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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#1
Derzeit erwäge ich nach Jahren ALGII einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt.

Entscheidend ist dabei für mich aber vor allem die Wirtschaftlichkeit.
Da ich keinen Unterhalt zahle, sind ja einige Unterhaltsschulden aufgelaufen.

Die KM erhält derzeit 293 € Unterhaltsvorschuss.

Wenn ich nun regulär arbeiten sollte, kommen dann auch gleich automatisch Rückforderungen der Unterhaltsschulden, die mein Nettogehalt wieder auffressen 

In der Unterhaltsurkunde steht statischer Unterhalt in Höhe von 111 €, Kind ist 14 Jahre alt.



Also mit welchen Abzügen muss ich rechnen ?



- aktueller Unterhalt

- mögliche Rückforderungen von Unterhaltsschulden
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#2
Alles über 1120.- € darfst du auf jeden Fall abliefern; möglicherweise pfändet man dann bei dir die Rückstände so dass u.U. nicht mehr als 850.- € über bleiben.

Wieso hast du denn nicht aufgestockt? Das Jobcenter hätte die den Unterhalt als durchlaufenden Posten bezahlt, so dass keine Unterhaltsschulden entstanden wären.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Die jüngeren Rückstände können auch nach §850d ZPO gepfändet werden, ich glaube nicht dass du mehr als 880 EUR behalten kannst.

Es gibt verschiedenen Strategien da raus.

- Aufstocken wie von Austriake erwähnt, nutzt aber bei Altschulden nichts.
- vorab irgendeine Einigung mit dem Jugendamt bzw. der Kindsmutter versuchen. Wenn du aber bereits Geld verdienst, ist deine Verhandlungsposition kaputt.
- Manchmal gelingen Insolvenzen, auch wenn das schwieriger geworden ist.
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#4
Ich kenne ja nicht einmal die derzeitige Höhe der Altschulden, hatte einfach alle paar Jahre meine ALGII Bescheide beim JA vorgelegt und fertig ... Zahlen wurden da keine genannt.
Nach den falschen Missbrauchsanschuldigungen der KM und gescheiterten Sorgerechtsverfahren bin ich damals komplett ausgestiegen.

So einige "Maßnahmen" und "Angebote" vom Jobcenter konnte ich all die Jahre ganz gut abwehren, mit ALGII + selbstständige Nebenjobs komme ich einigermaßen über die Runden.
Vor allem wegen Corona wird das zukünftig aber schwerer und die Kosten des Kindes steigen mit dem Alter ja auch.
Jetzt bekam ich tatsächlich einmal einen Vermittlungsvorschlag, der finanziell interessant ist und dachte daran, mit 53 möglicherweise wieder einzusteigen.
Ich würde also bei einem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt letztlich für 880 € Vollzeit arbeiten - bis die Altschulden abgezahlt sind ?
Hab mich nie wirklich um die Schulden gekümmert, da ich keine Lust hatte, die gestörte unersättliche KM zu alimentieren ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
(15-08-2020, 15:20)Austriake schrieb: Wieso hast du denn nicht aufgestockt? Das Jobcenter hätte die den Unterhalt als durchlaufenden Posten bezahlt, so dass keine Unterhaltsschulden entstanden wären.

Ich WETTE mit Dir das ihm das keiner gesagt hat...
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#6
(15-08-2020, 17:24)Pistachio 00 schrieb: Ich würde also bei einem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt letztlich für 880 € Vollzeit arbeiten - bis die Altschulden abgezahlt sind ?

Wenn du einfach anfängst und die Gegenseite machen lässt, wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit so laufen, ja. Deswegen wäre angeraten, erst einmal die genannten Punkte abzuchecken, ob was zu machen ist.

Bei 111 EUR tituliertem Unterhalt pro Jahr sind allerdings die Altschulden vielleicht gar nicht das Problem. Das sind 6660 EUR in fünf Jahren. Die Frage ist, was dein künftiger Nettoverdienst ist. Unter Umständen sind die Altschulden in absehbarer Zeit damit bezahlt. Allerdings kommt auch noch der laufende Unterhalt obendrauf und das werden satte 522 bzw. 395 EUR Zahlbetrag sein. Wo da der gangbare Weg zwischen Aufstocken, selber zahlen, verdienen liegt, musst du mit den konkreten Zahlen kalkulieren. Ein Arbeitgeber, der bei Pfändung nicht gleich rauswirft wäre auch wichtig. Es bringt jedenfalls nichts, sich einen Job anzutun und dann doch wieder bis zur Rente dafür das Hungerniveau zu haben.
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#7
wie laufen die schilden auf, wenn du harz4 bekommst?
eine Sache du verdienst und zahlst nicht. Die Andere: du bist/warst zahlungsunfähig(harz4/knast)
in der Zeit laufen doch keine Schulden auf?!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#8
Ein Titel existiert! Damit ist es völlig piepschnurzegal, ob der ALG-2 Bezieher, Reich, zahlungsunfähig, auf dem Mars oder sonstwas war. Die Schulden laufen unweigerlich auf.
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#9
(15-08-2020, 21:10)p__ schrieb: Ein Titel existiert! Damit ist es völlig piepschnurzegal, ob der ALG-2 Bezieher, Reich, zahlungsunfähig, auf dem Mars oder sonstwas war. Die Schulden laufen unweigerlich auf.

Ich kann nur dazu raten, das ganze sein lassen, wenn irgendwie möglich. So wie es scheint, wird ja nichts bei dir vollstreckt. Und das spielt dir in die Karten. Ist dein Sohn erstmal 18, dann 21, gehen die Rückstände aus Minderjährigenunterhalt in der dreijährigen Verjährungfrist unter. Hinzu kommt die Verwirkung, welche ebenfalls durch nicht regelmäßiges pfänden eintritt. Die üblichen Schreiben vom Jugendamt, wieviel Unterhalt mal wieder aufgelaufen wären, hemmen beides nicht.
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#10
(15-08-2020, 21:10)p__ schrieb: Ein Titel existiert! Damit ist es völlig piepschnurzegal, ob der ALG-2 Bezieher, Reich, zahlungsunfähig, auf dem Mars oder sonstwas war. Die Schulden laufen unweigerlich auf.

okay, also nur die UV Schulden laufen nicht auf oder auch hier liege ich falsch?
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#11
Du liegst leider auch damit falsch - das sind doch Grundlagen. Was die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt hat, ist ihre Sache, daraus entsteht kein Anspruch an Pis 00. Andernfalls hätten sie in maximaler Höhe der übergegangenen Ansprüche klagen und die Klage gewinnen müssen. Haben sie aber nicht. Es gibt also nur weiterhin den Titel über 111 EUR.
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#12
Altschulden:
Das JA hatte sich 2013 geweigert, weiterhin meine vorgelegten Bewerbungsbemühungen zu akzeptieren.
Es gab für Forderungen aus 2012/2013 eine Vollstreckungsandrohung (trotz fehlender Leistungsfähigkeit), die ich per Ratenzahlungsvereinbarung verhindern konnte, um nicht eine Klage zu riskieren.
Seitdem gab es keine Vollstreckungsandrohung mehr. Ich zahle bis heute diese Raten zurück.
... Habe gerade nachgesehen, es ist längst eine Überzahlung eingetreten ... Forderung 2.136 € aus 07/2013 bei einer Rate von 15 € ...
Ich stelle die Ratenzahlung ab sofort also ein, mal sehen, was passiert.

Aber zurück zum Ursprungsthema.
Künftiger Nettoverdienst wäre 1.900 €.
Davon würde dann genau was abgezogen ?
Mindestens 395 € laufender Unterhalt + Pfändung der aufgelaufenen Beträge aus dem Titel ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#13
(16-08-2020, 12:40)Pistachio 00 schrieb: Ich zahle bis heute diese Raten zurück.

Schwerer Fehler...genau das killt alles...Die wollen immer das Du ein "Schuldanerkenntnis" tätigst. Überprüfe mal die Zeiträume wie die 15,00 verrechnet werden.
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#14
Also bleiben dir rund 1500 EUR, von denen du die aufgelaufenen Schulden zu bedienen hast. Bei einer Pfändung wird unter Garantie das Kästchen angekreuzt, du hättest dich deiner Verpflichtungen absichtlich entzogen (siehe §850d Abs. 1 ZPO), so dass du auf unter 900 EUR gedrückt wirst. Jetzt brauchst du die Altschuldenhöhe, dann kannst du ausrechnen, wie lange Du zahlst, bis die Altschulden bedient sind.
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#15
(16-08-2020, 12:55)Arminius schrieb:
(16-08-2020, 12:40)Pistachio 00 schrieb: Ich zahle bis heute diese Raten zurück.

Schwerer Fehler...genau das killt alles...Die wollen immer das Du ein "Schuldanerkenntnis" tätigst. Überprüfe mal die Zeiträume wie die 15,00 verrechnet werden.

Seit 07/2013 monatliche Rate von 15 €
= 7 Jahre a 12 Monate = 84 Monate x 15 €
= 1.260 €
Gesamt 2.136 - 1.260 = 876 € noch offen - also doch keine Überzahlung, sondern noch 58 Monate bzw. 4,8 Jahre zu zahlen :-)
Das sind aber nur die Forderungen aus 2012/2013.
Hinzu kommt allein vom tituliertem Unterhalt in Höhe von 111 € aus den Jahren 2013 - 2020 der Betrag von 9.324 €.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#16
Also rund 10000 EUR. Wenn sie dich runterpfänden, zahlst du knapp zwei Jahre.
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#17
(16-08-2020, 14:27)Pistachio 00 schrieb: Seit 07/2013 monatliche Rate von 15 €
= 7 Jahre a 12 Monate = 84 Monate x 15 €
= 1.260 €
Gesamt 2.136 - 1.260 = 876 € noch offen - also doch keine Überzahlung, sondern noch 58 Monate bzw. 4,8 Jahre zu zahlen :-)
Das sind aber nur die Forderungen aus 2012/2013.
Hinzu kommt allein vom tituliertem Unterhalt in Höhe von 111 € aus den Jahren 2013 - 2020 der Betrag von 9.324 €.

Normalerweise werden Zahlungen auf den LAUFENDEN  (monatlich) Unterhalt gerechnet NICHT auf den rückständigen...Kläre mal ab wie die Zahlungen verrechnet werden.
Hast Du eine Zwangsvollstreckung wirst der rückständigen Unterhalt getilgt. Siehe @p 850d zpo e.c.t...

Oder wurdest Du gepfändet ????
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#18
Ja, bei Zahlungen geht der laufende Unterhalt vor.

Die zwei Jahre mit ca. 880 EUR trotz Vollzeit sind idiotisch. Das hälst du nicht durch. Jede Kleinigkeit lässt das zusammenbrechen. Auto kaputt, kommst nicht mehr zur Arbeit. Krank geworden und auch der laufende Unterhalt mit 395 EUR geht nicht mehr, Schulden steigen schneller und höher denn je. Alle Risiken trägst du allein. Ich würde Alternativen prüfen, bevor ich mich in so eine prekäre Situation begebe.

- Nur Teilzeit arbeiten und laufenden Unterhalt aufstocken. Die Freizeit nutzen für Bargeldjobs.
- Sich mit dem Jugendamt einigen. Schuldentilgung anbieten, die dich nicht komplett ausquetscht, Vollstreckungsverzicht. Ist aber ein Risiko, einen wirksamen Vollstreckungsverzicht gibt es nicht.
- Lass alles bleiben und bleib so, wie du dich eingerichtet hast.
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#19
(16-08-2020, 16:40)p__ schrieb: Die zwei Jahre mit ca. 880 EUR trotz Vollzeit sind idiotisch.

- Lass alles bleiben und bleib so, wie du dich eingerichtet hast.

Danke, das ist dann wohl meine Lösung ...

Nehme ich die Unterhaltsrückstände (Unterhalt läuft ja noch weiter, Kind ist 14) eigentlich mit ins Grab ?
Erbt dann das Kind meine Schulden ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#20
Ja, alle Verbindlichkeiten sind Teil des Erbes.
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#21
p__ und Arminius, Ihr wisst doch das ich das gerade alles durchmache........ :-). Mir mutet man auch schon seit kanpp einem Jahr und insgesamt würden es rund 3 Jahre werden zu, mit 1000 EUR bei Netto 2.250 EUR auskommen zu müssen, Vollzeit und ein goßer Verantwortungsbereich mit eigener Bedrohungslage und massivsten Grundrechtseingriffen meinerseits. Interessiert nur alles keine Sau! Im Gegenteil kriegt man ja noch an den Kopf geknallt, das das ja nicht so schlimm sei, man hätte ja nicht "gar kein Geld mehr" sondern noch "genug zum Leben" und selbstverständlich müssten evtl. überpfändete Summen zurückgezahlt werden *rofl................*

Verwirkung greift übrigens nach neuester Rechtsprechung i.d.R. nicht mehr. Auch in meinem Fall hab ich nicht wirklich Hoffnung. +++++++ Hinzu kommt die Verwirkung, welche ebenfalls durch nicht regelmäßiges pfänden eintritt.+++++++++++++++ Genau dieses wurde durch die genannte neueste Rechtsprechung aber sowas von ausgehebelt :-(

+++++++++Die üblichen Schreiben vom Jugendamt, wieviel Unterhalt mal wieder aufgelaufen wären, hemmen beides nicht.++++++++++++++ Auch dies stimmt leider nicht (mehr), denn dadurch hätte der Betroffene auf jeden Fall ja wissen müssen, das die Rückstände durchaus immer "durchgehend" thematisiert würden.

Ansonsten kann auch ich nur dem TE raten:
Lass alles so, wie es ist!!!
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