05-11-2020, 15:41
Die Grenzen fürs Aussteigen liegt unter dem pfändungsfreien Betrag nach §850d ZPO, das sind je nach Gegend ca. 880 EUR.
Das bedeutet, man sollte sich frühzeitig in eine Richtung entwickeln, in der nicht gepfändet werden kann und sich jenseits der offiziellen Wege bewegen, ausweichen, weggehen.
Das bedeutet, man sollte sich frühzeitig in eine Richtung entwickeln, in der nicht gepfändet werden kann und sich jenseits der offiziellen Wege bewegen, ausweichen, weggehen.