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Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
#3
Die Zustimmung zur Eintretungsverfügung ist unwiderruflich.
Je nachdem kann das aber auch nach Aussen hin positiv wirken=Staatsanwaltschaft in D guten Willen zeigen etc.
Staatsanwalt CH kann ggf. bei der Aktentriage etwas "grosszügiger" sein.

Solange aber nicht klar ist um was es hier überhaupt geht, ist munteres Rätselraten angesagt.
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RE: Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung) - von Alberto - 11-04-2020, 20:49

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