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Aufstocken mit Schwerbehinderung
#7
(24-08-2020, 00:07)Papaonkel schrieb: Ich habe dem JA schon mein verringertes Einkommen mitgeteilt.
Die Teilzahlungen sind denen egal, sie haben trotzdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Welche Rechtsvorschrift kann hier zur Anwendung kommen oder welchen Rechtsweg könnte ich bestreiten, um mit den Teilzahlungen die VA noch abzuwenden, Arminius?

Mal wieder ein paar A******** am Start. .Die verstehen nur eine Sprache. Kommt jetzt auf die höhe deiner Rückstände an. Biete eine Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher an (12 Monatsraten) laufende Zahlungen einstellen.
SOLLTE das JA diese Ratenzahlung ablehnen schriftlich vom GVZ bestätigen lassen und alle Zahlungen einstellen...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von Arminius - 24-08-2020, 08:07
RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von ArJa - 24-08-2020, 10:22

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