Die Ratschläge von "Zahlesel_RUS" kann man nicht ernst nehmen, und schon gar nicht befolgen. Ihn hat seine Vorgehensweise in den Knast gebracht, muss man nicht nachmachen.
Natürlich wird man dir fiktives Einkommen zurechnen, wenn du dein Einkommen reduzierst. Hier gibt es den Begriff der "eheprägenden Verhältnisse". Wenn deine Frau nachweisen kann, z.B. durch Kontoauszüge oder was auch immer, dass es in dieser Ehe gelebte Praxis war dass von deinem Einkommen alle Kosten bestritten wurden und ihr Einkommen ihr persönliches Taschengeld war - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gericht diese Verhältnisse für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung festschreiben wird. Madame darf ja auf gar keinen Fall schlechter gestellt werden als während der intakten Ehe. Von daher wird das Gericht dafür sorgen, dass deine Exe keine Nachteile durch die Scheidung erleidet.
Nimm eure beiden Netto-Einkommen, addiere sie zusammen und ermittle die Differenz. Von dieser Differenz wirst du drei Siebtel abdrücken dürfen. Wenn deine Exe irgendwann mal in eine Notlage gerät und zum Jobcenter oder zum Sozialamt marschiert, dann kann es auch gerne noch mehr sein - alles oberhalb des Selbstbehaltes von 1.200.- €.
Das ist ein realistischeres Szenario. Du kannst dir auch gerne den §1579 BGB anschauen wegen der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen - aber wenn deine Frau nicht gerade (vor Zeugen!) einen Mordversuch an dir per Küchenmesser unternimmt, hast du als Mann keine Chance von der Unterhaltspflicht wegzukommen.
Natürlich wird man dir fiktives Einkommen zurechnen, wenn du dein Einkommen reduzierst. Hier gibt es den Begriff der "eheprägenden Verhältnisse". Wenn deine Frau nachweisen kann, z.B. durch Kontoauszüge oder was auch immer, dass es in dieser Ehe gelebte Praxis war dass von deinem Einkommen alle Kosten bestritten wurden und ihr Einkommen ihr persönliches Taschengeld war - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gericht diese Verhältnisse für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung festschreiben wird. Madame darf ja auf gar keinen Fall schlechter gestellt werden als während der intakten Ehe. Von daher wird das Gericht dafür sorgen, dass deine Exe keine Nachteile durch die Scheidung erleidet.
Nimm eure beiden Netto-Einkommen, addiere sie zusammen und ermittle die Differenz. Von dieser Differenz wirst du drei Siebtel abdrücken dürfen. Wenn deine Exe irgendwann mal in eine Notlage gerät und zum Jobcenter oder zum Sozialamt marschiert, dann kann es auch gerne noch mehr sein - alles oberhalb des Selbstbehaltes von 1.200.- €.
Das ist ein realistischeres Szenario. Du kannst dir auch gerne den §1579 BGB anschauen wegen der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen - aber wenn deine Frau nicht gerade (vor Zeugen!) einen Mordversuch an dir per Küchenmesser unternimmt, hast du als Mann keine Chance von der Unterhaltspflicht wegzukommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1