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Erbschaft-Finanzamt-Unterhaltsvorschuss
#1
Ich habe eine Erbschaft von meiner verstorbenen Mutter unter 50000 Euro erhalten. Bevor es zur Auszahlung kommt verlangt die Bank jedoch eine Steuerprüfung durch das Finanzamt. Weil ich seit zwei Jahren in Thailand lebe und das Geld ins Ausland geht. Das Geld kommt jedoch erst auf ein Deutsches Konto. Steuerschulden habe  ich keine. Jedoch bekommen meine beiden Kinder nur den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ich zahle nur 50 Euro pro Kind.           Leutnant Dino sei dank,habe einiges von ihm gelernt.

Jetzt meine frage. Das Finanzamt zur Prüfung liegt in Norddeutschland. Meines, vor zwei Jahren wo ich noch in Deutschland gelebt habe, in Südeutschland. 
Sind die Finanzämter miteinander vernetzt sodas das Jugendamt von meinem "Vermögen" Wind bekommt?
Darf die Bank überhaupt eine Steuerprüfung verlangen?
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#2
Die Finanzämter sind selbstverständlich verbunden, das läuft über das Bundeszentralamt für Steuern. Wenn Steuerdaten nur in einem Finanzamt bleiben würden, könnte das nächste Finanzamt alles noch mal fordern, weil es ja keine Daten von anderen Finanzämtern hat.

Darauf sind auch Abfragen von anderen Behörden oder einem Familienrichter möglich. Grundlage beim Richter ist § 236 FamFG, Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter.
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#3
Habe mich heute mal schlau gemacht. Da ich im Ausland lebe muss das Erbschaftssteuer Finanzamt,ja sowas gibt es, die Höhe des Erbe bestätigen. Da ich unter dem Freibetrag liege geht es schnell. Es wird auch überprüft ob ich noch Steuerschulden habe. Sonst nichts,so die Aussage der zuständigen Beamtin am Tel. Es werden auch keine unterlagen von mir angefordert. Die Bank muss sich absichern,da die Bank sonst dafür gerade stehen muss wenn ich nicht mehr greifbar bin.
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#4
Steuerpflichtig bist Du aber nachwievor dafuer in Deinem Wohnland! Da gibt es tlw. fiese Fallen und Gesetze....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
(31-03-2020, 09:58)p__ schrieb: Die Finanzämter sind selbstverständlich verbunden, das läuft über das Bundeszentralamt für Steuern. Wenn Steuerdaten nur in einem Finanzamt bleiben würden, könnte das nächste Finanzamt alles noch mal fordern, weil es ja keine Daten von anderen Finanzämtern hat.

Darauf sind auch Abfragen von anderen Behörden oder einem Familienrichter möglich. Grundlage beim Richter ist § 236 FamFG, Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter.

[font=Roboto, sans-serif]Alles ist gut ausgegangen. Nachdem ich beim Erbschaftssteueramt angerufen habe und die Sachlage erklärt habe ging die Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb von 2 Wochen an die Bank. Ich wurde nicht überprüft,meine Schulden beim Jugendamt wurden nicht abgefragt.[/font]
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