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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#10
Ich würde den Titel wie folgt ausformulieren:

Ich verpflichte mich XXX % der DDT abzüglich des hälftigen Kindergeldes monatlich jeweils bis spätestens dem 3. abzüglich zukünftig mindernder Einkünfte des Kindes nach den dann jeweils geltenden Grundsätzen der DDT, abzüglich der mit Volljährigkeit eintretenden Bar-Unterhaltspflicht der KM im Verhältnis der jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkünfte meinerseits und ihrerseits, ggf. abzüglich dem Kind zustehender BAFÖG-Förderungen, zu zahlen.

Das ganze müsste nochmal ein Jurist in Fachchinesisch übersetzen, doch dann wäre den gesetzlichen Grundsätzen der Unterhaltspflicht ausreichend Rechnung getragen und der Unterhaltsbedarf des Kindes zu keiner Zeit gefährdet. Auch nicht mit Beginn einer Berufsausbildung, mit Eintritt der Volljährigkeit, mit Aufnahme eines Studiums.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von IPAD3000 - 06-11-2020, 18:30

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