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Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten
#1
Hallo zusammen,

ich lebe getrennt und betreue meine drei Kinder jeden Mi von 15.30 bis Do 8 Uhr und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Mo 8 Uhr.

Schulferien teilen wir uns zur Hälfte.

Sonstige schulfreie Tage (Lehrerfortbildung, bewegliche Feiertage) übernehme ich zu einem Drittel.

Insgesamt decke ich schätzungsweise knapp 40 Prozent der Zeiten ab. Mehr schaffe ich nicht, da ich einen 40-Std.-Job und auch nur 30 Tage Urlaub im Jahr habe. Unterhalt zahle ich zu 100 Prozent.

Meiner Exfrau (arbeitet selbstständig) reicht das nicht. Sie möchte, dass ich die sonstigen schulfreien Tage zur Hälfte abdecke. Das ist sehr nervig, weil sie unglaublich penetrant sein kann. Gerade zu Coronazeiten haben wir gerade sehr viel Stress deswegen miteinander. Sie bezieht sich auf irgendwelche rechtliche Vorgaben, wonach ich dazu verpflichtet bin, 50 Prozent der sonstigen schulfreien Tage zu übernehmen. Dazu konnte ich aber bislang nichts finden. In meinen Augen ist das auch Quatsch, da ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und nicht beliebig frei nehmen kann.

Wie schätzt ihr das ein?
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#2
Klar ist das Blödsinn!
Mach einfach so viel wie es dir gut tut, wenn ihr das nicht passt, soll sie Klagen.
Bei mir war es ähnlich, über die Jahre habe ich dann von fast 50% Betreuung und 115% Unterhalt, auf Null Betreuung und unter 100% Unterhalt gedrückt.
Bei jeder unangemessenen Forderung der Mutter, habe ich ein Stück reduziert.

Lass dich nicht weiter zum Trottel machen.....
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#3
....oder geh zum Gegenangriff über.

Wenn du jetzt 40% betreust, dann erhöhe auf 50%, stelle den Antrag auf Wechselmodell und reduziere deine Arbeitszeit so weit wie nötig. Finanzielle Einbußen wirst du wenig haben, weil dann deine Unterhaltspflicht für drei Kinder entfällt.

Das sind auch rechtliche Vorgaben.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Interessante Idee. Wo stelle ich den Antrag, beim Gericht? Jugendamt?
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#5
(29-04-2020, 07:44)LuckyLuke schrieb: Sie bezieht sich auf irgendwelche rechtliche Vorgaben, wonach ich dazu verpflichtet bin, 50 Prozent der sonstigen schulfreien Tage zu übernehmen.

Diese Vorgaben gibt es nicht. Betreuung ist Elternsache. Zeiten und Termine dafür sind nirgends festgelegt. Wenn etwas von aussen festgelegt werden kann, dann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dazu musst du oder sie gegen den Anderen klagen. Man schreibt einen Antrag, in dem drinsteht wann der Umgang sein soll und mit welcher Begründung das gefordert wird. Dann einigt man sich vor Gericht (Vergleich) oder der Richter schreibt einen Beschluss, der das festlegt. So ist der Mechanismus.

Die Probleme haben jetzt auch Eltern, die gar nicht getrennt sind. Die Betreuung bricht zusammen. Ist man getrennt, wird es noch problematischer und selbst Kompromisse sind höchst schmerzhaft.
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#6
Schulzeit ist keine Betreuungszeit der Mutter. Rechne noch mal nach wieviel du dann betreust. Bei 50/50 Betreuung entfällt auch nicht die Unterhaltspflicht.
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#7
(29-04-2020, 10:21)Absurdistan schrieb: Schulzeit ist keine Betreuungszeit der Mutter.
Verstehe ich nicht...
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(29-04-2020, 10:21)Absurdistan schrieb: [/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Bei 50/50 Betreuung entfällt auch nicht die Unterhaltspflicht.[/font]
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[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Das habe ich bislang auch immer anders gehört. [/font]
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#8
(29-04-2020, 10:21)Absurdistan schrieb: Schulzeit ist keine Betreuungszeit der Mutter.
Verstehe ich nicht...
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(29-04-2020, 10:21)Absurdistan schrieb: [/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Bei 50/50 Betreuung entfällt auch nicht die Unterhaltspflicht.[/font]
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[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Das habe ich bislang auch immer anders gehört. [/font]
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#9
Lass Dich von den wilden Theorien einer Ex nicht aus der Ruhe bringen, eine allgemeingültige Regelung bzgl. der schulfreien Tage gibt es nicht. Deine Ex hat scheinbar das gefühl, du Kümmerst Dich nicht genug und will etwas mehr Freizeit haben. Da sie das so natürlich nicht sagen kann muss eine "Regelung" als Argument erfunden werden.

Beim Wechselmodell wird der Unterhalt tatsächlich neu gewürfelt. Dass der dann Ganz wegfällt klappt sicher nicht immer, vielmehr muss man sich dann anhand der realen Einkommenssituation hinsetzen und zusammen mit dem tatsächlichen Bedarf der Kinder eine Regelung finden.

(29-04-2020, 10:21)Absurdistan schrieb: Schulzeit ist keine Betreuungszeit der Mutter.
DAS ist ein wesentlicher Punkt, der gerne vergessen wird, z.B. wenn Mütter behaupten, die Hauptbezugsperson zu sein oder die überwiegende Betreuung zu leisten. Tatsächlich ist es oft so, dass die Kinder neben den Eltern eine Vielzahl von Bezugspersonen haben (Kita, Hort, Tanzkurs...), die je nach Alter natürlich auch Betreuung leisten! Selbst mit wenigen Betreuungstagen beim Vater (und bei Dir, LL, sind das ja eine ganze Menge) kommen, wenn man mal nachrechnet, schnell 50% zusammen, die die Mutter NICHT betreut.
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