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Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen
#5
Danke für die Rückmeldungen. Dass das alles rechtlich sehr heikel ist, ist mir bewusst. Das Kalkül ist: Sie will, dass ich die Kinder mit den genannten Übernachtungen übernehme. Dazu bin ich aber nicht verpflichtet, und es übersteigt meine finanziellen Möglichkeiten. Wenn sie mir da nicht mit dem Essensgeld entgegenkommt, würde ich tatsächlich die Anzahl der Übernachtungen reduzieren.

Kann man nicht davon ausgehen, dass sie mein Vorgehen faktisch akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch dagegen erhebt? Im Arbeitsrecht gibt es für so etwas betriebliche Übung.

Ich könnte mir vorstellen, ihr das so zu vermitteln: Wenn du die 40 Euro Essensgeld nicht zahlen möchtest, hol die Kinder bitte um 18 Uhr ab. Wenn sie sie nicht abholt, würde ich das als Einverständnis deuten.
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RE: Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen - von LuckyLuke - 25-04-2020, 09:55

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