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Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser
#1
Hi an Alle,

ich bin dabei eine Umgangsvereinbarung zu entwerfen, die ich gerichtlich festlegen lassen möchte. Es geht um mein fast drei Jahre altes Kind.
Die Umgangszeit, die mir die Ex zugesteht, ist viel zu gering (<30h im Monat). Meine Appelle den Umgang auszuweiten verhallen im Wind.
Habe mir das FAQ ausgiebig zum Thema Umgang durchgelesen. Ich habe versucht mich an den Empfehlungen zu orientieren, es sind aber noch einige Punkte offen, von denen ich nicht weiß, ob sie reines Wunschdenken oder realistisch einforderbar sind.

Da alle Termine mit dem Jugendamt in der Vergangenheit eine absolute Zeitverschwendung waren, und zu nichts führten, habe ich das dringende Bedürfnis den Dreisprung abzukürzen und das Jugendamt nicht vor Antragstellung zu konsultieren.
Das Vorhaben kollidiert allerdings mit meinem Plan Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Vielleicht kann ich die Gunst der Stunde nutzen, und die Auswirkungen der Pandemie zu meinem Vorteil ummünzen.
Ich plane das Jugendamt zu kontaktieren mit dem Wunsch auf Vermittlung, in der Hoffnung, dass die sagen, dass auf absehbare Zeit aufgrund der Ansteckungsgefahr keine Vermittlungsgespräche stattfinden können.
Ich hoffe, die leiten mich schriftlich direkt an das Familiengericht weiter, und dass ich die VKH dennoch bekomme.

Sollten die auf Zeit spielen, und mich auf den Sommer vertrösten wollen, so werde ich wohl in den sauren Apfel beissen müssen, den Antrag direkt bei Gericht einreichen, und auf den Kosten hängen bleiben.


Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen - Meinen Forderungen.
Was denkt ihr, was ist realistisch drin? Was wird sich in der Umgangsregelung nicht festschreiben lassen? Was würdet ihr noch ergänzen oder konkretisieren?

1. jedes Wochenende einmal 24h inkl. Übernachtung
2. einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule
3. hälftige Feiertage und Ferien  (bei Schuleintritt drei Wochen Sommerferien, usw.)
4. Teilnahme an allen Kindergarten- und Schulveranstaltungen
5. Geburtstage abwechselnd (gerade/ungerade)
6. Festlegung wonach die Mutter bei ausgefallenem Umgang zur Nachholung verpflichtet ist.
7. sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim   
    Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
    Wochenende nachgeholt
8. Festlegung wonach eine Erkrankung des Kindes kein Verhinderungsgrund für einen
    Umgangsausfall sein darf, solange es transportfähig ist. Das Kind kann auch von mir
    gesund gepflegt werden.
9. Bzgl. der Wochenendübernachtung: Die Mutter soll das Kind zum Vater bringen, der Vater 
    bringt es zurück zur Mutter (Ex und ich wohnen in derselben Großstadt)
10. Sollte sich Nr.9 nicht durchsetzen lassen, könnte man Folgendes in der Vereinbarung
    verankern?:
    Die Mutter verpflichtet sich das gemeinsame Kind zu den Umgangsterminen den     
    Großeltern, als auch der Lebenspartnerin des Herrn x zu übergeben bzw. diese die
    “Rückgabe” vollziehen zu lassen. 
11. Die Umgangsregelung soll strafbewehrt sein (Ordnungsgeld)


Ich hoffe, ihr könnt mir Feedback geben.
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#2
Hallo,

allgemein wird von der Helferindustrie immer argumentiert sowohl Vater als auch Mutter sollten auch ganze Wochenenden mit dem Kind haben. D.h. normalerweise wird jedes 2. Wochenende von Freitag nach Schule/Kindergarten bis Sonntag Abend oder noch besser bis Montag frueh zum Beginn Schule/Kindergarten vereinbart plus ein Nachmittag in der Woche. Vorteil ist, dass Du mit der Kindbesitzerin kaum mehr persoenlich in Kontakt treten musst da Abholung so immer bei Schule/Kindergarten erfolgt und Rueckgabe nur einmal in der Woche persoenlich. Darauf wuerde ich bei den Alltagsumgaengen hinarbeiten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Reinschreiben in den Antrag kannst du alles, nichts davon ist so unüblich. Was davon übrigbleibt und wie es tatsächlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
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#4
sehr viele Wünsche.

1. jedes Wochenende einmal 24h inkl. Übernachtung
ist unüblich=kannst du vergessen

2. einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule
kannst du ohne Vereinbarung durchführen, einfach früher da sein und Mutter bescheid geben

3. hälftige Feiertage und Ferien (bei Schuleintritt drei Wochen Sommerferien, usw.)
das geht, aber ob die Mutter es erlaubt... bestrafen tut sie keiner

4. Teilnahme an allen Kindergarten- und Schulveranstaltungen
sag im Kindergarten und Schule Bescheid, das sie dich genau so wie die Mutter informieren (SR hast du oder?)

5. Geburtstage abwechselnd (gerade/ungerade)
wird schwierig

6. Festlegung wonach die Mutter bei ausgefallenem Umgang zur Nachholung verpflichtet ist.
lasst sich verschreiben, aber am besten selbst nachholen. also wenn das Kind zur Schule/Kita geht kannst du es auch nachträglich abholen, wenn die Zeit ausgefallen ist. Dich genau so wie die Mutter wird keiner bestrafen

7. sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim
  Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
  Wochenende nachgeholt
zu kompliziert

8. Festlegung wonach eine Erkrankung des Kindes kein Verhinderungsgrund für einen
  Umgangsausfall sein darf, solange es transportfähig ist. Das Kind kann auch von mir
  gesund gepflegt werden.
es ist schon gesetzlich durch Urteil geregelt im letzen Video von KGPG wurde dies erwähnt

9. Bzgl. der Wochenendübernachtung: Die Mutter soll das Kind zum Vater bringen, der Vater
bringt es zurück zur Mutter (Ex und ich wohnen in derselben Großstadt)
wird schwierig, da die Mutti sich bewegen soll... dies ist unüblich. Sie soll sich vom Kind erholen und nicht abholen/hinbringen

10. Sollte sich Nr.9 nicht durchsetzen lassen, könnte man Folgendes in der Vereinbarung
  verankern?:
nimm das Kind nach Kita zu dir, und am Montag bring es wieder zu Kita, so ist das Problem gelöst

11. Die Umgangsregelung soll strafbewehrt sein (Ordnungsgeld)
steht bei mir in der Vereinbarung, aber die 25.000 EUR wird doch keiner verlangen....


es gibt nur eine Möglichkeit der Mutter dein Wille zu Zeigen: vorerst ohne Vereinbarung mit Ankündigung das Kind gerecht zu sich zu holen! Das war mein Weg mit den Kleinen.
Ein mal ohne "Erlaubnis" abgeholt, aber natürlich informiert
Ein Mal gerecht um ein Tag früher zu mir geholt als Ausgleich für fehlende Zeit, informiert habe ich sie natürlich auch, nach dem die Kinder bei mir waren Wink
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#5
Vielen Dank schonmal für das Feedback.

Ich hab ja schon befürchtet, dass man mir keine unverrückbaren Orientierungswerte geben kann. Das macht die Sache nicht einfacher.

Aber wie sieht das denn im Umgangsrechtsstreit in der Praxis aus?
Ich stelle meine Forderungen, die Kindesbesitzerin erklärt schriftlich was sie ablehnt und zu was sie zustimmt?
Und dann?
Biete ich dann einen Kompromiss an?

Sofern sie wieder ablehnt, biete ich einen weiteren Kompromiss an?
Ist das ein langwieriges Schriftverkehr-Ping-Pong?
Wie lange soll man das Spiel spielen?

Zieht der Richter irgendwann die Reißleine und bestimmt einfach über unsere Köpfe hinweg?



@kay
ich würde eher die Variante bevorzugen mein Kind nur 24h am WE bei mir zu haben, aber dafür wöchentlich. Ich weiß natürlich, dass die Wahrscheinlichkeit für die Festsetzung dieses Modells nicht sehr hoch liegt.
Mir wurde von anderen Seiten gesagt, was dagegen spricht, ist dass die Mutter die Gelegenheit haben soll ganze Wochenenden mit dem Kind verbringen zu können und nicht nur halbe. Letztlich wird man immer eine mütterfreundliche Begründung finden.

Ich werde versuchen damit zu argumentieren, dass mir die KM bis dato immer noch nicht erlaubt unser Kind in der Nacht in Obhut zu nehmen. Das ist, nebenbei, ein wesentlicher Grund, warum ich mich genötigt sehe vor Gericht zu ziehen, da ich nicht länger bereit bin diese Einschränkung hinzunehmen. Laut div. Anwälten stehen meine Chancen ganz gut, dass die Ex beim Richter mit ihrer Weigerung nicht auf Verständnis stoßen wird, weshalb sie in der Sache vermutlich nachgeben müssen wird.
Ich möchte so argumentieren, dass ich ihr vordergründig damit entgegenkommen, indem unser Kind nur eine Nacht bei mir verbringt und nicht zwei hintereinander. So dass ihr scheinbar die Sorgen um das “Weggeben” etwas gemindert werden.

@Zahlesel_RUS
Nein, ich habe kein GSR. Ich realisiere, dass bei deinen Antworten die Annahme mitschwingt, ich sei im Besitz des GSR. Leider nein!


zu 2 ( einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule): deinen Vorschlag kann ich absolut vergessen, würde weder Mutter noch KiTa akzeptieren! Ich könnte das sofort mit der Bullerei ausdiskutieren.

zu 7 (sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim
  Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
  Wochenende nachgeholt):
  Ist zugegeben ziemlich kompliziert von mir formuliert. Vielleicht hab ich damit mehr Erfolg, wenn ich das dem Gericht    einfacher formuliere.



Einen Punkt habe ich noch vergessen - nämlich das Thema “Urlaub/Verreisen”.
Vielleicht kann mir jmnd. was dazu sagen?!

Ich nehme an, die KM kann jederzeit mit dem 3jährigen Kind verreisen? Auch außerhalb der KiTa Schließzeiten?
Wie lange im Jahr kann die KM mit dem Kind im Jahr verreisen?

Wenn innerhalb des Urlaubs meine Umgangstermine ausgefallen, kann ich per Umgangsvereinbarung darauf bestehen, dass sie nachgeholt werden?
Stehen mir Urlaube mit dem Kind zu?
Ich gehe ganz stark von nein aus, bin aber gespannt eure Meinung zu hören.
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#6
Folgendes vorab sollte wichtig sein zu wissen bei diesem Thema:

betreffend Umgang wird genau das künftig geschehen, was Mutti will. Du kannst dir die allerschönsten Gerichtsentscheidungen erstreiten zum Thema Umgang - sie werden das Papier nicht wert sein. Mutti gestaltet den Umgang, wie sie ihn haben will. Und kein Richter in diesem Lande wird sie zur Einhaltung irgendwelcher Vereinbarungen zwingen oder gar wegen Verstosses gegen gerichtliche Entscheidungen in irgendeiner Form belangen/sanktionieren.

Darüber solltest du dir im Klaren sein, bevor du irgendeinen Streit vom Zaun brichst - diesen Kampf hast du verloren, bevor du ihn begonnen hast.

Vetraue nicht auf irgendwelche Papierfetzen. Sie sind nichts wert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Je mehr Du "Standard" einforderst, desto hoeher die Chancen dass es Dir von der Richterin auf dem Papier bewilligt wird. Standard ist jedes 2. Wochenende voll. Kommst Du mit dem Argument eine Uebernachtung reicht dafuer aber jedes Wochenedne wird daraus GAAAAANZ schell eine Uebernachtung jedes 2. Wochenende. Das ist ein wenig wie auf dem Basar, Du musst geschickt sein, Deine Gegner kennen und feilschen.

Die Abholung direkt vom Kindergarten/Schule ist auch nicht ungerne gesehe da so Konflikte zwischen den Eltern vermieden werden. Auch das wuerde ich genau mit der Begruendung beantragen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Hi an Alle!

@Kay
das mit dem geschickten Taktieren beim Einfordern der Umgangszeiten ist eben dieser Drahtseilakt, zu dem ich noch keine aussichtsreiche Strategie gefunden habe.
Ich glaube es im FAQ gelesen zu haben, dass es sich lohnt viel zu fordern, da dann tendenziell den Väter “mehr” zugestanden wird.
Aber du hast natürlich völlig recht, dass mir mein “Wunsch” mit der wöchentlichen Übernachtung um die Ohren fliegen könnte. Ich muss versuchen es so darzustellen, dass es für mich nicht nach hinten losgeht.
Wenn ich allerdings den Standard fordere, werde ich wohl auch nur maximal den Standard bekommen.
Das kann es auch nicht sein.

@Austriake
Ich lese hier im Forum seit 1,5 Jahren mit, ich verstehe absolut, was du mir sagen willst, und was auf dem Spiel steht.
Mir ist vollkommen bewusst, wie ausgeliefert ich als Vater bin.
Die Entscheidung letztlich doch den gerichtlichen Weg zu gehen ist keine Affekthandlung.
Ich plage mich bereits seit vielen Monaten damit. Ich denke, es hängt auch stark davon, ob man die Psyche der Mutter gut kennt, und ob man glaubt daraus ihr zukünftiges Handeln halbwegs zutreffend zu prognostizieren.
Es ist und bleibt riskant, aber nach bestmöglicher Abwägung, glaube ich, dass es der zielführendste Weg ist.
Die nächsten Monate werden nochmal hässlich, aber vielleicht kann man nach dem Beschluss für ne Weile Frieden mit der Sache machen.
So wie es jetzt ist, kann es nicht länger bleiben.
Das Zerwürfnis ist da, es wird weder weg gehen noch wird es weniger werden - egal was ich mache oder was ich unterlasse. Die Büchse der Pandora steht offen, da ist keine Bewegung mehr in der Sache.
Auch kann ich keine 8 Jahre darauf warten, bis sich das Kind selbst mal zu Wort melden kann, um den Umgang auszuweiten.

@Alle
Kann mir jmnd. sagen, wie sich das mit dem Verreisen der Mutter mit Kind verhält?
Gibts da richterliche Vorgaben/Näherungswerte?
(siehe mein Vorposting)
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#9
(04-04-2020, 20:23)NeverTrustAHoe schrieb: @Austriake




Die Entscheidung letztlich doch den gerichtlichen Weg zu gehen ist keine Affekthandlung.



Die nächsten Monate werden nochmal hässlich, aber vielleicht kann man nach dem Beschluss für ne Weile Frieden mit der Sache machen.

So wie es jetzt ist, kann es nicht länger bleiben.

Ah ja, da glaubt noch einer an den Rechtsstaat. Ich nicht mehr, ich hatte genug mit ihm zu tun.

Natürlich kannst du vor Gericht ziehen, wenn dir dein Gewissen keine andere Wahl mehr lässt. Es wird dir nur nichts nützen, das war die Botschaft die ich rüberbringen wollte.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Moin,
verreisen kann die Mutter mit dem Kind sooft sie will und wohin sie will. Mit wenigen Einschränkungen (enn z.B. eine Reisewarnung besteht).

Warum fragst du?

V.

ach, ich seh grad, du hast kein SR.
Dann kann die KM erst recht machen, was sie will, auch reisen.

V.
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#11
@Austriake

nein, keineswegs glaube ich noch an das Rechtssystem. Dass man den Umgang nicht per Ordnungsgeld durchsetzen kann, das ist zu mir durchgedrungen.
Zu glauben, dass wenn man die Mutti nur nicht provoziert und alles beim Alten läßt, mag in den meisten Fällen langfristig die richtige Haltung sein. Das leugne ich nicht!
In meinem speziellen Fall, denke ich, ist sie es nicht.

@Voldemort

Es geht hier nur um hypothetische Annahmen.
Meine Frage zielt darauf ab, zu erfahren, was mit meinen (dann gerichtlich geregelten) Umgangsterminen ist, die mir wegen der Reiselust der Mutti entfallen.
Habe ich zumindest theoretisch das Recht diese Termine zur Nachholung einzufordern?
Kann die KM, sowohl theoretisch als auch praktisch, jederzeit nach Belieben mit dem Kind verreisen?
So spontan sie möchte, so häufig und so lange sie möchte?
Ich habe keine Möglichkeit auf die Einhaltung der festgelegten Umgangstermine zu bestehen?
Ich rede NICHT von der Durchsetzung meines Anspruchs, ich rede nur davon, ob sowas in den Gesetzbüchern irgendwie niedergeschrieben ist.
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#12
Gesetzbücher werden von Familiengerichten lediglich als Empfehlung betrachtet.
Stichwort Richterliches Ermessen und Kindeswohl.
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