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Frage Freibetraege
#1
Hallo...
habe mal wieder eine Frage zu Unterhaltsfreibetraegen.
habe 2 Unterhaltsfreibetraege (Kindesunterhalt) und habe immer gezahlt, keine Rückstaende.
nun sind beide 18 Jahre alt geworden, sind wieiter privelegiert (gehen weiter zur Schule).
Das meine Ex auch voll Unterhaltspflichtig ist, ist mir auch bekannt und die anderen Regelungen ab 18.
wenn Ich jetzt weniger Unterhalt zahlen muss, werden dann auch die Unterhaltsfreibetraege gestrichen oder wie verhaelt es sich dann?(zahle ca. 250 Euro pro Kind momentan, strebe aber eine Minderung an, da meine Ex ja nun auch voll Unterhaltspflichtig Ist).
Gibt es regeln, ab wann man den vollen Unterhaltsfreibetrag bekomm toder ab wann er weg ist, also bestimmte Unterhaltszahlung?

MfG

der Aufgestandene
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#2
(13-10-2020, 15:39)Der Aufgestandene schrieb: Gibt es regeln, ab wann man den vollen Unterhaltsfreibetrag bekomm toder ab wann er weg ist, also bestimmte Unterhaltszahlung?

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wirst Du in dem Steuerformular gefragt, ob der andere Elternteil weniger als 75% seines Solls bezahlt (die Zahl stimmt vielleicht nicht; mußt Du mal nachschauen). Wenn ja (d.h., der andere zahlt zuwenig), bekommst Du den vollen Freibetrag, wenn nein (er zahlt ausreichend), nur den halben.
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