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Scheidung und ausbezahlen?
(23-04-2022, 23:37)ibu400 schrieb: Was ist denn eine absehbare Zeit? aus den Rippen kann ich es mir ja schlecht schneiden - Kredit bekomm ich eh keinen mehr

Die absehbare Zeit entscheidet der Gerichtsvollzieher. Aber meist liegt das im Bereich eines Jahres.

Die wollen zum BGH? Nicht schlecht, damit hast du die BGH-Medaille des tfaq verdient :-) Aber erst mal sehen, ob sie Verfahrenskostenhilfe bekommen.
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(25-04-2022, 11:32)p__ schrieb:
(23-04-2022, 23:37)ibu400 schrieb: Was ist denn eine absehbare Zeit? aus den Rippen kann ich es mir ja schlecht schneiden - Kredit bekomm ich eh keinen mehr
Die absehbare Zeit entscheidet der Gerichtsvollzieher. Aber meist liegt das im Bereich eines Jahres.
naja ich hatte jetzt nach unzähligen Telefonaten endlich die zuständige Sachbearbeiterin am Hörer, diese hatte weder eine Akte (die ist nicht im Schrank) noch das Gerichtsurteil (mit den Titeln der Kinder) in der Hand, laut ihr geht es um den Titel der Zahlung bzw. des Unterhaltsrückstandes, danach sei eine Ratenzahlung kein Problem (nach Auskunft der Wirtschaftlichkeit) aber so ganz trau ich dem Braten nicht, Anwalt meint ich soll Widerspruch einlegen
(25-04-2022, 11:32)p__ schrieb: Die wollen zum BGH? Nicht schlecht, damit hast du die BGH-Medaille des tfaq verdient :-) Aber erst mal sehen, ob sie Verfahrenskostenhilfe bekommen.

wenn Anwalt ein guter Freund der Ex ist und zudem noch imponieren möchte und Verfahrenskostenhilfe das Mittel der Wahl ist, gibts wohl keine Grenze.

Das OLG hat den Widerspruch abgelehnt, da sie das OLG nur bemühen wollten, wenn es Verfahrenskostenhilfe gibt - als der Antrag zur Verfahrenskostenhilfe vom OLG durch war, war natürlich die Widerspruchsfrist abgelaufen ...
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mein Arbeitgeber droht mir mit einer Lohnerhöhung, ca. 500-600 Euro Brutto mehr im Monat. Wie würdet ihr euch verhalten?

Momentan wird mein Antrag auf Aufstockung vom Jobcenter geprüft. Wenn dieser durchgeht, würde ich die Lohnerhöhung nicht annehmen, da mir der Status "Aufstocker" wichtiger ist in puncto Absicherung, da meine Ex-Frau sehr aggressiv auftritt (siehe Klage bis zum BGH) und ich nicht abschätzen kann, was Richter XY in der Zukunft entscheiden wird.

Zudem ist der zuständige UVG Mitarbeiter des Jugendamtes bzw. Landkreises ebenfalls höchst aggressiv und meinte, dass ich immer und jederzeit unaufgefordert meinen Verdienstnachweis einreichen müsste (seiner Meinung nach jede Monatsabrechnung).

Meiner Meinung nach wird mich diese Lohnerhöhung nur in Schwierigkeiten bringen oder was meint ihr?
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(26-04-2022, 11:20)ibu400 schrieb: Meiner Meinung nach wird mich diese Lohnerhöhung nur in Schwierigkeiten bringen oder was meint ihr?


Naja, also ich hatte vor einiger Zeit auch eine Gehaltserhöhung und habe mich dann proaktiv aus dem Bezug abgemeldet.
Jetzt muß ich auch den Rundfunkbeitrag bezahlen. Klar schützt so ein Aufstockerbescheid vor überzogenen Forderungen.
Ich hätte die Gehaltserhöhung auch ablehnen können, aber ich muß auch mal an später denken und will meine gesetzliche
Rente etwas aufstocken und später auch noch mal was von meinem Geld haben, bevor es kurz nach der letzten Alimentierung
in die Armutsrente geht. Finanziell habe ich aktuell nix gewonnen, aber ich bin wenigstens den Amtsschimmel los und das
ist schon echt eine deutliche Steigerung der Lebensqualität. Mit meiner Ex muß ich spätestens im Dezember 2023 wieder in
den Ring steigen, weil dann das nächste Kind volljährig wird und drei jüngere Kinder darauf warten, die freiwerdende Verteilmasse einzuheimsen.
Ich würde an deiner Stelle das Geld vom AG einfach mitnehmen. Du hast ja nicht
mehr Arbeit oder Verantwortung dafür. Wenn man dir einen höheren Unterhaltstitel reindrückt, stockst du halt wieder auf. So würde ich das machen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(26-04-2022, 11:20)ibu400 schrieb: Zudem ist der zuständige UVG Mitarbeiter des Jugendamtes bzw. Landkreises ebenfalls höchst aggressiv und meinte, dass ich immer und jederzeit unaufgefordert meinen Verdienstnachweis einreichen müsste (seiner Meinung nach jede Monatsabrechnung).

Solchen Leuten begegnet man mit Spass. Die Verdienstnachweisforderungssalven kenn ich auch. Hab ich jedesmal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet und eine Stellungnahme gefordert, warum der Mitarbeiter ganz klaren Rechtsbruch begeht. Dazu aufgefordert, ihn nachzuschulen, ihm mit seinem Arbeitsgebiet vertraut zu machen und ihn über die Gesetzeslage aufzuklären. Bringt natürlich nichts, aber der Chef muss was schreiben, das passt ihm nicht. Das kann man endlos variieren.

Dumme Schreiben hab ich gebracht, die aber zu einer Antwort gezwungen haben. Absichtlich falsch gerechnet, irregulär gehandelt, Vereinbarungen getroffen und mich nie dran gehalten oder sie verbogen. Nach der dritten Sachbearbeiterin, die mit mir zu tun hatte kommt nun überhaupt nichts mehr. Der richtige Zeitpunkt zum Nachtreten. Jetzt will ich Auskunft nach Datenschutzgesetz, können sie auch nicht ignorieren. Die Täter und Büttelgehilfen sollen was tun für die Steuergelder, mit denen sie bezahlt werden. Und zwar nicht meine :-)

Lohnerhöhung: Der grösste Nachteil dabei ist, dass die Messlatte damit für alle Zeiten auch hochgesetzt wird. Jede spätere Delle wird den Unterhalt nicht mehr senken. Man kann dann zwar wieder aufstocken, aber muss auch die anderen Voraussetzungen weiterhin haben, keine Bedarfsgemeinschaft, kein Erbe, nichts Erspartes etc. Du musst dich also immer so verhalten, dass auch eine Aufstockung wieder möglich wäre. Das ist deine einzige Sicherheit vor späteren Schuldenschwemmen.
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Einziger Vorteil ist der höhere Einzahlungsbetrag in die gesetzliche Rente und bei eventueller Arbeitslosigkeit eine höheres ALG1. Wenn sich das Rentenkonstrukt nicht ändert, wird da in ein paar Jahren eh nicht mehr viel übrig sein, daher zahle ich in eine private Rentenversicherung ein (leider bei Mangelfallberechnung nicht abzugsberechtigt).

Es gibt ja einen Titel vom Amtsgericht, dieser wird ja mehr oder weniger erfolgreich von der EX vor dem OLG und BGH angefochten, sollte es wirklich zu einem Berufungsverfahren in ein paar Monaten kommen, könnte die Lohnerhöhung gleich zum Anlass genommen werden, um den Titel nach oben anzupassen. Wie p schon sagte "rauf immer, runter nimmer" müsste man bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel immer berücksichtigen. Zudem hab ich alles so angepasst (überschaubare Schulden, kein offizielles hohes Einkommen) usw. dass ich eigentlich immer Prozesskostenhilfe und mit Glück aufstockende Leistungen bekomme. Dies müsste dann alles neu geprüft werden was mir schon wieder sorgen bereitet.

Wie ist das eigentlich mit Tankgutscheinen, die man von der Firma bekommt? Diese tauchen ja nicht auf dem Lohnzettel auf, sind diese auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten?

(26-04-2022, 11:37)Sixteen Tons schrieb: Finanziell habe ich aktuell nix gewonnen, aber ich bin wenigstens den Amtsschimmel los und das
ist schon echt eine deutliche Steigerung der Lebensqualität.

was meinst du damit genau? ich kann zumindest in der Theorie nur Vorteiler einer Aufstockung durch das Jobcenter erkennen.

@p__
kannst du das etwas genauer formulieren bzw. erklären, ich bin gar nicht verpflichtet der UVG Stelle (Landkreis XXX) unaufgefordert und jederzeit Stellung abzugeben? hab damals im Web gesucht aber nichts dazu gefunden.
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Waren- und Tankgutscheine, die der Arbeitgeber einem Mitarbeiter monatlich zukommen lässt, sind dann steuer- und abgabenfrei, wenn der Wert dieses Sachbezugs die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Damit fallen sie nicht auf und du kannst das verschweigen.

Bezüglich der Auskunft: Siehe § 1605 BGB, Auskunftspflicht.

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.


Glaubhaft machen muss das der Unterhaltsberechtigte. Eine blosse Behauptung ins Blaue hinein reicht dafür nicht aus, sonst wäre die Zweijahresgrenze niemals gültig. Du musst von dir aus gar nichts machen. Wenn der Jugendamts-Täter also vor Ablauf von zwei Jahren immer wieder ankommt und fordert, dann versucht er einen Rechtsbruch im Amt. Diesen Leuten sollte man ihren Job "interessanter" und "tätigkeitsreicher" machen.
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(26-04-2022, 13:02)ibu400 schrieb: was meinst du damit genau? ich kann zumindest in der Theorie nur Vorteiler einer Aufstockung durch das Jobcenter erkennen.


Keine Fragebögen, keine Gesichtskontrolle, keine Mitwirkungspflichten, keine Residenzpflicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(26-04-2022, 13:02)ibu400 schrieb: Einziger Vorteil ist der höhere Einzahlungsbetrag in die gesetzliche Rente und bei eventueller Arbeitslosigkeit eine höheres ALG1. Wenn sich das Rentenkonstrukt nicht ändert, wird da in ein paar Jahren eh nicht mehr viel übrig sein, daher zahle ich in eine private Rentenversicherung ein (leider bei Mangelfallberechnung nicht abzugsberechtigt).

Lässt sich dein Arbeitgeber eventuell dazu überreden, die geplante Gehaltserhöhung als Beitrag in eine Direktversicherung einzuzahlen, als zusätzliche Altersvorsorge?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Gute Idee.
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(26-04-2022, 16:42)Austriake schrieb:
(26-04-2022, 13:02)ibu400 schrieb: Einziger Vorteil ist der höhere Einzahlungsbetrag in die gesetzliche Rente und bei eventueller Arbeitslosigkeit eine höheres ALG1. Wenn sich das Rentenkonstrukt nicht ändert, wird da in ein paar Jahren eh nicht mehr viel übrig sein, daher zahle ich in eine private Rentenversicherung ein (leider bei Mangelfallberechnung nicht abzugsberechtigt).

Lässt sich dein Arbeitgeber eventuell dazu überreden, die geplante Gehaltserhöhung als Beitrag in eine Direktversicherung einzuzahlen, als zusätzliche Altersvorsorge?

Das hat mein Bruder auch gemacht und das OLG Oldenburg hat dann gemeint, wir tun mal so, als würde ihm das Brutto zufliessen und
das um die Steuer bereinigte Netto aus dem Versicherungsbeitrag rechnen wir als fiktives Einkommen an.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(26-04-2022, 16:42)Austriake schrieb:
(26-04-2022, 13:02)ibu400 schrieb: Einziger Vorteil ist der höhere Einzahlungsbetrag in die gesetzliche Rente und bei eventueller Arbeitslosigkeit eine höheres ALG1. Wenn sich das Rentenkonstrukt nicht ändert, wird da in ein paar Jahren eh nicht mehr viel übrig sein, daher zahle ich in eine private Rentenversicherung ein (leider bei Mangelfallberechnung nicht abzugsberechtigt).



Lässt sich dein Arbeitgeber eventuell dazu überreden, die geplante Gehaltserhöhung als Beitrag in eine Direktversicherung einzuzahlen, als zusätzliche Altersvorsorge?

ist ein recht großer Arbeitgeber, weiß nicht ob die da viel individuell machen könne und wollen, was ist eine Direktversicherung? in eine betriebliche Altersversorge (bAV) zahle ich schon den maximalen Betrag ein.
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(27-04-2022, 15:18)ibu400 schrieb: ist ein recht großer Arbeitgeber, weiß nicht ob die da viel individuell machen könne und wollen, was ist eine Direktversicherung? in eine betriebliche Altersversorge (bAV) zahle ich schon den maximalen Betrag ein.


https://de.wikipedia.org/wiki/Direktversicherung
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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andere Frage wegen Aufstockung beim Jobcenter, eine freundliche Dame vom Jobcenter hat mich heute angerufen wegen meines Antrags auf Aufstockung, diese meinte, sie hätte es durchgerechnet und ich würde, wenn ich Wohngeld beim Landratsamt beantragen würde mehr Geld bekommen als Aufstocker über das Jobcenter - hat das schon mal jemand gemacht (ich wusste davon nichts)? sie hätte es durchgerechnet, Jobcenter würde ich momentan ca. 100-200 Euro bekommen (je nachdem wie viel die Kinder bei mir sind), über Wohngeld würde ich wohl fast 400 - hört sich fast zu gut an um war zu sein Big Grin

Ist das bei euch auch so, wenn ihr Aufstocker seid das die Mutter jeden Monat unterschreiben muss wie oft die Kinder beim Papa waren? das hört sich bei meiner EX nämlich schon wieder nach sehr viel Stress und Ärger an ...
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Wenn Wohngeld dich drüberhebt, um so besser. Das kriegt man leichter wie in die Aufstocker-Tiefen hinabzusteigen.
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(05-05-2022, 10:47)ibu400 schrieb: Ist das bei euch auch so, wenn ihr Aufstocker seid das die Mutter jeden Monat unterschreiben muss wie oft die Kinder beim Papa waren? das hört sich bei meiner EX nämlich schon wieder nach sehr viel Stress und Ärger an ...


Es war vor 10 Jahren so und ist es heute immer noch, daß nur für 1 Kind Wohngeldansprüche anerkannt werden, wenn du
Umgangselternteil bist, egal wieviele Kinder du tatsächlich hast.

Das Wohngeldamt wollte dann weiter eine Bescheinigung von der Mutter, das die Kinder 120 Tage im Jahr bei mir sind.
Weil die Mutter aber selber im Wohngeldbezug war, hätte man ihr das Wohngeld entsprechend anteilig gekürzt (um 1/3).
Ich habe das abgelehnt, nicht, weil Mutti dann weniger Geld bekommen hätter, sondern
weil ich mich mit Muttis Unterschrift erpressbar gemacht hätte (Du nix Unterschrift von mir, wenn du nicht tun was ich sagen).

Ja, ich mußte als Aufstocker einen Umgangszettel abgeben. Geleistet wurde anhand der geplanten Umgangszeiten und
abgerechnet nach den tatsächlich stattgefundenen Umgängen. Ich habe das immer per eidesstattlicher Versicherung bestätigt.
Sonst hätte ich ja wieder die Mutter im Boot gehabt. Vielleicht hat die mal keinen Bock zu unterschreiben und ich darf dann
wieder allem hinterherlaufen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Vor einigen Jahren war es bei mir so, dass ich nichts nachweisen musste. Ich habe den gerichtlichen Vergleich vorgelegt und das wars.
Allerdings haben die immmer falsch gerechnet, so dass ich immer im Widerspruch war.
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Eine wichtige Frage zu einem anderen Thema, Umgang der Pfingstferien. Mutter per E-Mail angeschrieben, dass ich in der zweiten Pfingstferienwoche Urlaube habe und daher die Kinder gerne dort haben möchte. Als Antwort ist, gekommen das auch sie in dieser Woche Urlaub hat - hab ihr dann geschrieben das ich meinen Arbeitgeber um Verschiebung auf die erste Woche bitten werde. Dies hat geklappt und habe es ihr am Samstag mitgeteilt, jetzt antwortet sie das die erste Woche schon mit kostenpflichtiger Betreuung und wichtigen Terminen geplant sei, das macht die jedes Mal so, Scheidung mit Umgangsregelung ist eingereicht aber noch kein Ergebnis vorhanden... wie schnell würde man einen Eilantrag per Gericht durchbekommen?
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Ah, Umgang nach Gutsherrinnen-Art, darin war meine Ex auch Meisterin. Läufste rechts, pfeift sie, du hättest links zu laufen. Dann läufst du links und der Pfiff samt Gebüll: Rechts laufen! Dann läufst in der Mitte und der Pfiff: Hier wird gar nicht gelaufen!

Pfingstferien sind in zehn Tagen. Dazwischen noch ein langes Wochenende. Probieren kannst du es noch, Eilverfahren Umgangsrecht. Im besten Fall wird in wenigen Tagen entschieden. Ich würds probieren, ist billig und zu verlieren hast du nichts.
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könnte ich selbst machen oder? so in etwa wie hier?
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...75994.html

danke p, bist immer eine Hilfe!
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Die Vorlage ist zwar inhaltlich nicht der Hit, aber die formalen Punkte sind eine wichtige Erinnerung, wenn du einen eigenen Antrag schreibst.
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selbst werde ich es auch nicht besser hinbekommen, falls du eine bessre Vorlage hast bin ich dir sehr dankbar.
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Übernimm die formalen Strukturen, lege Unterlagen in einem Anhang bei (eMails o.ä.), mach das unbedingte gerichtliche Regelungsbedürfnis klar. Am häufigsten geht sowas schief, weil die Richter sagen, du hättest keine Einigung versucht. Fiese Exen geben schnell nach und tun dann so, als hättest du nur ihre Antworten nicht verstanden. Du stehst dann als Querulant da, der gleich vor Gericht geht aber eigentlich keinen Grund dafür hat. Und blockieren in den nächsten Ferien erneut und genauso.
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genau das kenne ich auch mit den Umgängen. Berichte mal, wie es bei Gericht lief.
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ich habe mal beim zuständigen Familiengericht angerufen, per Fax würde das nicht gehen da man meine Unterschrift bräuchte (nur umständlich per Nachsendung) Post würde zu lange dauern, E-Mail geht nicht, ich gehe jetzt morgen früh gleich um 8 Uhr zur Rechtsantragsstelle (des gleichen Gerichts bzw. Stadt 100km einfach) dort ginge es wohl schneller bzw. direkt. Die Dame hat mir aber wenig Aussicht auf Erfolg gemacht, da die Zeit zu knapp sei... habe gefragt wie man das sonst machen würde, wenn Kindsmutter kurz vorher absagt, ihre Antwort, rechtzeitig planen. Ist ja nicht so das ich dies nicht schon seit März mache Big Grin
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