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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#15
(16-08-2020, 12:55)Arminius schrieb:
(16-08-2020, 12:40)Pistachio 00 schrieb: Ich zahle bis heute diese Raten zurück.

Schwerer Fehler...genau das killt alles...Die wollen immer das Du ein "Schuldanerkenntnis" tätigst. Überprüfe mal die Zeiträume wie die 15,00 verrechnet werden.

Seit 07/2013 monatliche Rate von 15 €
= 7 Jahre a 12 Monate = 84 Monate x 15 €
= 1.260 €
Gesamt 2.136 - 1.260 = 876 € noch offen - also doch keine Überzahlung, sondern noch 58 Monate bzw. 4,8 Jahre zu zahlen :-)
Das sind aber nur die Forderungen aus 2012/2013.
Hinzu kommt allein vom tituliertem Unterhalt in Höhe von 111 € aus den Jahren 2013 - 2020 der Betrag von 9.324 €.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von Pistachio 00 - 16-08-2020, 14:27

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