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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#16
(06-11-2020, 19:39)Badman schrieb: Also ich frage mal nächste Woche im Jugendamt nach ob das funktioniert mit der zeitlichen Befristung. .....

Na, die werden dir alles sagen, - so wie die Mafia immer verät, wo sie das Koks versteckt hat. ;-) 

Also: ich bin weiter der Meinung, dass man ca. "für zwei Jahre" titulieren sollte. Wie bei derAuskunftsverpflichtung. Das geht. Aber meist nur unfreiwillig, einseitig und hartnäckig beim Jugendamt. Oder halt einseitig bei einem Notar. 

Anbei ein Beweis. Ganz frisch aus vorletzter Oktoberwoche.


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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von sorglos - 08-11-2020, 21:03

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