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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#11
Du liegst leider auch damit falsch - das sind doch Grundlagen. Was die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt hat, ist ihre Sache, daraus entsteht kein Anspruch an Pis 00. Andernfalls hätten sie in maximaler Höhe der übergegangenen Ansprüche klagen und die Klage gewinnen müssen. Haben sie aber nicht. Es gibt also nur weiterhin den Titel über 111 EUR.
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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von p__ - 16-08-2020, 09:01

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