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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#23
(09-11-2020, 09:53)Austriake schrieb:
(09-11-2020, 09:23)Badman schrieb:
(09-11-2020, 02:44)wunder007 schrieb: Also nur 165 Euro uhv bis zum 18 L.J Statistischer Titel von deinem Notar deiner wahl kostet dich ca.50 Euro und alles wird gut.
Gruss

Und das geht gut? Wie sieht es dann vor Gericht aus? Also dadurch würde sich ja der Streitwert erhöhen und die klagt 100%. Nicht dass ich dann verliere und die Prozesskosten mitsamt ihrer Anwältin tragen muss? 

Ist schon jemand mit dem titulierten UHV gut durchgekommen? Ist das der eigentlich besagte Mindestunterhalt? 

Viele Grüße

Der wesentliche Trick bei der Titulierung in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts besteht darin, dass sich der Unterhaltspflichtige dann schon mal nicht strafbar machen kann nach §170 StGB, Unterhaltspflichtverletzung. Wenn der Betrag zu gering wäre, würde sich der Staat selbst strafbar machen.

Du kannst natürlich gerne zum Jugendamt dackeln und fragen, was die denn gerne tituliert hätten. Und das machst du dann auch. Allerdings brauchst du dann hier niemanden um Rat zu fragen.

Wie weiter oben schon von mir und anderen geschrieben: geh zum Notar und lass einen Unterhaltstitel nach deinen Wünschen und Vorstellungen machen, du bezahlst den Notar schliesslich dafür. Und wenn dem Jugendamt dieser Titel nicht schön genug ist, dann soll das Jugendamt klagen gehen. Wenn die wegen 20.- € monatlich (wie du in deinem Eingangspost geschrieben hast) vor Gericht ziehen wollen, lass sie. Der Streitwert berechnet sich dann nach diesen 20.- € Differenz, nicht mehr nach dem gesamten Unterhaltsbetrag.

Danke dir. 

Angenommen ich mache das mit der Höhe des Vorschusses. Dieser erhöht sich ja meist jährlich, dann könnte sie ja nach 170 klagen, weil der Staat zahlt ja mehr? Oder? 

Soll ich auf 2 Jahre befristen und ein Sicherheitspolster von 10 Euro pro Jahr mit einbauen. Sprich statt 165 mache ich 185 draus? 


Viele Grüße
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 09-11-2020, 10:43

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