14-08-2020, 20:55
Kommunikationsprobleme zwischen den Kindeseltern rechtfertigt nicht Az.: 1 BvR 631/19
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15-08-2020, 07:20
Danke für den Link!
Überschrift stimmt nicht ganz. Es geht um Verfahren wegen nicht gewährter Verfahrenskostenhilfe bei 1626a BGB (gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern). Hier führt das Gericht den Umfang der negativen Kindeswohlprüfung aus. Hier hat das OLG mangelnde Kommunikation unterstellt obwohl sich Kindsmutter gar nicht darauf berufen hat. Es ist jetzt (leider) nicht das Verfahren, das Kommunikationsverweigerung als strategische Waffe brandmarkt. Gleichwohl scheint das BundesVerfassungsgericht mit diesen drei Richtern „aufgewacht“ zu sein. Möglicherweise hat die hartnäckige Konfrontation mit Kindeswohlgefährdung zu einem Umdenken geführt. https://freifam.de/2020/08/12/behoerden-...bPNaTYbFRU Der nächste „Fall Staufen“ läuft gerade in Ulm.
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