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Vorgehen bei Trennung & Scheidung
#3
Du bist gerade völlig durch den Wind. Verständlich. Hilft aber nicht, sich zu sortieren. Dazu solltest Du das Forum nutzen und nicht alles durcheinander schmeißen.
Diese Sorte Schwiegereltern mit Prinzessin Töchterchen im Schlepptau ist mir vom Charakter her bekannt.

Also aufdröseln und Nerven bewahren.

1. Kinder: Jede Form von Umgang, besonders wenn er erweitert angeboten wird, wie hier z.B. dieses "Nestmodell" annehmen. Das klassische Wechselmodell gegen den Willen der Mutter vergessen. Energieverschwendung. Es gibt zwar Urteile, die es trotzdem zu lassen, sie sind aber so selten und an so viele Bedingungen geknüpft, dass man sie hier nicht einmal näher beleuchten sollte. Vergiß das Thema. Auch wenn es schade ist. Vorerst jedenfalls. Die Kinder werden schnell älter. Da können die Karten sich noch anders mischen. Aber das ist Zukunftsmusik, verbunden mit einer gehörigen Portion Hoffnung.

2. Haus: Vergiss die Rechnerei. Am Ende kommt es anders. Das ist ein Würfelspiel. Da gibt es nichts Haltbares, das Du tatsächlich als Berechnungsgrundlage für irgendwas nehmen könntest. Im Haus bleiben! Alle anderen Alternativen sind für Dich aktuell schlechter. Das Haus gehört Dir zu 70%. Da macht die Ex gar nichts. Und wollte sie Dich da raus haben, müsste sie eine teure und langwierige Teilungsversteigerung initiieren. Das ist so kompliziert und mit Minen gespickt, da scheitern auch die "bissigen" und angeblich ach so guten Winkeladvokaten regelmäßig.

Du solltest viele der genannten Probleme aussitzen. VIEL WENIGERE AGIEREN UND VIEL MEHR REAGIEREN. Lass die anderen rennen und machen. Sollen sie ihre Kohle verbrennen, bis sie vor Wut platzen. Dir selbst sollte klar sein, dass Dein Wirkungsgrad sowieso begrenzt ist: Kaum Geld (Teilzeit) = Verfahrenskostenhilfe = fauler Anwalt wegen wenig Kohle vs. Anwaltslumpen, die motiviert sind, der reichen Ex und deren Familie immer neue Rechnungen schreiben zu können.

Also hast Du keinen Wirkungsgrad. Kein Machtgefüge, dass Du entgegen stellen könntest. Also: Strategie ändern.

Deine Anwältin: Typisch. Immer verständnisvoll und wütend zugleich dem Mandanten über`n Kopf streicheln und Verständnis heucheln und ihn dann doch dazu bewegen, solche Verträge zu unterzeichnen, damit der Mist vom Tisch kommt. Du dürftest gerade selbst verstehen, wo der Hase lang lief.

Scheidungsfolgenvereinbarungen (auch durch Mediation entstanden), die einer notariellen Beurkundung alle unterfallen, unterliegen gewissen Regeln. Eigentlich unverständlich, weil sie ja in das eigene Gestaltungsrecht eingreifen. Hier aber mal wichtig zu nennen: Diese "Vereinbarungen" dürfen den Schutzzweck gesetzlicher Regelungen nicht unterlaufen.

Zitat aus einem Notarvertrag bezüglich Ehegattenunterhalt: (Ich habe die Dinger hier wg. der von mir gemachten Mediationen)

"...daß dieser Verzicht unwirksam sein kann, wenn einer der Beteiligten hierdurch auf Sozialhilfe angewiesen ist und/oder gemeinsame Kinder zu betreuen hat." und weiter:

Schlußbestimmung:

"...Der Notar hat darüber belehrt, dass aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Inhaltskontroille von Eheverträge die Rechtsprechung möglicherweise im Ergebnis zur Unausgewogenheit und damit zur Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen gelangen könnte."

Genau dieses Problem springt einen hier förmlich an. Zu Deinen Gunsten...

Das die Geldsäcke gerade versuchen, die Kuh vom Eis zu bekommen, weil sie sich des Problems durchaus bewusst sind, hast Du nur deswegen noch nicht realisieren können, weil Du verständlicherweise gerade auf Deine Probleme fokussiert bist. Die sind da. Keine Frage. Könnten aber größer werden, wenn Du denen auf den Leim gehst:

Trennungsunterhalt (Da sieht Deine Ex alt aus bei den Einkünften...)

ALLE Sätze innerhalb einer notariellen Vereinbarung beginnen mit: "Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann...."

Der in den Verträgen folgende Rest (meist verzichten die Medianten ja gegenseitig auf Ansprüche) ist nur eine Absichtsbekundung. Da man ihn aber nur ab dem Zeitpunkt des Verlangens begehren kann, sollte das ab Trennung sofort von Dir getan werden. Sollst sehen, wie Die Purzelbäume schlagen. Nicht verhindern wirst Du, dass Du stapelweise Post bekommst. Da brauchst Du entsprechende Unterstützung.

Selbst beim Kindesunterhalt könnte es eng werden. Ist aber deutlich schwieriger. Es liegt aber der Verdacht Nahe, dass Deine Ex ja nun mal mehr als das 2,5 fache monatlich "hat" als Du. Sie kann - bei cleverer Vorbereitung entsprechender Anträge - hier evtl. durchaus auch zum Barunterhalt (zumindest teilweise) heran gezogen werden.

Du solltest in keinster Weise an eine Auszahlung des Hausanteiles in Richtung der gierigen Ex denken, sondern den Spieß umdrehen. Deine Ex kann mit Leichtigkeit aus ihrem Vermögen Dich auszahlen. Will sie das nicht, kannst Du erst mal wenig machen. Aber Dein Anteil (70%) bleibt Dir erhalten. Selbst nach einer Teilungsversteigerung und die muss sie erst mal bewerkstelligen.

Vorher hast Du einen Anwalt zu beauftragen, der die Scheidungsfolgenvereinbarung anfechtet. Dies vor dem Hintergrund, dass die vertraglich notwendige (und das ist außer Frage) Ausgewogenheit nicht ansatzweise nachzuvollziehen ist. Wenn sich Deine gierige Ex-Schwiegerelternmeschpoche erst mal damit auseinander setzen muss und Zugewinn und Versorgungsausgleich dann ausgerechnet werden müssen, brennt die Hütte bei denen.... Ich drück Dir die Daumen.

Ansonsten ist das eine recht große Baustelle. Das wird Zeit brauchen und Du brauchst Nerven! Komm zur Ruhe und lass Dich nicht mehr am Nasenring durch die Manege ziehen! Das war nämlich bis jetzt der Fall.

Deine Anwältin kannst Du nicht brauchen. Die ist sowieso verbrannt. Alleine schon deswegen, weil sie ja nicht einen Vertrag anfechten will, dessen Unterzeichnung sie selbst veranlasste. Die wird Dir also alles erzählen, damit Du diese Spur nicht weiter verfolgst. Ich hoffe, dass alleine durch dieses Argument Dir klar ist, dass Du sie nicht mehr mandatieren solltest, sondern jemand anderes brauchst.
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Vorgehen bei Trennung & Scheidung - von Same - 16-10-2020, 16:02
RE: Vorgehen bei Trennung & Scheidung - von Nappo - 16-10-2020, 17:29
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