28-11-2020, 16:09
Ein Satz reicht in dieser Sache. Irgendetwas wie
"Die Schilderung von "blauen Flecken" im Antrag der Antragsgegnerin bedeutet eine Falschbeschuldigung, um einen Elternkrieg zu betreiben. Daran möchte ich mich nicht beteiligen. Zur Entscheidung stehen nicht frei erfundene Vorwürfe, sondern der Wohnort der Eltern und der Kinder unter bestmöglicher Wahrung des Kindeswohls und der Verhältnismässigkeit"
im eigenen Antrag. Anwalt sollte das wissen.
"Die Schilderung von "blauen Flecken" im Antrag der Antragsgegnerin bedeutet eine Falschbeschuldigung, um einen Elternkrieg zu betreiben. Daran möchte ich mich nicht beteiligen. Zur Entscheidung stehen nicht frei erfundene Vorwürfe, sondern der Wohnort der Eltern und der Kinder unter bestmöglicher Wahrung des Kindeswohls und der Verhältnismässigkeit"
im eigenen Antrag. Anwalt sollte das wissen.