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Gegn. Anwalt schickt mir Drohung per Brief. Reagieren? Vorstufe zu Näherungsverbot.
#1
Ich bekam ein ziemlich einfallslos und knapp verfasstes Schreiben vom gegnerischen Anwalt. In diesem wird mir von nun an verboten bestimmte Bereiche (Aussenflächen) des Mehrfamilienhauses der Ex zu betreten. Da ist in der Vergangenheit tatsächlich was vorgefallen, was mir meine Ex anlastet, was innerhalb dieser Flächen stattfand,
aber dies war völlig belanglos und nicht der Rede wert.
Ich nehme an, die Ex hat den Vorfall trotzdem bei der Polizei angezeigt, so wie sie gerne schon mal des öfteren vorsorglich zur Polizei geht,  um dort Stimmung gegen mich zu machen. Ich wurde noch nie von der Polizei kontaktiert, auch hat man mich noch nie gebeten mich zu irgendwas zu äußern.
Ich nehme an, die Polizei hat ihren Schilderungen zurecht keine große Relevanz beigemessen.
Nebenbei, ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen, bin nicht vorbestraft und keineswegs dafür bekannt schräge Sachen zu machen.

Die besagten Flächen sind zwar auf dem Gelände des Wohnhauses der Ex, allerdings sind sie für alle frei zugänglich. Man braucht also keinen Schlüssel dafür.
Nun sei es drum, ich nehme an, sie hat das Hausrecht, also kann sie mir das Betreten bestimmter Areale verbieten - unabhängig davon, ob was vorgefallen ist oder nicht.
Ist mir auch egal, ich muss da auch gar nicht hin.

Was mich aber stutzig macht, war die vage Formulierung der Begründung, wonach ich angeblich wüßte, weshalb man mir den Zutritt dort nunmehr verbietet.
Kein einziger Hinweis dazu, wessen ich eigentlich bezichtigt werde!
Im Anschluss dazu erfolgte die Drohung, dass wenn ich der Auflage nicht Folge leiste, man ein gerichtliches Näherungsverbot gegen mich erwirken wird.



Dazu kam noch die Aufforderungen die Übergaben des Kindes friedfertig und respektvoll zu vollziehen. Keine Andeutung dazu, dass ich gegen diese gute Sitte jemals verstoßen hätte. Lediglich diese Aufforderung ist dort formuliert.
Die Übergaben verlaufen seit zwei Jahren ausnahmslos reibungslos. Es gab bisher nicht einen einzigen Vorfall bei dem wir im Beisein des Kindes in Streit geraten sind.
Wir halten uns eisern an die Regel nichts vor dem Kind auszudiskutieren oder uns anzuzicken.
Daher verstehe ich diese ohne einen Bezug in den Raum geworfene Aufforderung nicht.

Eins ist klar, die Ex möchte an der Eskalationsspirale weiter drehen. Das Schreiben kam natürlich auf ihre Initiative hin zustande. Ich vermute sie fängt an falsche Beschuldigungen zu konstruieren, um diese vor Gericht gegen mich vorzutragen.
Sie möchte das GSR und die Ausdehnung des Kindesumgangs verhindern.

Soll ich auf das Schreiben des gegn. Anwalts reagieren und nonchalant schildern, dass ich eben keine Ahnung habe, was sie mir eigentlich anlastet?
Würde man meine Nichtreaktion auf das Schreiben, später vor Gericht, als ein stilles Schuldeingeständnis werten?

Soll ich reagieren oder ignorieren? Einen Anwalt will ich damit nicht beauftragen, die paar Zeilen sollte ich auch alleine hinkriegen.
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#2
Moin, 

geh da einfach nicht mehr hin und gut isses. Du sagst selber, es wäre was vorgefallen. Und dass du da sowieso nicht hin müsstest. Wenn du jetzt eine Gegendarstellung schreibst folgt wieder eine Aktion von der Gegenseite, dann wieder von dir... dann schaukelt sich das wieder hoch. Und auch MIT Gegendarstellung bleibt es ja ein Konflikt, der euer Elternverhältnis stört. Ich würde da einfach nicht mehr draufgehen und fertig. Ist die deeskalierendste Variante.

 V.
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#3
Übergabe Kind am besten mit einer neutralen Person als Zeuge.
Wie alt ist das Kind?
Auf den Brief nicht reagieren.
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#4
Moin Moin,

also, mit "ich muss da nicht mehr hingehen" meinte ich nur die Bereiche des Grundstücks,
deren Zutritt mir die Gegenseite von nun an verbietet.
Grundsätzlich muss ich natürlich schon noch vor das Haus der Ex, um mein Kind abzuholen/zurück zu bringen.
Das Kind ist um die drei Jahre alt.
Immer einen eigenen Zeugen bei den Übergaben zu haben, wäre zwar bestimmt sehr hilfreich, würde aber ab der Praxis scheitern. Ich wüßte keinen, der nicht arbeitet, frei hat, Zeit hat, Bock hat, flexibel ist, dort in der Nähe wohnt, und und und...
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#5
Wer am Ende die Zeche von dieser Kindergartenveranstaltung zahlt, ist dem TS offensichtlich nicht bewusst.
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#6
Zitat:also, mit "ich muss da nicht mehr hingehen" meinte ich nur die Bereiche des Grundstücks,

deren Zutritt mir die Gegenseite von nun an verbietet.

das meinte ich natürlich auch.
Abholen musst du Kind ja. Kann sie das Kind nicht zu dir zum Auto schicken, das kann doch schon alleine laufen?

V.
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#7
Deine Exe bereitet gerade ganz gezielt deine Entsorgung vor.

An Vorbereitung bleibt dir so gut wie nichts, weil deine Ex das ganz gezielt und richtig macht. Der nächste Schritt / die nächste Stufe werden irgendwelche Vorwürfe in Richtung Gewalt/Mißbrauch oder ähnlich sein.

Was du machen kannst, ist ausweichen und hinauszögern. Wie die Kollegen schon empfohlen haben - Abholung und Rückgabe des Kindes nur mit Zeugen. Dokumentiere den Zustand des Kindes bei der Rückgabe - also gesund, ohne blaue Flecken etc.pp.

Und versuche herauszufinden, was der Grund für deine Entsorgung ist - hat Exe einen neuen Stecher, mit dem sie jetzt Familie gründen will? Störst Du das neue Glück? Gibt es einen anderen Grund, hast du eine neue Partnerin, die dann bei den Aufenthalten bei dir mit dem Kind in Berührung kommt?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen, nimm zumindest den Ton auf bei den Uebergaben wenn Du keine (neutrale) Zeugen dabeihaben kannst. Das ist die einzige Moeglichkeit Dich gegen Falschbeschuldigungen zu schuetzen.

Auf das Schreiben wuerde ich nicht reagieren aber die gewuenschten Bereiche auch nicht mehr betreten wenn nicht notwendig. Ausserdem musst Du Dich im Griff haben, kein boeses Wort gegenueber der Exe, moeglichst alles schriftlich machen und alle muendlichen Gespraeche aufnehmen. Provokationen weggrinsen und ansonsten ignorieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
Provokation. Du solltest nicht auf das Schreiben antworten. Aber auf Kinderübergaben so weit wie möglich verzichten und gar nicht mehr in die Nähe der Ex kommen. Da das Kind vermutlich schon in den Kindergarten geht, ist das sehr einfach: Du holst es direkt im Kindergarten ab bzw. bringst es dort hin, wenn er beginnt. Das wäre ja auch im Sinne der Ex kannst du sagen, denn dabei vermeidest von vornherein, in die Nähe ihrer Wohnung zu kommen. Damit vermeidest du auch jeden emotionalen Stress bei den Übergaben.

Keine Spitzen gegenüber der Ex, keine Anmerkungen, Andeutungen, Witze, kein überflüssiges Wort. Lächeln, scheinbare Kulanz, aber dahinter ziehst du deine eigene Agenda durch.
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#10
Fragt sich, wie du bei Abholung des Kindes klingeln sollst, wenn du nicht mehr aufs Grundstück darfst.
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#11
Steine ins Fenster schmeißen Wink oder es ist der Grund des Verbotes Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#12
Würde erst Mal den Anwalt anschreiben und ihm mitteilen, dass ein Schreiben von Ihm nicht rechtskräftig ist, du dich somit nicht an seine rechtsbeugerichen Anweisungen halten musst.
Dann würde ich auch eine Grundlage mit Belegen und Beweisen fordern, was die Absatndsverbote angeht.
3. Darf niemend einem verbieten an öffendlichen Plätzen sich aufzuhalten, dies gild nur für Personen oder gewisse private Gebäude.
Bei solchen Schreiben, würde ich dem Anwalt auf die Nerven gehen und dafür sorgen, dass er diese Schreiben nicht mit der Staatskasse abrechnet, das hat bestimmt nichts mit eurem Fall zu tun.
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#13
Keine Rechtsbelehrungen an Gegner, kein Mitschwingen bei Provokationen. Dabei ist absolut nichts zu gewinnen, man macht sich zum Jojo am Faden der Gegenpartei. Viel Drehmoment, aber immer nur hin und her nach Berechnung der Gegenpartei, kein Fortschritt.

Kindesübergabe zwischen den Eltern ist immer Stress für das Kind, auch wenn es optisch ruhig und gesittet abläuft. Die Kinder spüren das , sie spüren Aversionen, nonverbale Zeichen. Die scheinbare Ruhe ist auch Antifreude: Der abholende Vater kann nicht zeigen, dass er sich freut, dass das Kind da ist.

Deshalb sollte man immer darauf hinarbeiten, sich auf überhaupt keine Kindes"übergaben" einzulassen. Bei sehr kleinen Kindern noch schwierig, aber schon im Kindergartenalter möglich und im Schulalter einfach.
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#14
@Austriake

Gar keine Frage, sie wird es dabei nicht belassen. Ich soll weg!
Sie empfindet meine bloße Existenz schon als einen Affront.
Für sie gibt es etliche Gründe, warum ich mich verpissen soll.

Ich war nur als Samenspender gut, alles andere paßt ihr inzwischen nicht mehr. Der Grund warum sie die Daumenschrauben anzieht ist, weil sie unter anderem realisiert, dass ich auf einen ausgedehnteren Umgang hinaus arbeite (das jetzige Pensum ist ein Witz!) und sich abzeichnet, dass ich auf kurz oder lang einen erneuten Anlauf für das GSR nehmen werde.

Auf der einen Seite stellt die Ex mich als einen väterlichen Totalausfall dar, paradoxerweise auf der anderen Seite gibt sie vor den Ämtern, der KiTa, dem Gericht an, mein Umgang mit dem Kind sei sehr liebevoll, und dass es sich sehr freut, wenn es mich wiedersieht.

Ja, ich gehe davon aus, dass sie einen neuen Vollhorst gefunden hat. Zumindest war das noch der Stand vor ein paar Monaten. Er selbst scheint keine Kinder zu haben.
Ich habe keinen Einblick in ihr Leben, und ich gewähre ihr keinen in meins.
Und ja, ich habe ihr schon vor bald zwei Jahren eingestanden, dass ich seit kurz nach unserer Trennung, mit einer Frau zusammen bin, die ein sechsjähriges Kind hat.
Die neue Beziehung ist stabil, wir sind eine sehr harmonische Patchworkfamilie. Mein Kind fühlt sich bestens in unserem kleinen Familienverbund.

Das sind ja schon mal zwei offensichtlich gute Gründe mich entsorgen zu wollen!
Und dennoch bietet mir die Erkenntnis darüber keine Stellschrauben.
Oder fallen dir da welche ein? 

Eine Anwältin hat vorgeschlagen, dass meine jetzige Partnerin eine Eidesstattliche Erklärung verfasst, in der sie mich im besten Licht darstellt.
Habt ihr da Erfahrungen mit? Kann das vor Gericht/Jugendamt ziehen?

Was die Dokumentation des Zustandes des Kindes angeht: Reichen da schriftliche Aufzeichnungen oder soll ich das auf Video dokumentieren?
Bei Schriftlichen könnte ich ja genauso rückwirkend irgendeinen passenden Müll niederschreiben.
Welchen Aussagewert hat die Protokollierung, wenn sie nicht unmittelbar nach erfolgtem Umgang von einer "Kontrollinstanz" gesichtet und festgehalten wird? 

Und ja, ich werde künftig versuchen immer Begleitzeugen für die Übergaben einzuspannen.


@kay

ich höre immer von allen Seiten, dass Ton- und Bildaufzeichnungen beim Fam.gericht keine Berücksichtigung finden, wenn sie entlastend sind.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn sie belastend sind.
Wenn ich im Bild eine Axt halte oder man auf Audio hört, wie ich ihr drohe sie umzulegen, dann zählt das (nachvollziehbarerweise) sehr.

Kennt ihr wirklich Fälle, wo entlastendes Video/Ton-Material vom Richter anerkannt wurde?
Wenn ja, dann wäre ne Dashcam vermutlich am praktikabelsten. Man positioniert das Auto so, dass die Cam die Übergabe festhält.Ton aufnehmen geht dabei meines Wissens nach nicht.
Auch hab ich Bedenken wegen der Erfolgsaussichten, weil Ton leicht geändert und aus dem zeitlichen Kontext gelöst werden kann, so dass die Beweisbarkeit des Zeitpunkts da viel schwieriger ist, als bei Videomaterial.

Bei uns läuft seit 1,5 Jahren alles Schriftlich. Das mache ich zu meinem eigenen Schutz, um mich nicht unnötig aus der Reserve locken zu lassen, und ihr möglichst wenig Gestaltungsspielraum zum Ausschlachten zu bieten.

@p__

Ja, das Kind geht in den Kindergarten. Allerdings verhindert sie bisher erfolgreich Übernachtungen, damit fällt dein Vorschlag mit den KiGa-Übergaben bisher weg.
Danke für deine Einschätzung zu der Sinnhaftigkeit der schriftlichen Rückmeldung, ich werde eine Antwort auf das Schreiben unterlassen.
Ich vertraue auf deinen Rat, du wirkst auf mich sehr kompetent.
Die Überlegung, die ich an ein Rückschreiben geknüpft habe war, ihr zusätzliche Kosten zu bereiten, wenn jetzt ein reger Briefwechsel in Gang gebracht würde.
Die Ex verdient zu viel um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen aber zu wenig, als dass ihr die Anwaltskosten egal wären.

Womit du mit deiner Einschätzung allerdings falsch liegst, ist die von dir beschriebene Atmosphäre bei den Übergaben.
Ob du es glaubst oder nicht, aber die Momenten sind geprägt von überschwänglicher Freude bei mir und dem Kind.
Da gibt es keine Momente unbehaglicher Ruhe. Das Ganze läuft mit der Mutter sehr zügig ab, und ich konzentriere mich voll aufs Kind.

Selbst wenn mir klar ist, dass die Chancen hoch sind, dass ich mein Kind verliere. Ich werde es nicht kampflos hergeben. Die Mutter ist auch nur aus Fleisch und Blut, ich kenne sie!
Ich weiß, dass der Krieg, den sie völlig ohne Not initiiert hat, ihr an die Substanz geht. Sie kann sich das nicht ewig erlauben.
Mir ist ein Showdown in den nächsten Monaten lieber, als ein stiller und langsamer Abschied vom Kind.
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#15
Also, eine Uebergabe kann man auf jeden Fall vermeiden indem manN das Kind vom Kindergarten abholt.

Wenn die Gutste Dich irgendwann mal falsch beschuldigt dass Du am Tag X vor dem Kind rumgebruellt und sie uebelst beleidigt und/oder geschlagen etc. haettest dann kann eine Tonaufnahme schon entlastend sein. Wenn Du sie mit dem Handy aufnimmst, hast Du ja auch ein Datum bei der Datei. Alles ist besser als Aussage gegen Aussage weil da wird IMMER der Frau geglaubt.

Der Kindbeseitzerin Kosten zu verursachen, kannst Du immernoch machen wenn Du absolut nichts mehr zu verlieren hast. Bis dahin lass sowas und reagiere nicht auf Provokationen und daemliche Schreiben. Und nochmals, Du MUSST Dich absolut im Griff haben und darfst keinerlei Anlass fuer solche Schreiben geben. Wenn Du auf ihrem Grundstueck nichts zu suchen hast, lass es und gut ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#16
Solange hier noch einige kriechen können, würde ich von denen, die noch genug Überlebenswillen haben hören, was sie mir anraten.

Wie bereits geschildert, hat mir der gegnerische Anwalt ein tendenziell vage formuliertes Schreiben zukommen lassen, wonach ich angezählt bin, und man in Betracht zieht ein Näherungsverbot gegen mich zu erwirken.
Obendrein kam auch der Vorwurf die Übergaben würden nicht harmonisch genug über die Bühne gehen. Zur Situation habe ich mich hier bereits schriftlich geäußert, und angekündigt, dass ich mich von erst recht darum kümmere, dass bei den Übergaben entweder ein Zeuge dabei ist, bzw. ich - zu meiner späteren Entlastung - das Geschehen aus dem Auto heraus filme (Dashcam).

Der aktuelle Stand der Entwicklung ist der, dass sich meine Annahme bestätigt hat, und meine Ex regelmäßig zur Polizei geht und dort Dinge vorträgt, die mich als Stalker darstellen sollen. Wie erwähnt, wurde ich bisher von der Polizei weder befragt noch kontaktiert.
Das hat sich nun geändert, ich habe eine Vorladung erhalten. Man wünscht meine Anwesenheit bei einer Anhörung bei der ich der Beschuldigte bin. Man unterstellt mir Nachstellung. DIe Zustellung erfolgte nicht als Einschreiben.

p__ hat dringend davon abgeraten auf den Wisch vom gegnerischen Anwalt zu reagieren, somit habe ich davon auch abgelassen.
Ich nehme aber stark an, dass man um die Anhörung nicht herum kommt.
Sehe ich das richtig?
Irgendwelche Tips für den Termin, außer sich nicht unnötig mit irgendeinem Schwachsinn aus freien Stücke zu belasten? Kann ich eine Begleitperson dorthin nehmen?
Ich muss meine Position dort möglichst glaubwürdig so vortragen, dass die Alte ein Motiv hat mich zu entsorgen, damit ich im Leben meines Kindes möglichst keine Rolle mehr spiele. Sorge- und Umgangsrechtstreit ist bei uns im Grunde daueraktuell. Das werden die Herren Beamten nicht zum ersten Mal hören.

Ich geh mal ganz stark davon aus, dass ich bei der Vernehmung nicht erwähnen darf, dass ich die Übergaben zu meinem eigenen Schutz heimlich filme. Es wird wohl niemanden interessieren, dass ich keine andere Wahl habe, da ich damit rechnen wird, dass die Ex belastende Falschaussagen zu den Übergaben machen wird.
Wenn ich richtig informiert bin, verletze ich damit eindeutig die Persönlichkeitsrechte der Person, die ohne ihre Willenserklärung gefilmt wird. Das wäre für die Ermittler ein gefundenes Fressen, denn das stützt ganz klar den Verdacht, dass ich ein Stalker bin.

Wie aber sollten dann solches Video-Material vor Gericht Beachtung finden, wenn es aus einer nicht rechtmäßigen Handlung herrührt? Ist die Idee mit den Dashcam Aufnahmen nicht grundsätzlich aussichtslos?
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#17
Hingehen, dort keine Aussagen zur Sache machen, Aktenzeichen erfragen, Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft beantragen. Guck dir erst mal an, was die in den Akten haben.
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#18
Als Beschuldigter bist Du nicht verpflichtet irgendwelche Aussagen zu machen. Mach es so wie p vorgeschlagen hat, sag einfach NICHTS. Wenn es garnicht anders geht, sag das es nicht stimmt und Du alle Vorwuerfe entschieden zurueckweist. ABER das muss es dann auch sein, Du darfst Dich auf keinerlei weitere "Gespraeche" einlassen. Den Satz wiederholen und das wars. Sobald Du das Aktenzeichen hast, weisst du mehr und dann kannst Du Dich immernoch auessern falls es nicht eh eingestellt wird. Bei der Sache musst Du cool bleiben und darfst dich nicht um Kopf und Kragen reden.

Das Videomaterial behaeltst Du als Sicherheit und praesentierst es NUR zu Deiner Entlastung nach Ruecksprache mit einem Anwalt falls irgendwann erforderlich. Soweit ich weiss verletzt Du auch keine Persoenlichkeitsrechte weil Du ja DICH selber filmst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#19
(16-03-2020, 13:41)kay schrieb: Als Beschuldigter bist Du nicht verpflichtet irgendwelche Aussagen zu machen. Mach es so wie p vorgeschlagen hat, sag einfach NICHTS. Wenn es garnicht anders geht, sag das es nicht stimmt und Du alle Vorwuerfe entschieden zurueckweist.
Ich wäre hier absolut rigoros. Denn an diesem Punkt ist die Psychologie des Beschuldigten für die Ermittler der entscheidende Parameter - und Du klingst wie einer, der noch viel auf seinen Ruf gibt. Das ist ein Riesenhandicap für dich und gibt den Ermittlern Futter für ein eventuelles Verfahren. Ich würde dir DRINGENDS davon abraten, mit der Polizei auch nur Begrüßungen auszutauschen und sofort einen Rechtsbeistand zwischen dich und die Ermittler schalten. Jeder Kontakt mit der Polizei wird nicht zu deiner Entlastung beitragen. Deshalb: 
  1. Falls Du es aus Geldmangel brauchst: zum Amtsgericht gehen, Beratungshilfeschein holen.
  2. Ab zum Anwalt für Strafrecht mit dem Auftrag, die Polizei von dir fernzuhalten. 
  3. Vom Anwalt die Akte einholen lassen. Dann kannst du erstmal gucken, was die gegen dich in der Hand haben.
Sollte tatsächlich genug für eine Anklage in der Akte sein, wird eine Reaktion deinerseits vielleicht sinnvoll. Ansonsten, ignorieren. Dein Ruf nimmt dadurch am wenigsten Schaden.

VM Cool
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#20
Leute,

ihr seid die Besten!
Ich bin euch unendlich dankbar für eure Hinweise!

@Kay
das mit den Videoaufnahmen und der Verletzung des Persönlichkeitsrechts werde ich versuchen nochmal genauer in Erfahrung zu bringen.
Schade, dass hier keiner im Forum ist, der schon mal einen ähnlichen Fall hatte.

Update:

Hab soeben bei der Kripo angerufen, weil ich den Termin zur Anhörung vorverlegen wollte.
Dabei hat sich ergeben, dass aktuell aufgrund der Pandemie alle Vernehmungstermine abgesagt werden.
Da man noch gar nicht absehen kann, wann Termine wieder vergeben werden, hat sie mir angeboten einen Anhörungsbogen zu schicken, den ich ausfüllen kann.
Im selben Zug habe ich um das Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft gebeten, um Akteneinsicht zu gewinnen.
Daraufhin sagte sie, dass es zu dem Fall aktuell noch gar kein Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft gibt.

Ist das möglich, oder versucht man mich da aufs Glatteis zu führen?
Nicht missverstehen! Ohne Akteneinsicht werde ich mich natürlich auch nicht im Anhörungsbogen zu der Sache äußern!

Aber ist es möglich, dass die Kripo die Wahrheit sagt? Und wenn ja, dann ist das doch erstmal gut, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht tätig geworden ist, oder wie seht ihr das?
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#21
Wg. Aufnehmen: Es spielt im Prinzip keine Rolle ob Du das nun zu 100% darfst oder nicht. Das ist und bleibt Deine einzige Versicherung gegen Falschbeschuldigungen. Punkt und aus. Du waerest dumm wenn Du das unterlassen wuerdest.

Fuell den Bogen aus und mach eben keine Angaben zur Sache und gut ist. Allerhoechstens wuerde ich reinschreiben dass das alles nicht wahr ist. ABER auf keinen Fall irgendwelche Erklaerungen und/oder Rechtfertigungen. Wenn das irgendwann ans Gericht geht, wirst Du benachrichtigt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#22
Der Ablauf:
  1. Es wird eine Straftat bei der Polizei angezeigt.
  2. Besteht nach der Anzeige ein Anfangsverdacht, nimmt die Polizei Ermittlungen auf.
  3. Zur Staatsanwaltschaft geht der Vorgang erst, wenn die Ermittlungen schon (Teil-)Ergebnisse geliefert haben.
  4. Die Staatsanwaltschaft übernimmt dann die Sache von der Polizei und stellt das Verfahren ein oder erhebt Anklage, je nachdem, was die Ermittlung ergeben hat.
Bei dir befindet sich der Vorgang in Phase 2: die Polizei ermittelt. Hier ist es wichtig, absolut kein Material für die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft zu generieren. Je kleiner die Akte, desto schneller stellt der StA das Verfahren ein. Reite dich doch nicht selbst mit deiner persönlichen Rechtsauffassung in die Sch... Das interessiert im Zweifel niemanden, wie Du dich als Hobbyfilmer verwirklichst. Aber Du weißt ja noch nicht mal, ob sie dir NACHWEISEN können, dass du Aufnahmen machst. Das bekommst Du durch die Akteneinsicht raus. Wenn Du dort hingehst und anfängst über die Legalität deiner Aktivitäten zu fachsimpeln, hast Du schon selbst den Beweis geliefert, dass diese Aktivitäten stattgefunden haben. Und damit haben die ihr Ermittlungsziel schon erreicht. Die Polizei interessiert es nicht, ob das legal war oder nicht, das klären dann die übergeordneten Juristen. Also: schweig wie ein Grab und/oder nimm einen Anwalt. Bei den Strafrechtlern geht's wenigstens einigermaßen gesittet zu.

VM Cool

Der Vollständigkeit halber: die Dashcam in deinem strategisch parkenden Fahrzeug läuft natürlich auf Dauerschleife. Es ist keine Straftat, wenn Du beim Einsteigen unabsichtlich auf "Speichern" drückst. Eine Schublade hat dein Schreibtisch zuhause auch und dort liegt dann so einiges, was auf den Tag X wartet, z.B. "Erinnerungshilfen" für dein von der Vaterentsorgung leidgeplagtes Gedächtnis. Fazit: Du hast jedes Recht, dir selbst Recht zu geben.

VM Cool
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#23
Sobald der Staatsanwalt die Wörter: Kindesvater, Mutter, Rechtsanwalt der Mutter liest...wird er schon kein Bock mehr haben.
Akteneinsicht kannst Du auch so machen...WENN WAS KOMMEN SOLLTE !
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#24
Danke Männers, ihr seid die Besten!
Hab alles aufmerksam gelesen und voll abgespeichert.
V.A. Danke an @Vater Morgana für seine ausführliche Erklärung.
Überhaupt lese ich gerne deine Posts, wenn ich darüber im Forum stolpere.
Da ist immer Mehrwert dabei, und du bist keiner von den rückgratlosen Bettvorlegern.

@Kay
Ich bin ganz bei dir. Ich habe auch keine Bedenken oder gar ein schlechtes gewissen wg. der Filmerei.
"In Gefahr und größter Not bringt der Mittelweg den Tod!"  Und ich würd mal sagen, in meiner Situation würde sich jeder in der Not verorten.
Ich nehme seit paar Monaten auch den Ton bei allen Gesprächen mit den Ämtern/Behörden/Beratungen auf. Egal ob persönlich oder am Telefon, das ist technisch absolut keine Herausforderung, u zudem absolut unauffällig.
Ich hab schon haarsträubende Aussagen festhalten können, aber Material für den großen Skandal war bisher leider nicht dabei.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich eines Tages ein Erfüllungsgehilfe der Mütter-Lobby etwas vergißt, und etwas über die Lippen bringt, was die Öffentlichkeit äußert schockierend finden könnte.
Wer weiß, mit etwas Glück schießt man damit jemanden aus dem Job, oder sorgt zumindest für ein unschönes Beben in der Abteilung?


@Arminius
Hoffe du hast recht mit deiner Annahmen, dass der Staatsanwalt keinen Bock haben wird großartig ein Verfahren zu eröffnen. Eins ist klar, die Ex wird den Druck aus dem Kessel nicht rausnehmen.
Sie wird mit neuen Dingen um die Ecke kommen, um den Gerichten Anlaß zu bieten mich in die Wüste zu schicken.
Wenn ich nicht wüßte, dass mein Kind - genau wie auf seinen Vater - nun mal ein berechtigten Anspruch auf seine Mutter hat, würde ich sagen:
Hoffentlich rafft sie Covid-19 elendig dahin!!!


Ich halte euch auf dem Laufenden!
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