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Raue Zeiten durch Corona und Wirtschaft
#3
Der Unterhalt ist tituliert? Alle Einkommensdellen unter ein paar Monaten Dauer werden zunächst mal als vorübergehendes Ereignis angesehen, das du aus eigenen Mitteln zu überbrücken hast. Danach geht der rechtlich korrekte Weg über eine Abänderungsklage. Da gilt das Übliche: Du musst nachweisen, dich rechtzeitig und intensiv um einen neuen oder anderen Job bemüht zu haben. In der Praxis gelingt es selten, den Unterhalt auf dem Klageweg zu senken. Zusätzlich könnte es ein Problem geben, überhaupt vor Gericht zu gehen. Die Vorgänge dort werden durch die Massnahmen gegen Covid-19 sicherlich nicht beschleunigt. Problem: Das geht alles auf die Kappe des Pflichtigen. Ohne Abänderung kein Senkung. Es läuft einfach weiter.

Nicht mehr bezahlbarer Unterhalt wird vermutlich ein Massenphänomen werden. Einige Vollstreckungsarten nach ausbleibendem Unterhalt wie z.B. Kontenpfändung oder Abzweiganträge direkt beim Arbeitslosengeld oder der Rente oder im Finanzamt werden elektronisch durchgezogen, da dürfte es keine Verzögerungen geben. Aber die Vermögensauskunft und der Gerichtsvollzieher, die werden Probleme bekommen. Da ist mehr "Handarbeit" dahinter.

Wieder mal zeigt sich, dass die Pflichtigen, die von vornherein nicht mitgespielt haben die besseren Karten haben. Ansonsten würde ich Pflichtigen mit Titel und jetzt eintretenden Zahlungsproblemen raten:

- erstmal Geld von leicht pfändbaren Orten sichern, Restgeld runter vom Konto. Nicht die Reserven aufbrauchen, um weiter vollen Unterhalt zu bezahlen! Das könnte sich rächen.
- Hinweis an die Gegenseite (deren Anwalt, Beistand oder direkt) dass die Zahlung ausbleibt oder verringert wird weil Kurzarbeit/Pleite/Einnahmenausfall stattfindet. Der Hinweis ist mehr psychologischer Art. Die Gegenseite merkt sowieso von selbst nach kurzer Zeit, dass nichts mehr aufs Konto kommt. Aber es klingt besser, wenn du zwei Tage vorher von selbst damit ankommst.
- Schreiben, dass man sich bewusst ist, dass der Unterhalt vollstreckbar ist, aber eben nichts da ist. Um Einverständnis zur Senkung des titulierten Betrages bitten, nötigenfalls bis auf Null. Sollte das abgelehnt werden und trotzdem gepfändet, wäre das in dieser Situation grob unbillig.

Ich vermute, in einem nicht geringen Prozentsatz der Fälle wird "grosszügige" Stundung angeboten. Das ist die mieseste Form des Verschiebens, es baut sich schnell ein Schuldenberg auf und resultiert irgendwann im Zusammenbruch oder im Aushungern, falls man wieder Geld verdient und die Schulden auch noch bezahlen muss. Dagegen machen kann man nichts. Titel senken nur freiwillig oder vor Gericht. Bei einer Stundung muss man beginnen, langfristig sein Leben weiterzuplanen.
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RE: Raue Zeiten durch Corona und Wirtschaft - von p__ - 16-03-2020, 15:14

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