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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#49
oder so...

„mitunter wäre es strafbar, mich einer Leistungspflicht zu unterwerfen, welche ich aktuell nicht zu erfüllen fähig bin. Daher scheidet jegliche Titulierung solange aus, bis ich abzuschätzen fähig bin, in welcher Höhe eine solche überhaupt - ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen - erfüllen könnte. Hierzu bleibt abzuwarten, ob und wann und in welcher Höhe ich zukünftig mein Einkommen zu bestreiten fähig sein werde.“
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von IPAD3000 - 11-11-2020, 12:24

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