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BGH 27.11.2019: Kindeswille zählt nicht, wenn sie zum Vater wollen
#3
Wurde über 3,5 Jahre im Umgangsverfahren ganz bewusst beim AG festgehalten.
Beschwerde beim LG-Präsidenten (Dienstaufsicht des Amtsgerichtes) hinsichtlich der Verzögerungszeit brachte bis auf eine kleine Verständniszeile nichts.
Schließlich erhielt ich mein Urteil und gab auf.
Mittlerweile waren insgesamt vier Jahre seit der letzten Umgangsstunde vergangen (natürlich nur unter Aufsicht, nicht für alle meine Kinder, ganz nach dem Willen der KM).
Über das OLG wollte ich nicht mehr, kannte mehrere Väter mit mehreren Positiv-Beschlüssen, die alle 14 Tage erfolglos vor den Klingelleisten standen.

Was ich eigentlich ausdrücken möchte:
Das Zitierte aus dem BGH-Beschluss kommt mir sehr, sehr bekannt vor.
Auch die AG-Richterin hat sich genau solcher Textbausteine bedient, die ihr von der sogenannten "Gutachterin" mund- und auftragsgerecht vorgelegt wurden.
So viel zu "die Show ist ziemlich einmalig".
Für den BGH mag das stimmen, die örtlichen Familiengerichte aber haben damit überhaupt keine Probleme.

In meinem Fall entdeckte die KM erst nach der Trennung ihre Liebe zu den Kindern.
Meine Steuerberaterin äußerte daraufhin nur: Kinder sind für viele Frauen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
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RE: BGH 27.11.2019: Kindeswille zählt nicht, wenn sie zum Vater wollen - von Dummi67 - 12-03-2020, 15:09

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