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Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten?
#1
Hallo liebe Forummitglieder,

bei mir steht die Titulierung des zu zahlenden Unterhalts an. Nun wäre es für mich (oder vielleicht auch andere User) hilfreich, wenn der ein oder andere noch einmal aufzählt, was es hierbei zu beachten gibt.
Aus dem FAQ Artikel zum Unterhalt (Trennungsfaq Unterhalt) erschließen sich mir folgende Punkte:

- Titulierung bei einem Notar (Vorlage)
- Statischer Titel bis zum 18. Geburtstag des Kindes

Konkrete Frage:

1) Beispiel: Die abenteuerliche Berechnung des JAs ergibt eine Einstufung in Stufe 2, eine autmatische Hochstufung in Stufe 3 erfolgt. Nun stellt sich mir die Frage, welche Stufe bzw. Betrag ich titulieren sollte? Wenn ich den Mindestbetrag tituliere muss ich mit einer Klage rechnen, obwohl ich derzeit den Betrag gemäß der Berechnung Stufe 3 bezahle?

=> Im Mustertext steht folgendes:
"... verpflichte ich mich monatlich im Voraus, an mein Kind zu Händen der Kindsmutter monatlich [Betrag] EUR Kindesunterhalt zu zahlen."

2) Wie verhält es sich in Zukunft - da ich in meiner Urkunde einen bestimmten Betrag festgehalten habe?

a) Die DDT wird aktualisiert, heißt ich zahle ab 01.01.20XX dann den aktualisierten Betrag gemäß der letzten Einstufung?
b) Mein Einkommen steigt von Stufe3 auf Stufe5, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft erhöht sich die Einstufung, ich muss ab diesem Zeitpunkt mehr zahlen?
b1) Ich bin nicht bereit den Unterhalt nach Stufe 5 zu zahlen und zahle weiterhin eine bestimmte Summe, die absolut ausreicht. DDT ist ja kein Gesetz... Welche Folgen hätte dieses Verhalten oder was droht mir, wenn ich mehr als den Mindestunterhalt zahlen aber nicht nach Einstufung zahlen würde?
c) Mein Einkommen sinkt von Stufe3 auf Stufe1, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft reduziert sich die Einstufung, ich muss erst die KM fragen, ob sie einer Unterhaltsreduzierung zustimmt, falls sie nicht mitmacht, muss ich klagen?


zu b1) Ich finde es schon wirklich abenteuerlich, warum Kind A 800€/Monat braucht, während Kind B mit 350€/Monat sehr gut lebt - alles abhängig vom Einkommen des Vaters, der dem System zum Opfer fiel. Die 450€ Differenz würden sicherlich nicht dem Kind zu Gute kommen - Irgendwo braucht es eine gesunde Deckelung. Wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, dann würde ich meiner Tochter oder Sohn auch nicht mehrere hundert € in die Hand drücken, da sie absolut verlernen mit Geld umzugehen. Das wäre meiner Meinung nach definitiv nicht Kindeswohlgerecht.

Vielen Dank für eure Hilfe
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#2
(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: - Statischer Titel bis zum 18. Geburtstag des Kindes

Solange keiner Klagt geht das in Ordnung. Das Kind hat das "Recht" auf einen dynamischen Unterhaltstitel !
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#3
(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: - Titulierung bei einem Notar (Vorlage)

- Statischer Titel bis zum 18. Geburtstag des Kindes

Notar hat den Vorteil, daß Dir das JA nicht etwas aufquatschen kann.

"Statischer Titel" und "Begrenzung auf 18 Jahre" sind dank feministischer Richter obsolet. Das Kind hat sowohl ein Recht auf einen dynamischen Titel als auch auf einen unbegrenzten Titel.

Zumindest in Bezug auf den dynamischen Titel ist meine (!!!) Erfahrung allerdings eher positiv, weil es dazu geführt hat, daß ich jahrelang nicht mit Auskunftsanfragen behelligt wurde.

(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: 1) Beispiel: Die abenteuerliche Berechnung des JAs ergibt eine Einstufung in Stufe 2, eine autmatische Hochstufung in Stufe 3 erfolgt. Nun stellt sich mir die Frage, welche Stufe bzw. Betrag ich titulieren sollte? Wenn ich den Mindestbetrag tituliere muss ich mit einer Klage rechnen, obwohl ich derzeit den Betrag gemäß der Berechnung Stufe 3 bezahle?

Wenn die Berechnung des JAs zutreffend ist und Du weniger als gefordert titulierst, wirst Du das Verfahren vor Gericht mit ziemlicher Sicherheit verlieren. Du hast dann nichts anderes als unnötige Kosten gehabt und mußt trotzdem die geforderte Summe bezahlen.

Ist die Berechnung des JAs jedoch klar erkennbar und in erheblichem Maße falsch, kann es sinnvoll sein, den richtigen Betrag zu titulieren und es ggf. auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen.


(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: 2) Wie verhält es sich in Zukunft - da ich in meiner Urkunde einen bestimmten Betrag festgehalten habe?

Eigentlich ist die Frage ganz oben schon beantwortet worden!

Es ist anzunehmen, daß das JA früher oder später klagen wird.


(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: a) Die DDT wird aktualisiert, heißt ich zahle ab 01.01.20XX dann den aktualisierten Betrag gemäß der letzten Einstufung?

Richtig!

Aber wenn Du Glück hast, bleibt es dabei und es erfolgt keine Auskunftsaufforderung.

(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: b) Mein Einkommen steigt von Stufe3 auf Stufe5, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft erhöht sich die Einstufung, ich muss ab diesem Zeitpunkt mehr zahlen?

Ja.

(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: b1) Ich bin nicht bereit den Unterhalt nach Stufe 5 zu zahlen und zahle weiterhin eine bestimmte Summe, die absolut ausreicht. DDT ist ja kein Gesetz... Welche Folgen hätte dieses Verhalten oder was droht mir, wenn ich mehr als den Mindestunterhalt zahlen aber nicht nach Einstufung zahlen würde?

Auch diese Frage ist ganz oben schon beantwortet.

(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: c) Mein Einkommen sinkt von Stufe3 auf Stufe1, heißt bei der möglichen Zweijährigen Auskunft reduziert sich die Einstufung, ich muss erst die KM fragen, ob sie einer Unterhaltsreduzierung zustimmt, falls sie nicht mitmacht, muss ich klagen?

Ja, aber frühestens nach einem halben Jahr "darfst" Du das und Deine Erfolgsaussichten sind nahezu null, weil Du verpflichtet bist, Dich massiv anzustrengen, um Arbeit zu bekommen, um den (ggf. hohen) KU zahlen zu können.

Merke Dir, daß für den KU gilt: "Höher immer, niedriger nimmer!"



(05-06-2020, 12:47)BlauerWolf schrieb: zu b1) Ich finde es schon wirklich abenteuerlich, warum Kind A 800€/Monat braucht, während Kind B mit 350€/Monat sehr gut lebt - alles abhängig vom Einkommen des Vaters, der dem System zum Opfer fiel. Die 450€ Differenz würden sicherlich nicht dem Kind zu Gute kommen - Irgendwo braucht es eine gesunde Deckelung. Wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, dann würde ich meiner Tochter oder Sohn auch nicht mehrere hundert € in die Hand drücken, da sie absolut verlernen mit Geld umzugehen. Das wäre meiner Meinung nach definitiv nicht Kindeswohlgerecht.

Wuhahaha!

Du als Vater bist einzig und alleine dazu da, den Unterhalt für die Kindesbesitzerin zu maximieren.

Also vergiß solche Überlegungen!
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#4
(08-06-2020, 12:49)Simon ii schrieb: [quote="BlauerWolf" pid='203638' dateline='1591354037']

Wuhahaha!

Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin
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#5
(08-06-2020, 12:49)Simon ii schrieb: Zumindest in Bezug auf den dynamischen Titel ist meine (!!!) Erfahrung allerdings eher positiv, weil es dazu geführt hat, daß ich jahrelang nicht mit Auskunftsanfragen behelligt wurde.

Das klingt eigentlich vielversprechend. Inwiefern sind Auskunftanfragen ausgeblieben - ich dachte, das Jugendamt lässt die KM alle zwei Jahre nach dem Gehalt fragen? Wie sieht ein dynamischer Titel konkret aus, im FAQ steht etwas von einer Ähnlichkeit zu einer Staffelmiete, wie sieht hier eine automatische Steigerung aus?

Da ich noch relativ jung bin, brauche ich eure Tipps was ein zukünftig höheres Gehalt angeht. Wäre im Fall zukünftiger größerer Gehaltssprünge ein dynamischer Titel die bessere Wahl? Hier müsste ich doch genauso darauf hoffen, dass die KM nicht alle zwei Jahre anfragt?

Danke für eure Unterstützung!
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#6
(08-06-2020, 22:25)BlauerWolf schrieb: Das klingt eigentlich vielversprechend. Inwiefern sind Auskunftanfragen ausgeblieben - ich dachte, das Jugendamt lässt die KM alle zwei Jahre nach dem Gehalt fragen?

Das Recht dazu hätten sie, aber wenn die Zahlungen regelmäßig eintreffen, scheinen manche JAs zu faul zu sein, um tatsächlich nachzufragen. Immerhin ist das jedesmal mit erheblicher Arbeit verbunden.

Ausnahmsweise hat hier Faulheit einen positiven Effekt.

(08-06-2020, 22:25)BlauerWolf schrieb: Wie sieht ein dynamischer Titel konkret aus,

"Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen."

Jedesmal, wenn der Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle für Deinen Prozentsatz oder Deine Stufe sich ändert, mußt Du die Zahlung angleichen. Manche JAs informieren Dich über die bevorstehende Änderung und schreiben Dir den zukünftig zu zahlenden Betrag.

(08-06-2020, 22:25)BlauerWolf schrieb: Wäre im Fall zukünftiger größerer Gehaltssprünge ein dynamischer Titel die bessere Wahl? Hier müsste ich doch genauso darauf hoffen, dass die KM nicht alle zwei Jahre anfragt?

Um einen dynamischen Titel kommst Du sowieso nicht mehr herum.

Wenn Du ein faules JA hast, kann Dir das erheblich Geld sparen, wenn Du Lohnsteigerungen hast. Allerdings darfst Du diese Lohnsteigerungen nicht hinausposaunen, denn die Kindesbesitzerin kann auch schon vor den zwei Jahren eine Neuberechnung verlangen, wenn sie begründet vermuten kann, daß Du so erheblich viel mehr verdienst, daß sich der KU erheblich (man geht von mindestens 10% Nettosumme aus) erhöhen würde.
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#7
Zitat:Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.


Nur der Form halber, richtiger (und billiger) wäre ...



"Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% abzüglich des hälftigen Kindergeldes (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen."

Denn solange kein Mangelfall besteht, steht das KG beiden Elternteilen hälftig zu.
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#8
(09-06-2020, 23:28)IPAD3000 schrieb:
Zitat:Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.

Nur der Form halber, richtiger (und billiger) wäre ...

"Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% abzüglich des hälftigen Kindergeldes (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen."

Denn solange kein Mangelfall besteht, steht das KG beiden Elternteilen hälftig zu.

Sagen wir es so: Im Prinzip hast Du recht und meine Formulierung ist insofern falsch. Sie sollte jedoch lediglich ein Beispiel sein, wie das ungefähr aussieht. Es war NICHT als Formuliervorgabe gedacht. Hätte ich vielleicht betonen sollen.

In der Praxis wurde zumindest bei meinen Berechnungen des JAs das jeweilige Kindergeld abgezogen, so daß die tatsächlich zu zahlende Summe entsprechend niedriger war.
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#9
Der Kindergeldabzug ist bei einem statischen Titel Quatsch, bei einem dynamischen Titel Standardformulierung.
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#10
Stimmt, es war aber die Frage nach der Formulierung eines dynamischen Titels, wie ein solchet auszusehen hätte. Womit du Recht hast: Gerichte, Notare u. JA wissen das auch so zu formulieren. Ich wollte hier nicht mit Besserwisserei um mich schmeißen, nur die Antwort von Simon präzisieren.
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#11
(11-06-2020, 11:03)IPAD3000 schrieb: ... nur die Antwort von Simon präzisieren.

Alles gut!

Kam auch genau so bei mir an und die Präzisierung ist auch berechtigt.

Big Grin
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