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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#26
(19-06-2020, 14:56)p__ schrieb: Zinsen und Tilgung, nicht wie früher nur Zinsen

Danke für das Update, p.. Was einem alles so entgeht, wenn man die Unterhaltsthematik nicht mehr an der Backe hat. Eine positive Entwicklung.
Aber sicherlich wird es da Angemessenheitsgrenzen geben, oder? Kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Vater anstatt Unterhalt zu zahlen, ne Villa mit Olympia Pool finanziert.
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#27
(19-06-2020, 16:40)Lullaby schrieb: Die Immobilie kannst du m. E. abschreiben. Dazu langjähriger unmenschlicher Druck durch Ex, Jugendamt, Rechtsanwälte und Richterinnen. Zahlen fürs Kind musst du bis du 75 bis.

Was wäre mit Plan B: Berufsunfähig werden wegen psychischer Belastung im Polizeidienst, Frühverrentung, davon bescheiden aber glücklich leben als "freier Mann". Die Kinder aus der ersten Ehe sind ja aus dem gröbsten raus und müssen lernen auf eigenen Beinen zu stehen. Beraten kannst du sie auch als Frührentner. Neue Hobbies suchen, evtl. nebenher noch ein bisschen dazu verdienen, Security o.ä.

Noch ein Tipp: Falls du weiteres Vermögen hast (Aktien, Lebensversicherung, Bankguthaben usw.): mach alles nach und nach unauffällig zu Bargeld und Goldmünzen.

Moin.

Der Super - GAU : Beamter .... also auf Gedeih und Verderb dem Dienstherrn ausgeliefert, man kann sich keine Lohnpfändungen leisten, man kann nicht den Dino machen und sich leistungsgerecht bezahlen lassen, das Geld kommt .. und die Kindesmutter reibt sich die Hände... es sei denn, man bricht alle Zelte hinter sich ab .. was aber nur geht wenn man was Anständiges gelernt hat was man im Ausland auch verwerten kann, aber dafür muss man auch die Nerven haben- oft genug hier diskutiert......

Alles andere Genannte ist Phantasie, wie @p richtig gesagt hat. Fakt ist : Die haben Dich jetzt richtig an den Ei..... und Du wirst diese Furie bald richtig kennenlernen...

Woher ich das weiss ? Rate mal...  Die Dr...sanwältin meiner Exe hatte ihr seinerzeit die Dollarzeichen in die Augen gepflanzt. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Unterhaltsverhandlung vor Gericht:" Wissen Sie, Herr ArJa, so gut und sicher gestellt wie Sie es sind, das kommt doch nur in jedem zehnten Fall vor " ... Ich hätte die würgen können....

Was soll ich sagen ? Richtig dumm gelaufen, sorry ... wie bei mir ... aber trotzdem Kopf hoch; Deine Gesundheit ist jetzt das Allerwichtigste .... Plan B mag Dir jetzt noch völlig abstrus vorkommen, sollte aber im Hinterkopf bleiben...

Gruß

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#28
(19-06-2020, 17:58)ArJa schrieb:  vor Gericht:" Wissen Sie, Herr ArJa, so gut und sicher gestellt wie Sie es sind, das kommt doch nur in jedem zehnten Fall vor " ... Ich hatte die würgen können....

Wenn man nicht mehr so gut gestellt ist:"Sie wissen schon das Sie bei der Ausgangslage damit rechnen müssen das der Beschuldigte/Angeklagte in die Revision geht. Und er kann sich das leisten."

Der StA hätte mir am liebsten das Grinsen aus dem Gesicht geprügelt.
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#29
(19-06-2020, 12:27)Arrico schrieb: Irgendwelche Tipps, wie ich vorbeugen kann?

wie p schon schrieb, bei den Vorgesetzten durchblicken lassen das da was kommen koennte. Auf dem Rechtsweg solltest Du darueber nachdenken ob es sinnvoll ist, bei Gericht eine sog. Schutzschrift zu hinterlegen. Das wird normalerweise im Urheberrecht gemacht, geht aber bei anderen Rechtsgebieten auch. Das kostet nichts und kann nicht schaden.

Wenn Du das wirklich wie angedacht durchziehen willst, ist es wichtig den persoenlichen Kontakt mit der Gutsten komplett abzubrechen. Kommunikation nur ueber ihren Anwalt, den muss sie fuer jede Minute bezahlen und solange Du nicht vor Gericht landest und verlierst, blecht ausschliesslich sie. Keinen direkten Kontakt mehr. Auf KEINEN Fall persoenliche Treffen und falls ein Aufeinandertreffen nicht zu vermeiden ist, UNBEDINGT Zeugen dabeihaben. Einer Frau wird erstmal alles geglaubt, einem Mann erstmal garnichts. Gerade bei Deinem Job ist das mit Falschbeschuldigungen von Vergewaltigung etc. absolut fatal, davon erholst Du Dich nicht mehr wenn Du es nicht sofort und zu 120% zweifellsfall widerlegen kannst.

Wenn Du nicht an Deinem Job absolut haengst, denk drueber nach wie vorgeschlagen einen auf Psyche und Arbeitsunfaehigkeit, bzw. Fruehrentner zu machen. Soll der Staat die Gutste durchfuettern, das er tut er doch mit allen anderen ausser den verhassten (alten) weissen Maennern sonst auch.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#30
" Irgendwelche Tipps, wie ich vorbeugen kann? "


Ja... ist zwar off-topic - aber dennoch ein gut gemeinter Rat, den ich Dir eben nicht mit einem Augenzwinkern , sondern sehr, sehr ernsthaft gebe...

Du bist mit 49 durchaus noch im aktiven Mannesalter und mit Deinen 3 resp. 4 Kindern hast Du ja wohl Nachwuchs genug in die Welt gesetzt, oder ?

Kratz notfalls Deine letzte Kohle zusammen und lass Dir den zweiten Schnitt verpassen... Was ansonsten passieren kann, erlebst Du ja gerade sehr deutlich...
Bei  Dir wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zwar nicht allzu viel zu holen sein, aber den ganzen Hustle und Ärger braucht kein Mensch...

In Deiner Situation stünde bei mir eine Vasektomie ganz oben auf der Agenda... Nichts für ungut, ist wirklich sehr ernst von mir gemeint...

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#31
(19-06-2020, 12:27)Arrico schrieb: Irgendwelche Tipps, wie ich vorbeugen kann?

Ich hätte vielleicht einen Tipp für dich, wie du zumindest in den ersten 3 Jahren etwas sparen kannst: Verzögere die Anerkennung der Vaterschaft so lange raus, wie es geht. Dann musst du rückwirkend nur den Unterhaltsvorschuss nachzahlen. Und erst ab Anerkennung dann den regulären Unterhalt nach DT. Zumindest war das bei mir so.

Gleich nach der Geburt kam das JA auf mich zu und bat um Anerkennung der Vaterschaft. Ich sagte dann, ich kann erst anerkennen, wenn ein positives Abstammungsgutachten vorliegt. Einen außergerichtlichen Test wollte die Mutter aber nicht, daher hatte dann das JA ein Feststellungsverfahren eingeleitet. Das dauerte dann erstmal seine Zeit bei Gericht (z.B. wegen Stellungnahmen, weil die Mutter nicht zum Termin für den Abstrich hin ging usw.). Erst ca. ein 3 / 4 Jahr nach Geburt des Kindes kam dann das Ergebis. Ich hatte dann gleich darauf beim JA anerkannt und dachte, jetzt kommt bestimmt die große Nachzahlung für den Unterhalt. Aber überraschenderweise wurde mir für die Zeit bis zur Anerkennung dann nur der Unterhaltsvorschuss (165 € / Monat) in Rechnung gestellt. Erst ab dann musste ich den normalen Unterhalt zahlen. Rein rechnerisch hatte ich also so ca. 1000 € gespart, wobei späer dann noch die Rechnung für das Feststellungverfahren kam (ohne Anwalt - den braucht man da nicht - ca. 430 €). Die Kosten wurden geteilt, weil die Mutter sich nicht außergerichtlich einigen wollte. In deinem Fall müsstest du vielleicht auch die gesamten Kosten tragen. Dann lohnt es sich erst, wenn man das Ganze noch länger hinauszögert. Solange steht der Mutter natürlich auch kein BU zu, wobei der vielleicht dann auch komplett nachgezahlt werden müsste (keine Ahnung).
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#32
Dein Fall beruht auf einem Auftrag ans Jugendamt zur Vaterschaftsfestellung und dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss durch die Mutter. Sie hätte aber die Differenz nach der Feststellung der Vaterschaft separat geltend machen können, wozu sie offenbar keine Lust hatte. Unterschreibt sie aber beim Jugendamt von Anfang an für eine volle Beistandschaft, macht das Jugendamt auch den Gesamtunterhalt geltend, nicht nur die Auslagen der Unterhaltsvorschusskasse.
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#33
(19-06-2020, 21:22)p__ schrieb: Dein Fall beruht auf einem Auftrag ans Jugendamt zur Vaterschaftsfestellung und dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss durch die Mutter. Sie hätte aber die Differenz nach der Feststellung der Vaterschaft separat geltend machen können, wozu sie offenbar keine Lust hatte. Unterschreibt sie aber beim Jugendamt von Anfang an für eine volle Beistandschaft, macht das Jugendamt auch den Gesamtunterhalt geltend, nicht nur die Auslagen der Unterhaltsvorschusskasse.

So hatte ich es mir ja auch eigentlich gedacht. Aber das JA hat das - als Beistand - nicht von mir nachgefordert. Gut möglich, dass ich da einfach nur Glück hatte.
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#34
Wurde dir wirklich von Anfang an eine Beistandschaft mitgeteilt? Es gibt einen Unterschied zwischen der vollen Beistandschaft und der Hilfe bei der Vaterschaftsfestellung und der Unterhaltsvorschusskasse. Die verschickt auch Briefe, wenn Mutti Geld von ihr will und zweigt an, dass sie jetzt aufgrund der übergegangenen Ansprüche bei dir kassieren will. Sieht ähnlich aus, ist aber was anderes wie eine Beistandschaft.
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#35
(19-06-2020, 21:36)p__ schrieb: Wurde dir wirklich von Anfang an eine Beistandschaft mitgeteilt? Es gibt einen Unterschied zwischen der vollen Beistandschaft und der Hilfe bei der Vaterschaftsfestellung und der Unterhaltsvorschusskasse. Die verschickt auch Briefe, wenn Mutti Geld von ihr will und zweigt an, dass sie jetzt aufgrund der übergegangenen Ansprüche bei dir kassieren will. Sieht ähnlich aus, ist aber was anderes wie eine Beistandschaft.

Die hatten mich als Beistandschaft angeschrieben (hab gerade nochmal nachgeguckt).
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#36
Dann hast du wirklich Glück gehabt. Da wäre rechtlich mehr gegen dich drin gewesen.
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#37
(19-06-2020, 22:32)p__ schrieb: Dann hast du wirklich Glück gehabt. Da wäre rechtlich mehr gegen dich drin gewesen.

Also ich hatte mir das damals mit dem Unterhaltsvorschuss erklärt, denn bei "Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, ...". Aber ich denk auch, wenn die Mutti geklagt hätte, wäre das schon irgendwie gegangen.
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#38
(19-06-2020, 12:32)netlover schrieb: arrico...ein blöder witz zum poliziste....kauf dir eine kreuzung und ampel...und mach dich selbständig...

aber kay hat was gutes geschrieben: warum gibst du euch nicht eine chance..??? denk drüber nach

du kannst ja nebenher auch andre haben - also...

ich würde auf weiche welle machen...und den gehaltsabtrich so gering wie möglich machen. irgendwann
müßtest du dich dann inn eure pi-ausnüchterungszelle einmieten, wennst die miete nicht zahlen kannst
oder asyl beantragen. das wäre was...asylbewerber mit polizeiausbildung...böse...ich weis...

bb
netlover

Hahahaha. Ja, was wärs, einfach mal Verkehrsregler zu werden...
Eine Chance? Der schwangeren Exfreundin meinst du?
Das ist völlig ausgeschlossen. 
Das Thema ist durch aber sowas von. Die kann machen was sie will und glücklich werden, wie sie will. Hauptsache weit weg von mir. Ehrlich da hab ich fertig^^! 
Ich werde mal nachfragen, ob ich in den Asylunterkünften ein Plätzchen bekommen kann haha. Immerhin hab ich Kollegen, die fast täglich dort vorbei schauen. Wäre ja auch  ich schlecht, so als V-Mann.

(19-06-2020, 21:18)VaterOhneKind schrieb:
(19-06-2020, 12:27)Arrico schrieb: Irgendwelche Tipps, wie ich vorbeugen kann?

Ich hätte vielleicht einen Tipp für dich, wie du zumindest in den ersten 3 Jahren etwas sparen kannst: Verzögere die Anerkennung der Vaterschaft so lange raus, wie es geht. Dann musst du rückwirkend nur den Unterhaltsvorschuss nachzahlen. Und erst ab Anerkennung dann den regulären Unterhalt nach DT. Zumindest war das bei mir so.

Gleich nach der Geburt kam das JA auf mich zu und bat um Anerkennung der Vaterschaft. Ich sagte dann, ich kann erst anerkennen, wenn ein positives Abstammungsgutachten vorliegt. Einen außergerichtlichen Test wollte die Mutter aber nicht, daher hatte dann das JA ein Feststellungsverfahren eingeleitet. Das dauerte dann erstmal seine Zeit bei Gericht (z.B. wegen Stellungnahmen, weil die Mutter nicht zum Termin für den Abstrich hin ging usw.). Erst ca. ein 3 / 4 Jahr nach Geburt des Kindes kam dann das Ergebis. Ich hatte dann gleich darauf beim JA anerkannt und dachte, jetzt kommt bestimmt die große Nachzahlung für den Unterhalt. Aber überraschenderweise wurde mir für die Zeit bis zur Anerkennung dann nur der Unterhaltsvorschuss (165 € / Monat) in Rechnung gestellt. Erst ab dann musste ich den normalen Unterhalt zahlen. Rein rechnerisch hatte ich also so ca. 1000 € gespart, wobei späer dann noch die Rechnung für das Feststellungverfahren kam (ohne Anwalt - den braucht man da nicht - ca. 430 €). Die Kosten wurden geteilt, weil die Mutter sich nicht außergerichtlich einigen wollte. In deinem Fall müsstest du vielleicht auch die gesamten Kosten tragen. Dann lohnt es sich erst, wenn man das Ganze noch länger hinauszögert. Solange steht der Mutter natürlich auch kein BU zu, wobei der vielleicht dann auch komplett nachgezahlt werden müsste (keine Ahnung).

Okay, Dankeschön! Das ist eine Überlegung wert. 
Wobei ich will ganz ehrlich sein: Der Unterhalt ist nicht mein größtes Problem. Damit hab ich mich innerlich schon abgefunden. Betreuungsunterhalt - das kannte ich nicht bisher. Starkes Stück. Ist mir schon klar, dass man für ein Kind zahlt, was ja wirklich nicht danach gefragt hat, zur Welt zu kommen. Aber dass man einer Frau, die sich im Alleingang für ein Kind entscheidet, 3 Jahre lang finanziert, dass sie daheim bleiben kann? Das finde ich schon sehr unfair. Vor allem gegenüber den Frauen, die korrekt und mit dem Vater zusammen Kinder bekommen und deswegen erstmal ihren Beruf zurückstecken. Irgendwo müsste es doch einen Unterschied geben bei der rechtlichen Behandlung von Schwangerschaftstrickserinnen und ehrlichen Frauen?  

Was mir am wichtigsten ist allerdings: Meine bürokratische Freiheit. Ich will nicht bei jedem Umzug neu mit der Dame und dem Kind verknüpft werden, nicht auf einer Geburtsurkunde stehen, nicht irgendwann die Tür aufmachen und da steht dann ein erwachsenes Kind und will Antworten, die ich ihm gar nicht geben kann, ohne es zu verletzen. Das ist doch alles sch.....
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#39
(19-06-2020, 18:58)ArJa schrieb: " Irgendwelche Tipps, wie ich vorbeugen kann? "


Ja... ist zwar off-topic - aber dennoch ein gut gemeinter Rat, den ich Dir eben nicht mit einem Augenzwinkern , sondern sehr, sehr ernsthaft gebe...

Du bist mit 49 durchaus noch im aktiven Mannesalter und mit Deinen 3 resp. 4 Kindern hast Du ja wohl Nachwuchs genug in die Welt gesetzt, oder ?

Kratz notfalls Deine letzte Kohle zusammen und lass Dir den zweiten Schnitt verpassen... Was ansonsten passieren kann, erlebst Du ja gerade sehr deutlich...
Bei  Dir wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zwar nicht allzu viel zu holen sein, aber den ganzen Hustle und Ärger braucht kein Mensch...

In Deiner Situation stünde bei mir eine Vasektomie ganz oben auf der Agenda... Nichts für ungut, ist wirklich sehr ernst von mir gemeint...

Gruss
ArJa


Termin zur Vorbesprechung der Vasektomie steht! Das passiert mir nicht noch einmal! ;-)

(19-06-2020, 17:58)ArJa schrieb:
(19-06-2020, 16:40)Lullaby schrieb: Die Immobilie kannst du m. E. abschreiben. Dazu langjähriger unmenschlicher Druck durch Ex, Jugendamt, Rechtsanwälte und Richterinnen. Zahlen fürs Kind musst du bis du 75 bis.

Was wäre mit Plan B: Berufsunfähig werden wegen psychischer Belastung im Polizeidienst, Frühverrentung, davon bescheiden aber glücklich leben als "freier Mann". Die Kinder aus der ersten Ehe sind ja aus dem gröbsten raus und müssen lernen auf eigenen Beinen zu stehen. Beraten kannst du sie auch als Frührentner. Neue Hobbies suchen, evtl. nebenher noch ein bisschen dazu verdienen, Security o.ä.

Noch ein Tipp: Falls du weiteres Vermögen hast (Aktien, Lebensversicherung, Bankguthaben usw.): mach alles nach und nach unauffällig zu Bargeld und Goldmünzen.

Moin.

Der Super - GAU : Beamter .... also auf Gedeih und Verderb dem Dienstherrn ausgeliefert, man kann sich keine Lohnpfändungen leisten, man kann nicht den Dino machen und sich leistungsgerecht bezahlen lassen, das Geld kommt .. und die Kindesmutter reibt sich die Hände... es sei denn, man bricht alle Zelte hinter sich ab .. was aber nur geht wenn man was Anständiges gelernt hat was man im Ausland auch verwerten kann, aber dafür muss man auch die Nerven haben- oft genug hier diskutiert......

Alles andere Genannte ist Phantasie, wie @p richtig gesagt hat. Fakt ist : Die haben Dich jetzt richtig an den Ei..... und Du wirst diese Furie bald richtig kennenlernen...

Woher ich das weiss ? Rate mal...  Die Dr...sanwältin meiner Exe hatte ihr seinerzeit die Dollarzeichen in die Augen gepflanzt. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Unterhaltsverhandlung vor Gericht:" Wissen Sie, Herr ArJa, so gut und sicher gestellt wie Sie es sind, das kommt doch nur in jedem zehnten Fall vor " ... Ich hätte die würgen können....

Was soll ich sagen ? Richtig dumm gelaufen, sorry ... wie bei mir ... aber trotzdem Kopf hoch; Deine Gesundheit ist jetzt das Allerwichtigste .... Plan B mag Dir jetzt noch völlig abstrus vorkommen, sollte aber im Hinterkopf bleiben...

Gruß

ArJa

Danke euch! 
Verzweiflungswürdig solche Situationen. Wie ist die Situation bei dir ArJa? Ex manipuliert die Kinder gegen dich? 
So gesehen kann ich sehr von Glück reden, wenigstens bei meiner Frau eine gute Wahl getroffen zu haben.
Geht es nur mir so, oder seid ihr auch mit einer Mutter aufgewachsen, die euch zu kleinen Gentlemen erzogen hat? Mittlerweile überlege ich, ob ich da nicht meinem Sohnemann noch kräftig ins Gewissen reden muss. Er ist ja auch so groß geworden- Eltern zwar getrennt seit er 13 war, trotzdem habe ich seine Mama immer unterstützt und wertgeschätzt. So ein Beschützertyp, was er bei seinen Schwestern total auslebt und ich war immer stolz darauf. Aber jetzt frage ich mich, ob das richtig ist oder ob er dadurch naiv geworden sein könnte gegenüber Frauen? Müssen wir unsere Söhne besser vorbereiten?
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#40
(19-06-2020, 13:40)netlover schrieb: hoffentlich sind mindestens noch 2 unter 18...die andere in ausbildung...macht ordentlich was her, vielleicht noch
mit exfrau einen vertrag über nachehelichen unterhalt....mal das p-orakel befragen ob das geht!

Leider nein. Die Große ist 22, wie ich zur Polizei gegangen, allerdings samt Abitur in den gehobenen Dienst- sie verdient mehr als ich...
Der Mittlere ist 18, diesen Sommer mit der Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker fertig und wird übernommen. 
Die Jüngste ist auch schon 15, in der 10ten Klasse auf dem Gymnasium. Falls sie studieren gehen sollte, bleibt vielleicht noch einige Jahre mehr ein Unterhaltsanspruch (Elternbafög). Allerdings ist sie gerade hochpubertär, die Noten so eher mittelmäßig und sie überlegt, mit der Realschulreife abzugehen und wie ich zur Polizei zu kommen. Oder aber erstmal ein Jahr  nach Australien. Oder aber doch das Abi und soziale Arbeit studieren- wem sag ich es, Mädels mit 15...... 

Umkehrschluss: Falls überhaupt, bleibt ein Unterhaltsanspruch für die Jüngste noch einige Jahre bestehen, aber sie wohnt ja momentan bei mir und ist auch bei mir gemeldet. Und ich kann sie ja kaum ohne ihr Wissen wieder bei Mama anmelden? Dann würden Fragen kommen und gerade ihr will ich absolut nichts von meiner erneuten Vaterschaft erzählen... Sie macht momentan an einer Essstörung herum. Ich bin da guter Dinge, dass wir es geregelt bekommen (wir sind alle 3- sie, ihre Mama und ich- deswegen beim Jugendtherapeuten) aber jetzt die Bombe fallen zu lassen... Ganz falscher Zeitpunkt. Sagt übrigens auch die Therapeutin.
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#41
(19-06-2020, 12:49)p__ schrieb: Ich würde mich mal auf die schlimmen Szenarien vorbereiten und darauf hoffen, dass sie nicht eintreten.

Ihrem Verhalten nach kennt die Exfreundin keine Grenzen und lügt krass, wenn es zweckdienlich ist. Du bist als Polizist angreifbar, du hantierst vermutlich mit Waffen, hast ein besonderes Dienstverhältnis zum Arbeitgeber. Ausserdem bist du Mann, man verachtet dich wenn du Schwäche und Probleme zeigst (auch wenn das Gegenteil behauptet wird), gleichzeitig verlangt man das von dir.

Bereite deine Vorgesetzten behutsam auf möglichen Versuche vor, dir über den Arbeitgeberumweg Ärger zu bereiten. Bereite dich darauf vor, deine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Es bringt dir zum Beispiel überhaupt nichts mehr, irgendwo, irgendwie mehr zu verdienen, im Gegenteil, das steigert die Ansprüche noch, ohne dass dir mehr bleibt.

Zu ihrem Einkommen: Ja, so war das gemeint. Ihr Verdienst vor Kindesalter drei nennt sich "überobligatorisch".

In Bezug auf den Arbeitgeber habe ich vielleicht sogar eine bessere Situation als Männer in der freien Wirtschaft. Blöd gesagt ist mein großer Chef der Staat und dem ist es sicherlich herzlich egal, falls ich eine Unterhaltspfändung bekomme... Ich denke nicht, dass mir sowas Probleme bei der Arbeit bescheren würde. 
Falls unwahre Anschuldigungen kommen sollten- bisher bin ich ein unbeschriebenes Blatt. Mein bisher einziger Gebrauch der Dienstwaffe liegt über 20 Jahre zurück. Da gab es ein ganz normales dienstliches Verfahren mit dem Ergebnis, dass alles seine Richtigkeit hatte. Übrigens keine bleibenden Personenschäden. Dazu kommt, dass ich mit meinen Kollegen und dem Revierleiter ein sehr gutes Verhältnis habe. Ich muss ehrlich sagen, dass mir meine Arbeit Spaß macht. Keine Probleme whatsoever. Da hätte sie, denke ich, schlechte Karten.

Nebenverdienste habe ich auch keine. Aber klar, verstecken kann man auch nichts. Die Unterhaltsberechnungen werden dann sehr korrekt sein. Und sehr zu ihrem Vorteil... Den Oberkomissar strebe ich schon seit Jahren an. Bin ich wirklich so naiv? Wird da wirklich alles bis zum Selbstbehalt abgezogen? Als ich die Düsseldorfer Tabelle angeschaut habe, gab es da "Verdienstfenster", sprich schon die Möglichkeit, mehr zu verdienen ohne dass der UH erhöht wird?

Überobligatorisch- ein nettes Wort für eine ziemlich ausgefuchste Sache...
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#42
(20-06-2020, 08:50)Arrico schrieb: Da hätte sie, denke ich, schlechte Karten.

Dann ist es gut. Du wärst nicht der erste Polizist, der wegen falscher Drohungen und Übergriffe zu "Gesprächen" gebeten wird.
"Sie verstehen, wir müssen das prüfen."
"Sicher ist da nichts dran, aber..."
"Das geht jetzt schon eine Weile so. schaffen sie es nicht, ihre privaten Probleme in Ordnung zu bringen?"
"Sind sie sicher, dass das ihr berufliches Handeln nicht beeinträchtigt?"
"Was haben sie denn der Frau angetan, dass sie so reagiert?"
"Seien sie vorsichtig. Halten sie sich zurück."
"Sie bestätigen also, dass sie ihr eigenes Kind nicht sehen wollen und unwirsch reagiert haben, als ihren Frau S das gestern auf der Strasse gesagt hat?"
"Schaffen sie Ordnung in ihrem Privatleben."

Zitat:Wird da wirklich alles bis zum Selbstbehalt abgezogen? Als ich die Düsseldorfer Tabelle angeschaut habe, gab es da "Verdienstfenster", sprich schon die Möglichkeit, mehr zu verdienen ohne dass der UH erhöht wird?

Die Rechtssprechung und Verfahren zum Betreuungsunterhalt kannst du ja selbst nochmal woanders recherchieren. Das ist kein Geheimwissen. Der ist steig zeitlich ausgeweitert worden, auch der Selbstbehalt dafür wurde mal gesenkt. Mittlerweile gibts auch eine Reihe von Szenarien, in denen mehr und länger bezahlt werden muss wie wenn sie in lgeicher Situation verheiratet gewesen wäre.

Die Leute heiraten immer weniger, also hat der Staat (dein Arbeitgeber, grins) nachgezogen. Kann ja nicht sein, dass sich Männer durch Nichtheirat der ordnungsgemässen Maximalabzocke entziehen. Da muss man was machen (Vorsicht, Ironie).
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#43
(20-06-2020, 09:08)p__ schrieb:
(20-06-2020, 08:50)Arrico schrieb: Da hätte sie, denke ich, schlechte Karten.

Dann ist es gut. Du wärst nicht der erste Polizist, der wegen falscher Drohungen und Übergriffe zu "Gesprächen" gebeten wird.
"Sie verstehen, wir müssen das prüfen."
"Sicher ist da nichts dran, aber..."
"Das geht jetzt schon eine Weile so. schaffen sie es nicht, ihre privaten Probleme in Ordnung zu bringen?"
"Sind sie sicher, dass das ihr berufliches Handeln nicht beeinträchtigt?"
"Was haben sie denn der Frau angetan, dass sie so reagiert?"
"Seien sie vorsichtig. Halten sie sich zurück."
"Sie bestätigen also, dass sie ihr eigenes Kind nicht sehen wollen und unwirsch reagiert haben, als ihren Frau S das gestern auf der Strasse gesagt hat?"
"Schaffen sie Ordnung in ihrem Privatleben."

Zitat:Wird da wirklich alles bis zum Selbstbehalt abgezogen? Als ich die Düsseldorfer Tabelle angeschaut habe, gab es da "Verdienstfenster", sprich schon die Möglichkeit, mehr zu verdienen ohne dass der UH erhöht wird?

Die Rechtssprechung und Verfahren zum Betreuungsunterhalt kannst du ja selbst nochmal woanders recherchieren. Das ist kein Geheimwissen. Der ist steig zeitlich ausgeweitert worden, auch der Selbstbehalt dafür wurde mal gesenkt. Mittlerweile gibts auch eine Reihe von Szenarien, in denen mehr und länger bezahlt werden muss wie wenn sie in lgeicher Situation verheiratet gewesen wäre.

Die Leute heiraten immer weniger, also hat der Staat (dein Arbeitgeber, grins) nachgezogen. Kann ja nicht sein, dass sich Männer durch Nichtheirat der ordnungsgemässen Maximalabzocke entziehen. Da muss man was machen (Vorsicht, Ironie).

Unfassbar! 
Dabei wäre die Ehe ein gutes Instrument, Frauen wie meine Ex davon abhalten zu können, hinterrücks zu agieren. Nicht die Ehe wie anno dazumal, als die Eltern entschieden haben, wen man zu heiraten hat, sondern eine moderne Ehe, mit der beide Partner ausdrücklich einwilligen, dem anderen gegenüber Verpflichtungen zu haben. Als Entscheidung für eine mindestens langfristige Verbindung, in der auch Kinder erwünscht sind. Das ist ja zum verrückt werden, Frau hat ein zigfaches an Verhüterli zur Auswahl, darf straffrei abtreiben und wir Männer haben entweder das Kondom, was vielleicht noch missbraucht werden kann, oder die Vasektomie, was für jüngere keine Option ist, falls sie später doch mal noch Kinder wollen. Wenigstens den Betreuungsunterhalt sollte man doch bitte an die Ehe knüpfen, wo jeder weiß, dass Kondome keinen allzu hohen Pearl-Index haben? 
Bei mir ganz ohne Ironie: Das stinkt ! Und zwar nach Ungerechtigkeit.
Der Selbstbehalt ist auch lächerlich.

Die Tabelle schaue ich mir schon länger an aber so ganz wirklich blicke ich auch nicht durch, was sie in meiner Situation genau heißen soll. Ich werde wohl oder übel zum Anwalt gehen müssen.
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#44
Die Dinge liegen leider so und die Mehrheit wählt sie ungebrochen trotzdem wieder und wieder und wieder. Immer brav die Blockparteien ankreuzen, deren Vertreter zuverlässig von Legislaturperiode zu Legislaturperiode verschärfen, erweiterten, ergänzen, erhöht haben, bis heute.

Du glaubst auch nach wie vor stark an Selbstkontrolle und Eigenverantwortung. Tu dieses, unterlass jenes, dann passiert dir nichts. Wie du siehst hat diese Praxis bei der Exfreundin überhaupt nichts genutzt. Du bist ganz sauber und leicht komplett reingelegt worden und wirst den Rest des Lebens die Folgen davon zu tragen haben. Und du bist da nicht mal eine Ausnahme. Offiziell, völlig legal, streng gesetzlich. Die Idee mit der Vasektomie auch so was. Kontrolle wieder erlangen. Die grosse Sache, Zeugung ausgeschlossen, Eigenverantwortung wahrnehmen. Schön! Eine Vasektomie ist sicher Silber, aber Gold wäre es, gar nicht erst mitzuspielen in diesem Spiel. Die Kinderproduktion ist ja längst nicht die einzige Sache, bei der die Karten zu deinem Nachteil gezinkt sind. Es ist nicht das Wohlverhalten, das dir da hilft, sondern die Abwendung von vornherein.

Sieh jetzt besser zu, dass du die nächsten Jahre überstehst. Du kannst auch schon mal vorsorglich Kosten erhöhen. Zusätzliche private Altersvorsorge, Eintritt in eine Kirche, Dinge die anrechenbar sind. Das kannst du später wieder abwerfen und hast dann eine Zeitlang mehr übrig. Setze aber nicht zu viele Hoffnungen da rein, es sind eher Brotkrumen die man da hin- und herschiebt.

Betreuungsunterhalt steht nicht in einer Tabelle. Die obere Grenze ist die Lebensstellung der Mutter (§1610 BGB), die Höhe des Einkommens vor der Geburt. Begrenzt wird er aber auch durch dein Einkommen, maximal 3/7 deines Nettos. Und dann gibts da noch deinen Selbstbehalt, der bei Betreuungsunterhalt bei 1280 EUR liegt.

Deine grösseren Kinder werden da nichts mehr bekommen können, falls du ihnen noch irgendetwas zukommen lässt. Nichtprivilegierte ab 18 rutschen in der Rangfolge auf Platz 4 ab, die Exfreundin liegt auf Rang 2 (§1609 BGB).
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#45
Tja, beim Staat arbeiten heisst unter und neben Frauen arbeiten. Dank Frauenquote und dem ganzen Genderquark.
Dazu kommt noch der stetige Ausbau des Präventiv-Strafrechts, gut getarnt unter dem Stichwort "Bedrohungsmanagement" in der Justiz, die mittlerweile von vielen Feministinnen als adäquates Betätigungsfeld betrachtet wird.
https://www.i-p-bm.com/images/Literatur_...Design.pdf
https://www.breakingthrough.de/portraet-vera-volckens

Da kann ich nur viel Erfolg und Glück wünschen.
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#46
Tja, Arrico, auch ich Arbeite im "Öffentlichen Dienst", wenn auch nicht als Beamter -aber trotzdem GD- und hab mit Haftangelegenheiten und Abschiebungen zu tun, also durchaus "Polizeinahe" Arbeit inkl. den polizeitypischen unschönen Dingen im Einsatz, was psychisch ja durchaus oftmals belastend ist.

Zum Dank dafür verbleibt mir dann auch weniger als der Selbstbehalt, bin am (bzw. tatsächlich -wegen GEZ, Nebenkostennachzahlungen etc.-) unterm Sozialhilfeniveau. Mir verbleiben rund 1000 EUR/mtl., ganz nach dem Motto: "Der hats ja. Und so schön praktisch Öffentlicher Dienst - der kann nicht ohne weiteres kündigen oder gekündigt werden, Geld fließt regelmäßig und sicher, Corona kann dem Geldfluss auch nichts anhaben, Lohnpfändungen sind für den Arbeitgeber kein Thema etc etc. = JACKPOT!"

Mit anderen Worten: aus der Nummer wirst Du niemals mehr raus kommen und ruiniert bis zum Rentenalter wirst Du wohl ebenfalls sein. Herzlichen Glückw............ oops............. herzliches Beileid!
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#47
(20-06-2020, 13:48)Gast1969 schrieb: Zum Dank dafür verbleibt mir dann auch weniger als der Selbstbehalt, bin am (bzw. tatsächlich -wegen GEZ, Nebenkostennachzahlungen etc.-) unterm Sozialhilfeniveau. Mir verbleiben rund 1000 EUR/mtl., ganz nach dem Motto: "Der hats ja. Und so schön praktisch Öffentlicher Dienst - der kann nicht ohne weiteres kündigen oder gekündigt werden, Geld fließt regelmäßig und sicher, Corona kann dem Geldfluss auch nichts anhaben, Lohnpfändungen sind für den Arbeitgeber kein Thema etc 

Übel. Mehr fällt mir dazu nicht ein. Außer vielleicht noch unfair! 


Ganz generell: 
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten! Nimmt mir zwar so ziemlich jede Hoffnung aber es zeigt- allein ist man nicht. 



Gerade fische ich übrigens ein neues Anwaltsschreiben aus dem Briefkasten- meine Exfreundin ist( auf dem Pass) Italienerin.
Jetzt steht hier:
"Deshalb fordern wir Sie erneut auf... der von unserer Mandantin bereits beim Jugendamt hinterlegten Anerkennung der Vaterschaft zuzustimmen und sich zu diesem Zwecke mit Frau....Tel.... in Verbindung zu setzen..... Bei weiterer Ablehnung ihrer Umgangspflichten behält sich unsere Mandantin als italienische Staatsbürgerin vor, (... ....) Sie nach italienischem Recht zu einer Ausgleichszahlung für erlittene psychosoziale Folgen durch die Entziehung der Vaterfigur (...) für ihr Kind mit dem errechneten Geburtstermin am... zu belangen....... "
Google spuckt da aus, dass Väter in Italien, die Unterhalt bezahlen aber sich nicht kümmern, deswegen zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt werden. 
Muss mich das als deutschen Staatsbürger jucken? Wenn sie nach Italien zieht und dort einen Titel erlangt?
Ich verliere noch jeglichen Glauben hier.
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#48
Erstmal gilt deutsches Recht.
Jedenfalls vor einigen Jahren gab es in Italien keinen Betreuungsunterhalt. Wenn sie wegzieht, bekommt sie nur Kindesunterhalt. Kann aber sein, dass da auch Italien mittlerweile was eingeführt wurde.

Antworte, dass du gerne bereit bist, die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt zu unterzeichnen, aber vorher einen Vaterschaftstest machen möchstest, den du bezahlst. Und dass sie dir erklären sollen, wie die Umgangspflicht mit einem ungeborenen Kind aussehen soll.
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#49
(20-06-2020, 17:55)p__ schrieb: Erstmal gilt deutsches Recht.
Jedenfalls vor einigen Jahren gab es in Italien keinen Betreuungsunterhalt. Wenn sie wegzieht, bekommt sie nur Kindesunterhalt. Kann aber sein, dass da auch Italien mittlerweile was eingeführt wurde.

Antworte, dass du gerne bereit bist, die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt zu unterzeichnen, aber vorher einen Vaterschaftstest machen möchstest, den du bezahlst. Und dass sie dir erklären sollen, wie die Umgangspflicht mit einem ungeborenen Kind aussehen soll.

Habe mich schnell über eine Hotline schlau gemacht, nach dem Betreuungsunterhalt allerdings nicht gefragt. Auskunft ist: So lange sie hier lebt, deutsches Recht. Sollte sie nach Italien ziehen, dortiges. Sie selbst kann gar keine Entschädigung einfordern. Aber das Kind, sobald volljährig, falls es samt Staatsbürgerschaft in Italien leben sollte und auch dann, falls es erst kürzlich in Italien wohnt. Titel werden problemlos im europäischen Ausland vollstreckt. Bezifferung für Schäden durch abwesenden Vater orientiert sich an der Halbwaisenrente. Durchschnittlich 80- 90 Mil für 18 Jahre. 
Wenn sie mir also so richtig eine reinwürgen will- bleibt sie mit dem Kind erstmal hier, weil der UH hier erträglicher ist und lässt das Kind dann mit 18 von Italien aus die Entschädigung titulieren. Anzunehmen, dass sie das nicht weiß oder dem Kind da nicht nen Floh ins Ohr setzen wird, wäre wohl naiv.. 

Auf gut deutsch- finanziell bin ich ruiniert.

Das mit dem Umgang fürs Ungeborene habe ich schon parallel in den PC eingetippt. 

Und jetzt wird auch der Hinweis auf den Vaterschaftstest folgen.

Danke!
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#50
So einfach ist das nun auch nicht, einfach mal nach Italien mit 18 ziehen und dann fuer die vergangenen in Deutschalnd gelebten Jahre nach italienischem Recht Entschaedigung fordern. Da Du in Deutschland wohnst, muesstes Du in Deutschland nach deutschem Recht verklagt werden nicht zuletzt da die "Tat" ja all die Jahre auch in Deutschland stattgefunden hat. Du stehst noch ganz am Anfang Deines langen Leidensweges und hast noch wenig Erfahrung mit Rechtsanwaltsschreiben. Du wirst noch lernen dass erstmal JEDER Idiot, Rechtsanwalt oder wer auch immer alles schreiben und fordern kann, egal ob das berechtigt ist oder nicht. Da ist es am besten wenn manN cool bleibt und den Mist einfach ignoriert. Einfach nicht auf den Schwachsinn eingehen und das Spiel nicht mitmachen. Soll die Exe doch das Geld in den Rachen des Rechtsverdrehers schmeissen, kann Dir doch egal sein. Wie p schon schrieb, auf Vaterschaftstest bestehen und auf irgendwelches auslaendisches Recht was Dich nicht betirfft kannst Du schei... .
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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