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Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
#10
Die Schweizer Formulierung findet sich im Strafrecht unter Vernachlässigung von Unterhaltspflichten.
https://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_021.htm

Da ist nichts mit Zivilrecht.

Zuständig ist jedoch die Staatsanwaltschaft in Deutschland, die Schweizer leisten "nur" Rechtshilfe.

Alle weiteren Fragen kann Dir ein Anwalt in der Schweiz beantworten. Da du mit Deiner Zustimmung zum vereinfachten Verfahren einen ziemlichen Bock geschossen hast, wirst Du den auch sehr benötigen. Wenn Du viel Glück hast, haben die Pappnasen von der Behörde einiges falsch gemacht, so dass man Deine eigentlich unwiederrufbare Zustimmung aus der Welt schaffen kann. Das ist aber lediglich stochern im Nebel.
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RE: Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung) - von Alberto - 12-04-2020, 20:57

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