Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#78
Habt ihr alle. Ich weiß. Man probiert es trotzdem ne zeitlang laufen zu lassen und macht da Fehler.

Aber zurück zum Thema.

Also ich mache jetzt einen Termin beim Notar zwecks Unterhaltstitel.

Folgende Möglichkeiten gehen mir durch den Kopf:

1. Auf 2 Jahre befristest, statisch und den Mindestunterhalt als Betrag vermerkt.
2. Auf 2 Jahre befristet, dynamisch und die geforderten 105%.
3. Befristung bis zum 18. Lebensjahr, statisch und Mindestunterhalt.

Wenn ich meine Ruhe haben will, dann:

4. Befristung bis zum 18. Lebensjahr, dynamisch und 105%?

Vielleicht checke ich das Thema mit der Titulierung auch nicht so wirklich. Hierzu bitte gerne korrigieren.

Am liebsten hätte ich Variante 1. Da wird sie aber sicherlich klagen.

Unbefristeten Titel unterschreibe ich auf keinen Fall. Da soll sie klagen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 16-11-2020, 14:29

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ? Bruno 4 4.995 04-02-2015, 11:39
Letzter Beitrag: karlma
  Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? fehs 1 2.480 21-07-2013, 14:25
Letzter Beitrag: p__
  Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung ArJa 30 24.645 04-06-2013, 19:57
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste