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Keine Einigkeit mit Mutter über Umgangszeiten
#1
Hallo zusammen,

ich lebe seit drei Jahren von der Mutter meiner 3 Kinder (6, 12, 15) getrennt. Die Kinder leben vorrangig bei der Mutter, ich zahle für die drei Mindestunterhalt. Im vorigen Jahr habe ich der Ausweitung der Umgangszeiten zugestimmt mit dem Vorbehalt, dass ich das zeitlich und finanziell wuppen kann. Ich betreue sie also seit einigen Monaten jeden Mi 15.30 bis Do 8 Uhr, jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Mo 8 Uhr, dazu die Hälfte der Schulferien und ca. ein Drittel der Feiertage/beweglichen Ferientage.

Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung bekommen, die daraus hinausläuft, dass ich eine Warmmiete von 500 Euro zahle, also deutlich mehr, als mir bei der Unterhaltsberechnung zugestanden wird. Ich habe meiner Ex-Frau daher gesagt, dass ich die Kinderbetreuung aus finanziellen Gründen runterfahren muss (nur noch wöchentlich von Mi 15.30 Uhr bis 19 Uhr und von alle 2 Wochen von Fr 17 Uhr bis So 18 Uhr; nur noch 2 von 6 Wochen Sommerferien).

Sie beharrt darauf, dass es bei den bisherigen Zeiten bleibt. Ich möchte die Situation vermeiden, dass ich die Kinder Mi abends zu Hause abliefere, aber niemand zu Hause ist, bzw. dass sie Zeugen eines unschönen Streits werden.

Was kann ich unternehmen?

Hintergrundinfos: Ich habe einen 40-Std.-Job und lebe in einer 3-Zimmer-Wohnung, sie mit neuem Partner in unserem Haus, 175 qm Wohnfläche mit Terrasse und Garten.

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße!
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#2
deine Ex hat es gut. du musst nichts unternehmen, die Zeiten sind dir überlassen. Zwingen kann sie dich nicht.
Aber Ausrede klingt blöd. Sag doch die Wahrheit- kein -bock, keine Lust aber nicht sowas wie Nebenkostenabrechnung.. schäm dich
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
Die Ausrede klingt blöd?


Ich möchte, dass sich die Mutter an den zusätzlichen Kosten beteiligt, da sie das, was ich zu leisten imstande bin, übersteigen. Ich mache jeden Monat minus!


Allerdings kann ich sie nicht dazu zwingen. Wenn die Kinder weniger bei mir sind, verbrauchen sie weniger Strom und Wasser und sie gehen nicht mehr zur Hälfte in die Nebenkostabrechnung ein. Dadurch spare ich ein paar Euro.


Am liebsten wäre mir, es bleibt, wie es ist, und die Mutter beteiligt sich an den Kosten.
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#4
Hallo Lucky Luke,

verbringe soviel Zeit wie möglich mit deinen Kindern.
Der Umgang mit ihnen ist das Wichtigste in deinem Leben.

Und wenn sich Justiz und Ex wg. deiner absolut nachvollziehbaren finanziellen Situation uneinsichtig zeigen,
zahle einfach entsprechend weniger Unterhalt.

Vielleicht hat Mutti ja keinen Bock auf den Rechtsweg oder Skrupel, pfänden zu lassen (Titel vorhanden?).
Soll ja auch vorkommen.
Schulden werden allerdings auflaufen (sofern Titel vorhanden sind), aber die haben heutzutage viele...
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#5
(10-08-2020, 09:33)Papaonkel schrieb: Und wenn sich Justiz und Ex wg. deiner absolut nachvollziehbaren finanziellen Situation uneinsichtig zeigen,

zahle einfach entsprechend weniger Unterhalt.


Meiner Meinung nach ist das kein guter Rat, das würde Lucky Luke auf die Füße fallen.

Wenn er höhere Kosten hat als der Unterhaltsberechnung zugrunde liegen, dann ist der korrekte Weg die Höhe des Unterhalts neu zu berechnen und das Ergebnis der Kindsmutter vorzulegen. Einigt diese sich nicht im Guten auf den neuen Unterhaltsbetrag, dann bleibt die Abänderungsklage.

Aber ganz und gar nicht sollte Lucky Luke anfangen, den Umgang mit dem Unterhalt zu verknüpfen; das sind zwei verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun.
Es sind die Mütter, die da gerne einen Zusammenhang herstellen - der Vater zahlt zu wenig, also bekommt es das Kind nicht. Dann sollte nicht der Vater kommen und sagen, der Umgang mit meinen Kindern ist mir zu teuer - wenn das so ist, kann dem Vater ganz schnell geholfen werden. Umgang null, dann hat er die geringsten Kosten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
(10-08-2020, 10:26)Austriake schrieb: Meiner Meinung nach ist das kein guter Rat, das würde Lucky Luke auf die Füße fallen.


Wenn er höhere Kosten hat als der Unterhaltsberechnung zugrunde liegen, dann ist der korrekte Weg die Höhe des Unterhalts neu zu berechnen und das Ergebnis der Kindsmutter vorzulegen. Einigt diese sich nicht im Guten auf den neuen Unterhaltsbetrag, dann bleibt die Abänderungsklage.
Ja, das ist der korrekte Weg, der meistens mit Kosten, Mühen und ziemlicher Erfolglosigkeit verbunden ist.
Ausserdem zahlt er ja bereits "nur" den Mindestunterhalt, da kann doch eigentlich gar nichts mehr gesenkt werden, solange kein Mangelfall vorliegt. Oder bin ich falsch informiert (falls ja, bitte korrigieren, danke)?

(10-08-2020, 10:26)Austriake schrieb: Aber ganz und gar nicht sollte Lucky Luke anfangen, den Umgang mit dem Unterhalt zu verknüpfen; das sind zwei verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun.
Genau. Die eigenmächtige Unterhaltskürzung sollte dann offiziell eben nicht wegen der Umgangskosten stattfinden.
Es können ja andere Gründe angeführt werden: berufliche Kosten, Versicherungen, notwendiger Autokauf...
Vielleicht Verdiensteinbußen wg. Corona.

(10-08-2020, 10:26)Austriake schrieb: Es sind die Mütter, die da gerne einen Zusammenhang herstellen - der Vater zahlt zu wenig, also bekommt es das Kind nicht. Dann sollte nicht der Vater kommen und sagen, der Umgang mit meinen Kindern ist mir zu teuer - wenn das so ist, kann dem Vater ganz schnell geholfen werden. Umgang null, dann hat er die geringsten Kosten.
Genau, dem darf man nicht auf dem Leim gehen.
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#7
(10-08-2020, 10:52)Papaonkel schrieb: Genau. Die eigenmächtige Unterhaltskürzung sollte dann offiziell eben nicht wegen der Umgangskosten stattfinden.
Es können ja andere Gründe angeführt werden
Was genau spielt die Begründung für eine Rolle, wenn am Ende sowieso die Pfändung droht?!...

@LuckyLuke Was hältst Du von aufstockendem ALGII als Option? Temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt vor und Unterhaltszahlungen werden einkommensmindernd angerechnet.

VM Cool
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#8
(10-08-2020, 11:44)Vater Morgana schrieb: LuckyLuke Was hältst Du von aufstockendem ALGII als Option? Temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt vor und Unterhaltszahlungen werden einkommensmindernd angerechnet.


VM Cool

Du meinst, ich kann u.U. zusätzlich zu meinem Gehalt ALGII beziehen? Davon habe ich im Zusammenhang mit Kindesunterhalt noch nicht gehört.
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#9
(10-08-2020, 13:38)LuckyLuke schrieb: Du meinst, ich kann u.U. zusätzlich zu meinem Gehalt ALGII beziehen? Davon habe ich im Zusammenhang mit Kindesunterhalt noch nicht gehört.

Ja, die Möglichkeit gibt es. Lies dich mal durch den Trennungsfaq
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
(10-08-2020, 13:38)LuckyLuke schrieb: Du meinst, ich kann u.U. zusätzlich zu meinem Gehalt ALGII beziehen? Davon habe ich im Zusammenhang mit Kindesunterhalt noch nicht gehört.

Wir haben jahrelang ALG2 bezogen nur aufgrund meines (Mindest)Unterhalts für meine große Tochter. Man müsste es halt mal durchrechnen.
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#11
Man kann ja mal überschlägig online rechnen lassen:

www.hartz4.org

Wenn der Unterhaltspflichtige weniger von 1.200.- € von seinem Netto übrig hat nach Zahlung des Unterhalts, dann lohnt es sich auf jeden Faöö sich das Thema anzuschauen.
Der Erstantrag oder Hauptantrag macht ein bißchen Arbeit, aber jedes Jahr wird verlängert wenn sich nichts ändert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
(10-08-2020, 08:59)LuckyLuke schrieb: Am liebsten wäre mir, es bleibt, wie es ist, und die Mutter beteiligt sich an den Kosten.

mach Wechselmodell oder Standard WE Pappi.
trotz WM sind die Kinder nicht angemeldet und ich trage keine zusätzliche Nebenkosten.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#13
Ganz ehrlich, Du kannst doch froh sein dass Du die Kinder so oft sehen und betreuen kannst! Schei... auf die paar Euronen. SOOOO dermassen viel Wasser und Strom verbrauchen doch Kinder nicht mehr. Ich wuerde eher Pfandflasschen sammeln gehen als auf Zeit mit meinem Kind zu verzichten.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Die Kinder mittwochs um 19:00 Uhr vors Haus zu stellen ist keine Lösung.

Lass doch über einen Zeitraum von vier Wochen die Umgangstermine mittwochs vollständig ausfallen, einmal wegen Krankheit, einmal wegen Beruf. einmal wegen Arztbesuch, einmal wegen keine Zeit.

Dann muss Mutti kurzfristig disponieren und wird sichtlich genervt sein.

Dann kannst du die Frage noch mal stellen, ob der Unterhalt zu reduzieren ist.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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