21-12-2020, 01:37
In wie weit ist die Dame denn bis jetzt tätig geworden?
Ist eine Beistandschaft eingerichtet?
Ist UVG beantragt?
Wurdest du beim JA als Vater angegeben?
Wurdest du aufgefordert deine Einkommensverhältnisse offen zu legen?
Wie du deine Zukunft gestalltet musst du wissen:
Einfacher Kindesunterhalt ist mit einem halbwegs anständigen Einkommen (was du zu haben scheinst) sicherlich verkraftbar wenn man sich bei der Berechnung halbwegs klug anstellt und in der ersten oder zweiten Stufe landet. Unabhängig davon muss man sich aber überlegen, ob es für einen selber seelisch verkraftbar ist (und bleibt), die nächsten mindestens 18 Jahre jeden Monat einen nicht unerheblichen Teil seine Gehaltes abgeben zu müssen, für etwas was man nicht will/wollte. Ich habe das für mich selber (damals ähnliche Ausgangssituation wie bei dir jetzt) mit nein beantwortet, war zu dem Zeitpunkt allerdings auch noch im Studium und hatte noch keinen nennenswerten Verdienst, entsprechend war die Fallhöhe/Umstellung für mich relativ gering/einfach.
Ist eine Beistandschaft eingerichtet?
Ist UVG beantragt?
Wurdest du beim JA als Vater angegeben?
Wurdest du aufgefordert deine Einkommensverhältnisse offen zu legen?
Wie du deine Zukunft gestalltet musst du wissen:
Einfacher Kindesunterhalt ist mit einem halbwegs anständigen Einkommen (was du zu haben scheinst) sicherlich verkraftbar wenn man sich bei der Berechnung halbwegs klug anstellt und in der ersten oder zweiten Stufe landet. Unabhängig davon muss man sich aber überlegen, ob es für einen selber seelisch verkraftbar ist (und bleibt), die nächsten mindestens 18 Jahre jeden Monat einen nicht unerheblichen Teil seine Gehaltes abgeben zu müssen, für etwas was man nicht will/wollte. Ich habe das für mich selber (damals ähnliche Ausgangssituation wie bei dir jetzt) mit nein beantwortet, war zu dem Zeitpunkt allerdings auch noch im Studium und hatte noch keinen nennenswerten Verdienst, entsprechend war die Fallhöhe/Umstellung für mich relativ gering/einfach.