26-02-2020, 11:45
(26-02-2020, 09:51)santiago schrieb: Ich kann mehr Infos liefern, wenn gewünscht. Ich würde sehr gerne wissen, mit was für Zahlen ich rechnen kann.
Mein Sohn kriegt ca. 900,- in seiner Lehre.
Du siehst, dann ist deine obige Rechnung bereits Makulatur. Mit 900 EUR ist der Sohn aus allem raus und nicht mehr unterhaltsberechtigt. Auch dein Nettoeinkommen muss nicht korrekte Grundlage sein. Wahrscheinlich habt ihr Steuerklasse 3/5. Das würde ich mal ändern auf 4/4. Wie siehts mit berufsbedingten Aufwendungen aus? Ist das Haus eigentlich abbezahlt? Ist der Job der Noch-Frau Teilzeit, der sich jederzeit auf Vollzeit ausweiten lässt? Was macht die Tochter, wie lange geht sie noch eine weiterführende Schule? Wenn sie zum Beispiel mit 18 noch privilegiert ist, wäre auch die Mutter gesteigert erwerbspflichtig.
Es bringt jetzt nicht viel, die Unterhaltspflichten so genau ausrechnen zu wollen. Bei 4000 EUR Einkommen jetzt hast du immerhin Spielraum und bist nicht sofort an der Kante. Irgendwas um die 2000 EUR werden dir schon bleiben, zeitweise vielleicht auch weniger, wenn Anwaltskosten bezahlt werden müssen.
Interessant wären die Mechanismen, die die Noch-Frau zu mehr Arbeit treiben könnten. Ein nicht abbezahltes Haus wäre gut. Wenn sie es will, könnte sie es vielleicht nur mit mehr erwirtschaftetem Einkommen halten.
Wie ist eigentlich dein Verhältnis zu Noch-Frau? Weiss sie, dass du dich sicher scheiden lassen willst? Habt ihr schon mal über Scheidungsfolgen gesprochen? Hat sie schon "Lunte gerochen"?