Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH 27.11.2019: Kindeswille zählt nicht, wenn sie zum Vater wollen
#2
Ja es ist traurig, aber bestätigt nur, dass es nicht um den Kindeswillen geht, sondern nur um den Staat zu enlasten. Die wissen das diese Frauen nie arbeiten werden, also einfach schnell den Vater zur Kasse bitten, er ist ja Schuld das die in Deutschland ist und schwanger wurde.
War bei mir auch so, alles steht zu meinen Gunsten, sogar mein Sohn zeigte und sagt es deutlich, aber nix da, ab zur Muter und zahlen.
Trotz Fällschug meiner Unterschrift beim Meldeamt, das bewiesen ist, unzählige Prozesse da Mutti sich nicht an Abmachungen hällt, Umgangsverweigerungen ohne Ende, bewiesene Kindesmisshandlung durch die Mutter, mehrfacher KITA Wechsel wegen Auseinandersetzungen der Mutter und der Betreuer, bis hin zu Anzeigen an Betreuer, welche unseren Sohn geschlagen haben soll, spielt alles keine Rolle. Mittlerweile ist unser gesunder normal inteligenter Sohn auf einer Sonderschule weil er von der Mutter nicht gefördert wird, Kindergeld wird eh einkasiert und er bekomt nur gebrauchte Sachen, bis hin dass unser Sohn bei mir weint, mir sagt, es geht ihm bei der Mutter nicht gut, sie immer weg soll er um sich zu stabilisieren bei der Mutter bleiben. Es heißt dann immer DIE ELTERN verstehen sich nicht, dass alles von der Mutter kommt, wird ignoriert.

Hier kommt der übliche psychologische Mist, wo auf Basis von Analysen es besser wäre, dass ein Kind bei der Mutter bliebe. Wenn man nicht gerade selber DIPL. Psychologe ist, gibt es keine Chance das zu erwiedern, und das wissen Jugendamt und Richter, deswegen dürfen die auch Gestze biegen und vor Gericht lügen bis sich die Balken biegen.

Das Vorgehen ist immer dasselbe mit immer gleichem Schreiben und Empfelungen. Da kann man auch einen Vordruck hinwerfen der standarisiert ist und nur Namen ändern. Es gibt keine Chance, die die die Regeln machen, haben auch die Möglichkeiten diese so wie nötig einzusetzen.

Bleibt nur sich gleich zu stellen, und alles bezahlt zu bekommen ohne noch dazu zusteuern.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH 27.11.2019: Kindeswille zählt nicht, wenn sie zum Vater wollen - von Wiederankläger - 22-02-2020, 22:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Hamm 4.7.2019: Kinderzuschlag ein Einkommen p__ 4 4.927 08-10-2019, 15:25
Letzter Beitrag: p__
  SG Trier, S5 AS 150/15: Leistungsversagung, wenn Kindsvater nicht benannt wird Sixteen Tons 4 7.683 18-01-2016, 13:56
Letzter Beitrag: p__
  OLG Dresden 24 UF 342/09: Kein Mindestunterhalt, wenn Einkommen nicht reell erzielbar borni 12 14.726 04-03-2010, 11:48
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste