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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#1
Hallo allerseits,

die Anwältin meiner Ex hat mich mit Briefen zugeschüttet bis zum abwinken, habe sie bisschen zurück geärgert mit ausgeschnittenen Einkommensnachweisen und sie damit veranlasst meiner EX mehr Standardbriefe in Rechnung zu stellen. Zu dem Zeitpunkt habe ich halt noch Teilzeit auf 30 Stunden gearbeitet und bin jetzt auf 20 Stunden + Vollzeistudium runter. Dementsprechend bekomme ich netto knapp 1100 Euro. Davor waren es 1560.

Mein Sohn ist seit Mittwoch 3 also interessiert mich das Thema BU nicht mehr Big Grin 

Ich zahle aktuell den Mindestunterhalt nach DD von 267 Euro. Sie hat da irgendwas kalkuliert und mich ohne nachvollziehbare Begründung in die zweite Stufe der DD Tabelle geparkt. Weil, ähm... ist einfach so ^^

Naja, was ich aber ernst nehme ist die Aufforderung nen Unterhaltstitel einzureichen.

Daher die Frage an euch: 

was würdet ihr mir empfehlen? Welche Form soll dieser Titel haben und wie hoch soll die darin festgeschriebene Summe sein? 

Also dass mir eine Klage nicht wehtut finanziell und man mich nicht verarschen kann. 

Vielen Dank im voraus
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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 06-11-2020, 12:10

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