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Scheidung und ausbezahlen?
Was willst du denn bereuen? Willst du eine Schuld herbeilügen, indem du behauptest, hättest das Geld für Schnaps und Zigaretten ausgegeben oder lügen, die Oma hätte festgelegt, das Geld sei zwar für Kind, aber nicht für Kindermöbel?
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Ich weiß auch nicht weiter, nur wenn ich in die nächste Instanz gehe, steigen mir die Kosten irgendwann übers Dach. Anwalt meinte, ist alles keine klare Sache, kann, muss aber nicht funktionieren mit einem Freispruch.

Ich war ja beim Telefonat dabei. Richterin sagte: er hat das Geld von den Konten der Kinder genommen, das Geld gehört den Kindern, dies ist eine Straftat.
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Du wirst doch irgendwie in der Lage sein dem Gericht glaubhaft zu machen, dass Du die Mittel fuer die Kinder verwendet und das Geld nicht im Puff verjubelt hast....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Es ist für den Tatbestand der Untreue vollkommen egal ob Ibu400 das Geld für neue Reifen für den eigenen Porsche oder für die Kinderzimmereinrichtung verwendet hat.

Auf einem Konto, das auf den Namen eines Kindes läuft, befindet sich das Vermögen des Kindes. Und das Vermögen des minderjährigen Kindes darf nicht für seinen Unterhalt verwendet werden, also auch nicht für das neue Mountainbike, die Klavierstunden oder eben die Einrichtung des Kinderzimmers. Für alles, was den Unterhalt betrifft, sind die Eltern zuständig. Wenn also die Oma Geld schenkt mit dem Hinweis „kauft dem Kleinen davon was Schönes“, dann ist das Geld für den Konsum, also den Unterhalt bestimmt, kommt auf das Konto der Eltern und die können dann wählen, ob sie dem Kind davon den neuen Skianorak, das Mountainbike oder die neuen Möbel des Kinderzimmers kaufen.

Was man nicht darf, ist dieses Geld erst dem Vermögen des Kindes hinzuzufügen und danach wieder wegzunehmen.

Die Tatsache, dass Ibu400 das Geld nicht für den eigenen Porsche, sondern doch für die Kinder verwendet hat, kann natürlich als Zeichen genommen werden, dass er zumindest nicht böswillig war. Von daher kann es natürlich strafmildernd wirken, aber der Tatbestand ist trotzdem gegeben.

Von daher wäre das Reuezeigen doch das angeratene Mittel hier, Ibu400.
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Meine Exe hat jahrelang das Konto des jüngsten Sohnes mißbraucht, um Geld zur Seite zu schaffen. Also erst auf das Konto des Kindes eingezahlt, dann wieder von diesem Konto weitergeleitet (um Spuren zu verwischen). Hat keinen, auch nicht den Familien-Richter, interessiert.
Es kommt also wohl darauf an, WER eine Straftat begeht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(31-07-2021, 13:19)Austriake schrieb: Es kommt also wohl darauf an, WER eine Straftat begeht.

Es lag wohl eher daran, dass Du sie in Deiner Nettigkeit nicht angezeigt hast. Diese Untreuegschichten sind, wenn sie innerhalb der Familie passieren, kein Offizialdelikt. Der Staatsanwalt wäre also nur nach einer Anzeige tätig geworden.

Du bist einfach zu gut für diese Welt, Austriake.
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Oh, die Unterschlagung war nicht die einzige Straftat, hinzu kamen noch Urkundenfälschung, Sozialversicherungsbetrug und Hinterziehung von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Schwarzarbeit) und noch einige Kleinigkeiten. Das interessiert wirklich niemanden, auch nicht die Staatsanwaltschaft. Ich habe sehr wohl Strafanzeige erstattet, und ich habe zudem alle Beweise mit beigefügt, damit die Staatsanwaltschaft keine eigenen Mühen bei den Ermittlungen hat. Die Staatsanwaltschaft hat sofort ohne Ermittlungen eingestellt - kein öffentliches Interesse. Alles uninteressant, so lange diese Straftaten von eine Frau begangen werden.

So würde ich an IBU400`s Stelle auch meine Verteidigung aufbauen - kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Jeder Euro Geldstrafe vermindert die Leistungsfähigkeit, um Unterhalt zahlen zu können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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so einfach, wie sich manche das vorstellen ist es leider nicht. Richterin sagte ganz klar, Geld auf dem Konto der Kinder gehört den Kindern, wenn es Schenkungen mit einem Zweck waren (Spielsachen, Möbel) usw. - dann gehört das Geld auf das Konto der Eltern ... bin denke ich noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Ich soll das Geld der Kinder zurückzahlen (hatte ich eh vor) und 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden. Dann ist diese Sache zumindest erledigt.
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Gratuliere, da bist Du glimpflich davongekommen
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Konsequenterweise müsstest Du dir die 500.- € wiederholen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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An diesen gemeinnützigen Verein spenden: https://manndat.de/spenden-sie
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Oder dieser Verein FSI - Forum Soziale Inklusion e.V.
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Ich kenne es so , dass manN Vorschlaege betr. der Vereins unterbreiten darf. Das Gericht lehnt dann natuerlich alles ab was politisch nicht in den Kram passt. Dazu gehoeren natuerlich auch alles was irgendwie Vaeter/Maenner betrifft.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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mal ein kurzes Update:

Verhandlung am Landesgericht war: Richterin hat mir meine Verbindlichkeiten nicht angerechnet, jedoch meine Fahrtkosten und meine Selbstständigkeit wurde auch nicht angerechnet wegen des Attestes der Ärztin.

Mutter hat jetzt am Oberlandesgericht ein Beschwerdeverfahren beantragt, da man Fahrkosten bei Unterschreitung des Mindestunterhaltes nicht anrechnen darf und ich trotz der Aussage meiner Ärztin sehr wohl neben meiner Arbeit arbeiten könne. Bin gespannt, ob der Beschwerde recht gegeben wird und wie das OLG dann urteilt - erfahrungsgemäß (Urteile aus dem Internetarchiv) fällt das Urteil an OLGs ja härter für die Zahler (Väter) aus. Hab mich gerade so mit dem Urteil abgefunden, zumal ich seit zwei Monaten wieder in Kurzarbeit bin. Frag mich was man aus einer Zitrone bei 4 unterhaltspflichtigen Kindern herauspressen kann... zumal sie mit diesem blöden Anwalt befreundet bzw. ihr Ex-Arbeitegeber ist, wird das noch über Jahre so weitergehen.

Ansonsten findet zusätzlich eine massive Entfremdung der großen Tochter statt. Jugendamt gibt mir zwar recht aber macht nichts. Schule, Diakonie usw. keiner will helfen bzw. fühlen sich nicht verantwortlich ... einfach alles zum Kotzen
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(04-11-2021, 10:49)ibu400 schrieb: Frag mich was man aus einer Zitrone bei 4 unterhaltspflichtigen Kindern herauspressen kann...

Die sind unterhaltsberechtigt. Ich würde trotzdem nochmal die Aufstockerroute probieren. Das funktioniert öfter wie gedacht.
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Zitat:Die sind unterhaltsberechtigt.
ja und für 430 Euro bekomme ich auch sicher eine Wohnung (inklusiver alle Nebenkosten), allein diese Aussage ist schon ein Witz.

dieser Artikel hier beschreibt die Situation ganz gut:
https://www.presseportal.de/pm/126040/4504942

ist aber total gegen die Aussage meines Anwaltes - eine Erhöhung des Selbstbehalts wegen hoher Mietkosten hat er erst zwei mal durchbekommen und dann auch nur für lächerliche Beträge von 20-50 Euro. Für 430 Euro (Warm) kann ich zumindest keine Wohnung finden in der ich mit 3 Kindern einen reglemäßigen Umgang ausüben kann ohne das wir zu 4 in einem Bett schlafen und auch spielen müssten.

Laut der Jobcenter-Rechnung müsste man 50m² + 15m² (Kind1) + 15m² (Kind2) + 15m² (Kind3) = 95m² * 10,27€/m² = 975,65 €  das ist doch utopisch, wie sind eure Erfahrungen? oder wird es einfach zu selten probiert?

Zitat:Ich würde trotzdem nochmal die Aufstockerroute probieren. Das funktioniert öfter wie gedacht.

ich müsste dann alles auf eine Karte setzen, laut meinem Anwalt darf ich mich "jetzt" finanziell nicht mehr verschlechtern - zumal es mehr als ersichtlich wäre fürs Gericht wenn ich das jetzt nach X Jahren Festanstellung aufeinmal durchziehen würde. Wie sieht das bei betriebsbedingter Kündigung eigentlich aus?
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Die Wohnkostenerhöhung in so einem Fall hat gute Chancen, aber die Beträge die dir zugestanden werden bleiben in der Regel klein und irrelevant. Zudem sind die nie passgenau mit der tatsächlichen Situation. Beispielsweise zehn Quadratmeter und ein Zimmer extra musst du erst mal haben, man holt sich passende Wohnungen in Deutschland nicht vor der Stange, weil der Wohnungsmarkt überall sehr eng ist. In der Hinsicht ist Aufstocken einfacher, das orientiert sich (in den bekannten Grenzen) mehr an tatsächlichen Situationen.

Nach einer Kündigung bist du arbeitslos und kriegst Arbeitslosengeld. Die Pleite kommt dann schnell. Wenn du das einem Beamtenrichter erzählst, der morgens in seinem BMW 6er Gran Turismo auf dem Weg zu seinem Privatparkplatz in der Amtsgerichtstiefgarage im Radio etwas von "Arbeitskräftemangel" gehört hat, wird er dir Verdienstausfall wegen Arbeitslosigkeit ganz richterlich wegbeschliessen.
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Zitat:Die Wohnkostenerhöhung in so einem Fall hat gute Chancen, aber die Beträge die dir zugestanden werden bleiben in der Regel klein und irrelevant. Zudem sind die nie passgenau mit der tatsächlichen Situation. Beispielsweise zehn Quadratmeter und ein Zimmer extra musst du erst mal haben, man holt sich passende Wohnungen in Deutschland nicht vor der Stange, weil der Wohnungsmarkt überall sehr eng ist. In der Hinsicht ist Aufstocken einfacher, das orientiert sich (in den bekannten Grenzen) mehr an tatsächlichen Situationen.

ich hatte da Wohl immer einen Denkfehler was das Aufstocken betrifft Blush - dachte man könne erst austocken wenn man unter dem Selbstbehalt liegt.
Ich hab jetzt diesen Rechner gefunden. Bei Nettobetrag trage ich dann meinen Nettobetrag minus den Unterhaltsverpflichtungen ein?
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Als Aufstocker hast du wesentlich mehr Geld in der Tasche wie wenn sie dich bis zum Selbstbehalt abräumen. Es es entstehen keine Schulden durch irre Unterhaltsbeschlüsse. Was dir der liebe Staat mit seinen fachkundigen Juristen eingebrockt hat, reichst du dann weiter an andere Stellen dieses lieben Staats.

Was dein Netto bei diesem Rechner ist, weiss ich nicht, probiers mal mit verschiedenen Beispielzahlen. Normalerweise musst du Unterhalt abziehen, weil das eben keine bereiten Mittel sind.
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Was Schulden betrifft ... funktioniert das aber nur, wenn man immer das unterschreibt, was die Gegenseite fordert. Denn laut Antrag den ich mir gerade heruntergeladen habe, möchten sie immer Titel und Nachweis der Zahlungen haben. Mann muss sich seiner Sache bzw. des Antrages sehr sicher sein.

Eine andere Frage, ich habe ja das Urteil (Titel) des Amtsgerichtes - das sind 15 Seiten - kann man da auch eine Kurzform des Titel beantragen? Möchte ungern alle 15 Seiten in denen auch noch die Forderungen bzw. Geschichten der Gegenseite erwähnt werden immer an alle Ämter schicken.
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(04-11-2021, 16:29)ibu400 schrieb: Eine andere Frage, ich habe ja das Urteil (Titel) des Amtsgerichtes - das sind 15 Seiten - kann man da auch eine Kurzform des Titel beantragen? Möchte ungern alle 15 Seiten in denen auch noch die Forderungen bzw. Geschichten der Gegenseite erwähnt werden immer an alle Ämter schicken.


Theoretisch sollte ja eigentlich der sogenannte Tenor im Beschluß reichen. Aber zu dem Urteil gehört eben auch eine Begründung.
Es sei denn, es ist ein Versäumnisbeschluß. Da wird nix begründet, sondern beschieden wie beantragt. Du kannst ja versuchen, die 1. und letzte Seite (Urkundenstempel) sowie die Seite mit den Titelbeträgen einzureichen. Der Tenor steht üblicherweise auf der 1. Seite. Die restlichen 12 Seiten, schreibst du in einen Antrag, reichst du auf Anfrage und gegen Kostenerstattung der Kopierkosten gerne nach.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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bei mir gibts auch mal wieder etwas Neues, die Gegenseite hat beim Antrag am OLG einen Verfahrensfehler gemacht und das Verfahren wurde daher eingestellt, zur Abwechslung mal etwas Gutes.

Heute hatte ich aber einen Mahnbescheid im Briefkasten - vom Freistatt Bayern - auf dem Schreiben steht nur eine Summe und ein Widerspruchsformular, erklärt, was das ist und wie man auf die Summe kommt usw. wird nichts. Mahnbescheid über 3895 Euro wegen Unterhaltsrückstand - laut Datum konnte ich erkennen, dass es sich wohl um Unterhaltsvorschuss handelt. Vom Tag des Antrages der Kindsmutter bis zu Ihrem Auszug bzw. Umzug in einen anderen Landkreis. Es müsste dann also noch eine neue Forderung vom neuen Landkreis bis zum Gerichtsurteil kommen (diese ist aber noch nicht da). Unterhalt zahle ich erst seit dem Gerichtsurteil.

Wie ist das Beste vorgehen, Zahlen muss ich ja, habe das Geld nicht vor allem wird da nochmals eine hohe Summe vom neuen Landkreis dazu kommen. Widerspruch einzureichen macht daher denke ich wenig Sinn, wie könnte man sich auf eine Ratenzahlung einigen?
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Wegen Ratenzahlung musst du dich an den Gläubiger wenden. Oder der Gerichtsvollzieher später akzeptiert Ratenzahlung. Das tun die aber nur, wenn in ansehbarer Zewit bezahlt wird, zu langsam abstottern geht nicht.
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danke p - da dies aber das erste Schreiben dieser Art ist frage ich mich in der Tat wer der Gläubiger ist und wie ich diesen kontaktieren kann, auf dem Antrag steht lediglich "Freistatt Bayern" gegen "Mich" wegen "Unterhaltsrückstände"

Was ist denn eine absehbare Zeit? aus den Rippen kann ich es mir ja schlecht schneiden - Kredit bekomm ich eh keinen mehr
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(23-04-2022, 13:56)ibu400 schrieb: bei mir gibts auch mal wieder etwas Neues, die Gegenseite hat beim Antrag am OLG einen Verfahrensfehler gemacht und das Verfahren wurde daher eingestellt, zur Abwechslung mal etwas Gutes.

ich revidiere, heute hat der Anwalt geschrieben:

Sehr geehrter Herr XXX,

gegen den Beschluss des OLG XXX  vom XXX will die Gegenseite nunmehr
unter der Bedingung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde
einlegen zum Bundesgerichtshof.

Ein entsprechender Antrag vom XXX wurde mir am XXX übermittelt.

Es bleibt abzuwarten, wie der BGH hier entscheiden wird.

Mit freundlichen Grüßen
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