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Nach Titulierung Jobverlust
#10
(06-03-2020, 19:45)p__ schrieb:
(06-03-2020, 17:59)Armesarschloch11 schrieb: Was passiert mit den Titel wenn ich auf Grund meiner traumatisierten Situstion nicht mehr Leistungfähig bin und nur eine schlechtere Bezahlte Stelle annehme ?
Können die mich trotzdem pfänden?
Können die meine Spesen pfänden ?

Der Titel gilt solange weiter, bis er freiwillig zurückgegeben wird oder von einem Gericht ausser Kraft gesetzt. Bei einer Verringerung der Arbeitszeit ist dies aussichtslos. Auch dann, wenn gesundheitliche Gründe aufgeführt werden. Im deutschen Unterhaltsrecht darfst du jederzeit in der Gosse verrecken, aber niemals Zahlungen senken.

Die Schulden laufen auf und verjähren im Prinzip nie. Von einer Privatinsolvenz werden sie auch nicht erfasst. Sie bleiben also.

Gepfändet werden kann nach Massgabe des §850d ZPO. Lies dir vor allem Absatz 1 genau durch und vergleiche das mit §850c ZPO.

Dein Weg funktioniert dann, wenn du entweder den Rest deines Lebens vom pfändungsfreien Betrag nach §850d ZPO leben kannst oder in der Lage bist, Konstruktionen über Dritte zu bauen. Das ist aber keineswesgs einfach, wenn du fragst wie das geht ist das eigentlich schon der Beweis dass es bei dir nichts damit wird.

Ich habe eine Plan mir zurecht gelegt und wollte nachhören ob die den Kindesunterhalt trotz pfändungsfreigrenze pfänden können. Ein Weg über Dritte ist im Plan, auch mit Poomwagen etc. Da sehe ich kein Thema drin. Das ich dann so weiterleben müsste wäre mir auch klar. Also mein komplettes Vorhaben möchte ich öffentlich dann auch nicht ganz darlegen, wer weiss wer alles in solchen Foren mitliest :-) 
Ich will nur wissen wenn ich gekündigt werde und einen neuen Job an der Pf. Freigrenze annehme trotzdem pfändbar bin. :-)
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RE: Nach Titulierung Jobverlust - von Austriake - 06-03-2020, 18:38
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