14-11-2020, 19:44
(14-11-2020, 16:08)Gast1969 schrieb: Wenn ich das Lese, über 500 EUR Unterhalt, dann noch Kindergeld, hat das Kind also rund 700 EUR zur Verfügung.
Deine Rechnung ist nicht vollständig. Das Unterhaltsrecht besagt eindeutig, dass beide Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Der eine leistet in Bar, der andere in Form von Pflege und Erziehung. Letzteres darf also als geldwerter Vorteil mit der gleichen Höhe, wie der Barunterhalt bewertet werden.
Also empfängt das Kind bei 500 Euro eigentlich 1.000 Euro an Unterhaltsleistungen. Plus Kindergeld.