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Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
#4
(11-04-2020, 20:49)Alberto schrieb: Solange aber nicht klar ist um was es hier überhaupt geht, ist munteres Rätselraten angesagt.

Um was es hier geht? Ist nicht schwer zu raten - 170er  Wink 

Aus deinem Text folgt, dass die Schweizer Staatsanwaltschaft hier weitgehend selbstständig agiert? Also nicht als verlängerter Arm der Deutschen? Zum Beispiel kann die Durchsuchung anordnen, ohne das die Deutschen davon reden. 
Mein Eindruck war, dass es so ist. 

Kann man etwas gewinnen, wenn man die Unterschiede in Sachen UH-Pflichtsverletzung zwischen CH und DE ausspielt? Oder gibt es keine?
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RE: Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung) - von MLCer - 11-04-2020, 21:51

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