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Aufstockung ALG2
#1
Big Grin 
Hallo alle miteinander. Derzeitige situation Zahle für zwei Kinder Unterhalt vom ALG1 und stocke mit ALG2 auf, das ganze seit 2 Jahren. (Umschulung machte es möglich).
Ab nächsten Monat endet das ganze und es bleibt nur noch Hartz4, aber mein sohn wird zu mir ziehen . Der §11 der hartz gesetze besagt das vom einkommen der tittulirte unterhalt abgezogen wird. Da mein sohn zu mir zieht werde ich unterhalt und kindergeld erhalten , was ja für das jobcenter Einkommen ist.
Von diesem Einkommen werde ich dann Unterhalt für meine Tochter zahlen, und hoffen das das jobcenter dieses so akzeptirt in ihrer berechnung, und den unterhalt vom einkommen wieder abzieht.
Meint ihr das wird so funktionieren , bis ich Arbeit gefunden habe , was ja wegen Corona kein Problem sein dürfte  ironi off
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#2
Eher nicht. Der Unterhalt den du für deinen Sohn bekommst, hast du für ihn verwenden. Das Geld musst du zu allerst treuhänderisch als sein Erziehungsberechtigter entgegennehmen und in seinem Sinn zu verwenden. Was du dann machst, also im Gegenzug von dem Geld selbst Unterhalt für das zweite Kind zahlst oder abstotterst, ist deine Sache, kann eh keiner kontrollieren. Nur wird nie der Bedarf eines Kindes mit dem eines anderen aufgerechnet, da beide Kinder nicht dieselbe Rechtspersönlichkeit inne haben.
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#3
Danke IPAD3000 mit dieser Antwort hatte ich gerechnet, aber naja dann werde ich mir halt einen teilzeit job suchen und davon dann den Unterhalt zahlen.
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#4
Guten Morgen,

gemeint ist dabei tatsächlich Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
[quote="Sixteen Tons" pid='203451' dateline='1590390241']
Guten Morgen,

gemeint ist dabei tatsächlich Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
[/quote


Alg1 oder auch Krankengeld geht aber
auch ]
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#6
(25-05-2020, 09:31)Kaymueller schrieb: Alg1 oder auch Krankengeld geht aber
auch ]

Bei Krankengeld nein, das ergibt sich auch aus der Rechtssprechung (z. B. LSG Baden Würtemberg Az. L 3 AS 5594/09 v. 13.10.2020).
Bei ALG I bin ich mir nicht sicher. Vielleicht hat hier ja jemand anderes Erfahrung mit der Kombination ALG I aufstocken mit ALG II.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
(25-05-2020, 10:14)Sixteen Tons schrieb:
(25-05-2020, 09:31)Kaymueller schrieb: Alg1 oder auch Krankengeld geht aber
auch ]

Bei Krankengeld nein, das ergibt sich auch aus der Rechtssprechung (z. B. LSG Baden Würtemberg Az. L 3 AS 5594/09 v. 13.10.2020).
Bei ALG I bin ich mir nicht sicher. Vielleicht hat hier ja jemand anderes Erfahrung mit der Kombination ALG I aufstocken mit ALG II.

Ich beziehe seit juli 2017 ALG1 und bediene davon die unterhaltstittel. Das jobcenter zieht den Betrag vom alg1 ab und stockt mit hartz4 auf.
Dieses geht leider nur noch bis nächsten monat da die umschulung endet.
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#8
Wenn das ALGI wegfällt, dann geht nur der Weg über einen Nebenjob. Aus reinen Sozialleistungen neben ALG I wirst du den Titel
dann nicht mehr absetzen können.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
(25-05-2020, 17:50)NurErzeuger schrieb: Ja wissen viele nicht, dass ALG1 ja ebenso als Einkommen angesehen wird, dessen Rest nach Abzug des Unterhalts wieder mit ALG2 ergänzt werden kann.

Das Lustige dabei ist das dir das auch keine Rechtsanwalt erzählt...oder hat hier irgendjemand schon gehört das ein Anwalt oder das Gericht zu dir sagt geh Aufstocken...
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#10
Arminius, Du hast Recht!

"Lustig" ist auch, das man dann im reinen ALG II-Bezug schön weiter Unterhaltsrückstände aufbaut. Denn mit einer Reduzierung oder Streichung dieser -wie viele bis die meisten glauben- aufgrund von ALG II-Bezug ist eher nicht bis gar nicht und überhaupt nicht zu rechnen................
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#11
(25-05-2020, 18:02)Arminius schrieb:
(25-05-2020, 17:50)NurErzeuger schrieb: Ja wissen viele nicht, dass ALG1 ja ebenso als Einkommen angesehen wird, dessen Rest nach Abzug des Unterhalts wieder mit ALG2 ergänzt werden kann.

Das Lustige dabei ist das dir das auch keine Rechtsanwalt erzählt...oder hat hier irgendjemand schon gehört das ein Anwalt oder das Gericht zu dir sagt geh Aufstocken...

Die Rechtsanwälte und Gerichte sagen es einen nicht ,aber ich sagte es damals meiner Anwältin und ich würde es jedem Richter der mich weiter in die Armut oder Totarbeit schicken will an den kopf hauen. Ich liebe die Aufstockerei und einen kleinen job werde ich schon finden
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#12
(26-05-2020, 09:45)NurErzeuger schrieb: ...hat den Richter aber nicht interessiert, weil man könne ja mehr verdienen. 

Totschlagargument !  Staatsanwalt: "Sie hätten doch eine Abänderungsklage durchführen können !" Da lacht sogar ein Strafrichter und sagt : "Auf das Niveau steigen wir hier nicht ab!"
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#13
Angry Angry Angry
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#14
Neue Idee ,da ich mit der exe einigermaßen kann wüede doch auch die möglichkeit bestehen das wir beide jeweils für das kind das bei dem anderen lebt uhv beantragen ,da überall uhv vorrangig vor anderen leistungen sind. Wir würden angeben das mein sohn regelmäßig bei meiner ex ist und meine tochter dauernd bei mir. Oft auch beide bei mir und auch bei ihr. Wir wohnen nur fünf minuten fußweg auseinander. Somit müßte die uhvstelle den uhv ablehnen. Damit wären die anderen sozialträger mit im boot, bei der exe wohngeld und bei mir hartz. Somit keine schulden beim jugendamt. exe hat 1100 netto minus 150 fahrtkosten , ich habe nur hartz. Reell ist es die letzten drei jahre so dass ich jedes we beide kinder habe und in der woche kommen sie auch öfters mal vorbei. habe gestern schon mal mit dem jugendamt telefonirt und die meinten das bei zuviel mittbetreuung der uhv auch abgelehnt wird.
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#15
Probier's halt einfach aus und berichte, ob es geklappt hat.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#16
so aktuelle situation

Unterhaltsvorschuß wurde abgelehnt bei der Ex und auch bei mir da der jeweilige andere sich zu viel kümmert.

Welche methode würdet ihr jetzt machen

1: Ex holt sich fehlendes geld bei wohngeld (hätte Anspruch)  ich über Hartz (bin im hartzbezug)  keiner zahlt dem anderen unterhalt.

2: Jeder zahlt dem anderen die gleiche summe per überweisung

3: Da ich ab November einen kleinen job gefunden habe 580€ Brutto  ich zahle und bekomme aber nichts ,Jobcenter muss zahlbetrag ja abziehen (Tittel für meine Tochter existirt ,hat mir die ex aber gegeben, kann ihn ja zurückgeben) 

Was würdet ihr tun : Der job ist sicher bis zur rente, jobcenter wird mich in ruhe lassen da ich in der rehaabteilung bin wegen GDB und Gleichstellung.
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#17
Den Titel würde ich in den Kamin befördern, die sind grundsätzlich böse. Eure niedrigen Einkommen sprechen gegenseitig für eine nicht gegebene Unterhaltspflicht, gegenseitige Überweisungen wären nur ein Indiz für das Gegenteil, unter Umständen müsstet ihr euch die Frage stellen lassen: Woher kommt das Geld? Schwarzarbeit...? Das ihr das nur hin und her tauschen würdet, werden die Bürokraten nicht begreifen. Einmal fürs Kind überwiesen, gilt die Kohle als fürs Kind verbraucht und kann nicht für Unterhaltszwecke in Gegenrichtung herhalten. So die juristische Logik.

Was die Wohngeldstelle freiwillig hergibt, nimm auch an. Was Hartz IV abgibt, ebenfalls. Damit müsstet ihr dann klarkommen. Mehr Optionen, den Staat zu schröpfen, sehe ich nicht.
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#18
Ich kann mich nicht entscheiden welche der drei Möglichkeiten ich mache, muss diese Woche dem Jobcenter mitteilen das ich ab November Arbeit habe und weiß einfach nicht, was ich Ihnen zum Thema unterhalt schreibe
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#19
Nichts. Was Unterhalt angeht schreib einfach nichts. Der Knochen kommt ja nicht zum Hund. Warte ab, wie die auf die Anzeige der Jobaufnahme reagieren. Es soll ja Sachbearbeiter geben, die im Gesamtwirrwar der Aktenlage die Unterhaltsthematik völlig übersehen. Erst wenn die diesbezüglich auf dich zukommen, darfst du dir Gedanken machen, wie nun reagieren.
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#20
So nach meinem ganzen hickhack ob wir beide untereinander zahlen oder beide nicht ,was immer zum die Katze beißt sich in den Schwanz führte, habe ich anfang November mit dem Jobcenter (Leistungsabteilung) telefonirt und ich wurde echt gut beraten.
Das Ergebnis ist meine Ex wird vom Jobcenter geprüft in wie weit sie zahlen kann bzw muss, aber anhand ihres echten Einkommen (kein fiktiv). Sie wird also nicht zahlen müssen.
Ich selber zahle,da tittulirt natürlich weiter an meine Tochter in Tittelhöhe.
Das geile ist ich verdiene 500 netto davon wird der unterhalt von 205 € abgezogen und 195€ Erwerbstätigkeitsfreibetrag, gute 100€ werden nur als Einkommen angerechnet, für mich die beste Lösung, wenig Arbeitstunden in der Woche, Arbeitsplatz direkt vor der Haustür und das Geld reicht um einigermaßen gut zu leben.
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