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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#40
(10-11-2020, 12:32)p__ schrieb: Überschätze nicht die unterhaltsrechtliche Wirkung der Kündigung. Erst einmal ändert das überhaupt nichts. Du bist verpflichtet, dir sofort einen mindestens ebenso bezahlten neuen Job zu suchen, ansonsten fiktives Einkommen.

Deswegen die vielen Tips in der faq: Nicht mit Jguendamtsluschen diskutieren. Die kriegen ihre Zeit bezahlt, du nicht. Knips das Gelalle von denen aus. Titel -> Notar. Zum Inhalt ist hier und in der faq schon alles gesagt. Manche Dinge werden eher akzeptiert, andere weniger. Natürlich ist es so, dass die Juristen das System auf schier unglaubliche Weise gegen dich gerichtet haben. Du sollst dich komplett, unbegrenzt, total, dynamisch unterwerfen. Übrigens sind auch die niedrigen Streitwerte bei Teiltitulierung Vergangenheit. Man glaubt es kaum, aber die haben es geschafft, den kompletten Unterhalt auch bei einer Teiltitulierung als Streitwert zu nehmen. Hat sich geändert. Wie tausend andere Details zu deinem Nachteil.

Ich danke wirklich jeden einzelnen Tag dafür, denen von Anfang an auf den Schreibtisch geschissen zu haben und niemals irgendetwas nach deren Regeln gespielt zu haben.

Sprich, die Anwältin ist geil auf das Verfahren.

Gut, jetzt brauche ich halt echt eine konkrete Handelsanweisung.

Also statischen Titel festlegen beim Notar bis zum 18 Lebensjahr mit der Summe des Mindestunterhalts. Dann zurücklehnen und warten was auf mich zu kommt?
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 10-11-2020, 13:15

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