.ä. Die Ausgestaltung des Umgangs obliegt Dir.

Danke! Gibt es eine Quelle?

Zitat:Du bist mächtig ins Räderwerk geraten. Da wieder raus zu kommen, wird eine völlige Umkehr Deiner bisherigen Herangehensweise erforderlich machen. Ansonsten setzt Du Dich weiteren Forderungen terroristischen Charakters aus - weil Du es mit Dir machen lässt.

Find den Kommentar übertrieben. Zumal ich an der Situation Sorgerecht praktisch nichts ändern kann. Wozu also aufregen?
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#4
Eigentlich geht abschwatzen nicht. Das Sorgerecht kann nur durch Gerichtsbeschluss verloren gehen. Wenn du es nicht mehr hast, dann hast du einem gegnerischen Antrag zugestimmt, es dir zu entziehen.

Zur Auskunft siehe Nappo. Verweise sie auf das Kind. Ein Teenager kann selber erzählen, was er getan hat. Klar finden Kinder sowas belästigend. Sage dem Kind, es solle nur erzählen, was es will. Allerdings lernen Kinder den Umgang mit Elternfragen normalerweise sowieso schnell :-) Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben.

§ 1686 BGB lautet: „Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht."

Das ist wie üblich schwammig und unbestimmt. Die Auslegung ist also Gerichtssache. Und die Gerichte sagen, dass ein "berechtigtes Interesse" sich nicht auf kleine Alltagsereignisse bezieht, sondern wenn wenig oder kein Kontakt zum Kind besteht und sich der Auskunftsbegehrende ein Bild der Entwicklung des Kindes machen will. Wenn sowieso Kontakt mit dem Kind gepflegt wird, gibt es kein solches Auskunftsinteresse, siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2007 – 9 UF 87/07; ferner OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2014 – 13 WF 146/14.

Wie du sehen wirst, nutzt dir diese fachlich korrekte Vorlesung überhaupt nichts, ich habe das umsonst geschrieben, damit du siehst dass Gesetze dafür nicht einsetzbar sind. Denn solche Mütter werden sich davon nicht beeindrucken lassen, sondern einfach weiter fragen. Und verbieten kannst du ihr das Fragen nicht. Es wird da keine Lösung geben, die das bringt, was du dir wünschst: Dass sie das Kind oder dich nicht mehr fragt. Stärke also das Kind bei seinem eigenen Umgang mit den Fragen statt der Mutter Paragrafen vorzulegen.
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#5
Sorgerecht schaue ich mal nach. Habe auch einiges Anderes falsch gemacht, alles nach und nach aufdröseln.

Umgangsauskunft: Dankeschön, genau was ich wissen wollte. OLG Brandenburg finde ich eindeutig. Damit kann ich der Mutter eine entspannte Ansage machen und das Kind informieren, daß es die Mutter tatsächlich nichts angeht (das war der verunsichernde Faktor). Entsprechend Kind bestärken "weiß nicht" o.ä. im Vorfeld zu antworten.

Gutes Forum!
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#6
(26-04-2023, 12:30)leoing schrieb: Sorgerecht schaue ich mal nach.

Ich habe leider keinerlei Unterlagen dazu gefunden. Lediglich Vaterschaftsanerkennung, noch vor der Geburt. In meiner Erinnerung habe ich am gleichen Tag etwas bzgl Sorgerecht-Übertragung unterschrieben. Vielleicht ist das so nie passiert.

Wo kann ich den "offiziellen Status" Sorgerecht einsehen, wie lange dauert das (hab auf den ersten Blick nichts konsistentes gefunden)?


Grüße

PS: Das kann auch gern ein eigener Thread werden - gern verschieben (oder ich legs nochmal an).
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#7
Fallbezogen besser, also hier im Thread weiter.

Eine Sorgerechts-Übertragung per Unterschrift gibt es nicht. So ein Schriftstück wäre ohne Rechtskraft. Aus der Notwendigkeit einer Vaterschaftsanerkennung schliesse ich aber, dass du und die Mutter nicht verheiratet wart. Damit hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht ab Geburt, du nicht, §1626a BGB. Entweder sie beurkundet die gemeinsame Sorge und du auch oder es gibt einen Gerichtsbeschluss, der die gemeinsame Sorge ausspricht.
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#8
Ok, super, danke! Ja, nicht verheiratet.

Soweit ich weiß, müßte sie gemeinsamer Sorge zustimmen, richtig? Klingt eher nicht aussichtsreich für den Gerichtsbeschluß.
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#9
Das gemeinsame Sorgerecht nuetzt Dir in der Praxis wenig, die Kindbesitzerin sitzt eh am laengeren Hebel. Wenn das nicht aus irgendeinem besonderen Grund wirklich wichtig ist, kann manN da auch drauf verzichten. Vor allem weil manN dann zur Not auch mal ein Druckmittel hat. Bei manchen Kindbesitzerinnen wirkt die Drohung "dann beantrage ich eben bei Gericht das gemeinsame Sorgerecht" doch im Zweifellsfall noch ein wenig.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Da kann ich nur zustimmen. So war es bei mir auch
Man hätte bei der Vaterschaftsanerkennung bei der Standesbeamtinistin
Ankreuzen können ob man das geteilte Sorgerecht haben will. 
Da muss die Mutter des Kindes natürlich auch  zustimmen.
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#11
warscheinlich hat der tiefseetaucher evtl. der übertragung d. ABR zugestimmt? geht das auch ohne FG?

ansonsten habt ihr beide möglicherweise noch das ABR und geteilte sorgerecht. da würde ich mich doch
mal bevorzugt schlau machen!

bb
netlover
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#12
warum nicht einfach behaupten, dass ihr beide das Sorgerecht habt? "beim JA damals bei der Anerkennung der Vaterschaft, wurde das gem. Sorgerecht doch unterschrieben"

-> soll sie doch das Gegenteil beweisen, vielleicht findet sie die Unterlagen von damals schneller als "Beweis", falls es nicht so ist.
Dann hättest zumindest Klarheit
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