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Anwalt der Kindesmutter
#1
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Mein Einkommen wurde vom Jugendamt geprüft und ich bekam ein Brief das ich nicht Zahlen kann, da ich zu wenig verdiene und ich noch Schulden usw. habe. Jetzt versucht die Kindesmutter mich mit einem Anwalt vor Gericht zuziehen. Der Anwalt schreibt, dass ich Zahlen muss und das meine Schulden nicht anerkannt werden, einen Nebenjob kann ich auch nicht machen, da ich manchmal am Wochenende Arbeiten muss. Mein Vertrag geht nur noch bis zum 31.8 und danach würde ich gerne eine Ausbildung anfangen. Wenn ich nichts finde, bin ich Offiziell Arbeitslos, ist der Anwalt wirklich im Recht? Hat jemand eine Idee was ich machen kann? Zur Zeit herrscht noch kein Unterhaltstitel usw. und das würde ich gerne vermeiden, wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte, also wenn Sie nicht locker lässt. Macht es vielleicht Sinn für den Anfang im Ausland zuarbeiten? Irgendwann kann Sie sich ja denn Anwalt nicht leisten und vonseiten des Jugendamtes bin ich ja nicht zahlungsfähig also werde die mich spätestens in 2 Jahren suchen, wenn Sie erneut eine Auskunft wollen. Und wenn der Anwalt versucht mir Briefe zuzustellen bin ich ja nicht mehr da also nicht mehr auffindbar.
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#2
Hat die Mutter eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet? Wenn ja, hat der Anwalt gar keine Vertretungsbefugnis.
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#3
Ich glaube ja, einen Brief wo das drinnen steht habe ich nie bekommen. Aber das Jugendamt sowie die Unterhaltsvorschusskasse haben mich des Öfteren um meine Einkünfte gebeten. Also Unterhaltsvorschuss bekommt Sie. Ich verstehe halt nur nicht ganz, Sie bekommt Ja Unterhaltsvorschuss und will mich auf noch mehr Verklagen. Kann Sie das denn so einfach?
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#4
Darauf zielte meine Frage. Also nochmal: Wenn eine Beistandschaft besteht (frag beim Jugendamt), dann darf sie keinen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragen. Eine Beistandschaft schliesst das aus. Die Beistandschaft würde die Mutter für den gesamten Kindesunterhaltsanspruch gegen dich vertreten.

Hat sie nur Unterhaltsvorschuss beantragt, kann die Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses gegen dich geltend machen. Was darüber hinausgeht, darf ein anderer Vertreter der Mutter geltend machen, z.B. ein Anwalt.
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#5
Vielen Dank für die Antwort. Dann frage ich nach und melde mich wieder.
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